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Klage auf Herausgabe v. Unterlagen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Klage auf Herausgabe v. Unterlagen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen! Hat jemand schon mal einen Vorbetreuer auf Herausgabe der Unterlagen verklagen müssen? Habe seit fast drei Monaten eine ...


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Alt 25.04.2014, 07:57   #1
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard Klage auf Herausgabe v. Unterlagen

Guten Morgen!

Hat jemand schon mal einen Vorbetreuer auf Herausgabe der Unterlagen verklagen müssen? Habe seit fast drei Monaten eine Betreute übernommen u. erhalte keinerlei Unterlagen zur Verfügung. Vorbetreuerin stöhnte nur, dass wir Betreuer immer mächtig viel zu tun hätten.....aber schließlich u. endlich stellte sie bisher keine Unterlagen f. mich zur Abholung zusammen. Sämtliche Infos musste ich mir somit erstmal selbst einholen. Sie hockt auch noch auf einem Erbschein. Der Mann der Betreuten war verstorben u. es besteht bei einer Bank noch ein Konto, welches wohl aufgelöst werden müsste. Habe ihr immer wieder Fristen gesetzt u. den letzten Brief per Einschreiben mit Rückschein gesandt. Frist ist nun gestern abgelaufen. D.h. wohl ich muss nun einen Rechtsanwalt einschalten? Schade!

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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Alt 25.04.2014, 10:53   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Christine,


da wird Dir nix anderes übrig bleiben, als durch einen Anwalt Klage auf Herausgabe zu erheben.

Ansonsten könntest Du dem Vorbetreuer allenfalls noch androhen , das Betreuungsgericht und betreuungsbehörde über seine Untätigkeit zu informieren - vielleicht ebeindruckt ihn ja diese Drohung.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 25.04.2014, 12:30   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo fwu,

Gericht und Betreuungsbehörde wissen bereits Bescheid, worüber sie von mir unterrichtet wurde. Das Gericht ist auch gerade dabei, wie so jedes Jahr, Zwangsgeld wegen fehlender Einreichung der Rechnungslegung gegen sie zu verhängen.
Dann werde ich wohl mal einen Termin beim Anwalt machen.

Gruß Christine
BetrKl ist offline  
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