Dies ist ein Beitrag zum Thema Kurzzeitpflege VOR meiner Zeit fordert Geld nach im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Allerseits,
mein Seniorenfall wird immer kniffeliger, mein erster Betreuungsfall und gleich sowas echt, so langsam hab ich keine Lust ...
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25.04.2014, 23:55 | #1 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 34
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Kurzzeitpflege VOR meiner Zeit fordert Geld nach
Hallo Allerseits,
mein Seniorenfall wird immer kniffeliger, mein erster Betreuungsfall und gleich sowas echt, so langsam hab ich keine Lust mehr Ich hoffe Ihr könnt mir einen Tip geben. Vor meiner Zeit (ich wurde im Januar bestellt) - war mein Senior letztes Jahr im Oktober/November in Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt in einem Seniorenwohnstift. Bereits im August wurde eine Pflegestufe beantragt, die dann schließlich rückwirkend nach meinem Drängen ab September ´13 bewilligt wurde. Finanziell habe ich mit der Kurzzeitpflege garnichts zu tun gehabt - war ja vor meiner Zeit, ich habe nur mitbekommen wie nach der bewilligten Pflegestufe und der Übernahme diverser Kosten durch die Pflegekasse an meinen Betreuten eine rücküberweisung kam - zwei Mal da schon Geld vorgeleistet wurde. ICH kann aber nicht nachvollziehen WAS vorgeleistet wurde. Nun kam am 7.4. ein SChreiben an meinen Betreuten - dass sie festgestellt haben dass noch über 2600 Euro offene Heimkosten anstehen und sie versehentlich durch einen Fehler in der Abrechnung Gutschriften zurück überwiesen haben. Tja - das war so nicht geplant. ICH habe hier mit keiner Belastung mehr gerechnet, für mich war das mit der Rückzahlung des Heims gegessen. Mein Betreuter ist nun als Langzeitinsasse seit Mitte März in einem anderen Seniorenheim das bezahlt werden muss. Sprich ich kann diese Schuld eigentlich garnicht mehr begleichen. Wie schaut das denn überhaupt rechtlich aus - wenn die sich vertun, was kann denn da mein Betreuter dafür? MUSS ich da überhaupt reagieren? Gehen nicht die nun anstehenden Heimkosten vor? Ich stelle grade einen Sozialhilfeantrag für meinen Betreuten und werde die ersten Kosten für das jetzige Heim überweisen, dann verbleiben ihm noch seine ca. 2600 Euro Schonbetrag und den muss ich dafür ja hoffentlich nicht einsetzen? Könnt Ihr mir da evtl. rechtlich untermauert irgendwie auf die Sprünge helfen? Liebe Grüße Betty PS: vermutlich ist auch noch wichtig wer den Kurzzeitpflegevertrag unterschrieben hat. Wenn er selbst, haftet er auch selbst, wenn ihn eines seiner Kinder unterschrieben hat, wirds vermutlich happig, oder? Geändert von BettyO (26.04.2014 um 00:05 Uhr) |
26.04.2014, 18:51 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Hallo Betty
Du fängst aber früh an die Lust zu verlieren. Gewöhn' Dich lieber daran, dass sowas immer wieder vorkommt und auch daran, mit sowas cool umzugehen. Ist der Betreute pleite, dann ist er pleite. Wenn es dem Heim erst Monate später aufgeht, dass von dort zu viel wieder erstattet wurde, dann ist es Pech, wenn davon nichts mehr da ist. Wenn Du jetzt einen Antrag an das Sozialamt stellst, dann beantrage gleich mit, dass diese Forderung ebenfalls übernommen wird. Begründung: 1. Die Forderung kommt erst jetzt 2. Du konntest wg. Unwissenheit nicht schon früher einen Antrag auf KÜ stellen. 3. Du konntest den KÜ-Antrag auch aus dem Grund nicht früher stellen, weil zunächst das Vermögen des Betreuten aufzubrauchen ist (Der Antrag wäre vorher gar nicht angenommen worden) 4. Das von der Pflegeeinrichtung überzahlte Geld für regulären Unterhalt oder Heimkosten (Eigenanteile) verwendet und nicht für unsinnige Sachen vergeudet wurde. Dann hast Du es wenigstens probiert und kannst der Einrichtung entweder die Forderung erstatten oder darauf verweisen, dass sie sich an die eigene Nase greifen müssen. Mfg Imre
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26.04.2014, 19:22 | #3 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 34
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haste den Smilie übersehen Imre ....
Ich hab ja mittlerweile mehrere Betreuungen - aber dass grade mein erster Klient so umfassend ist, hätte jetzt einfach nicht sein müssen - lach! Aber auch da komm ich durch und ja, ich seh das auch relativ gelassen, ich will nur nix falsch machen. Ich muss die Rechnung erst prüfen, mir kommt sie sowiso viel zu hoch vor, da sind vorher schon Vorleistungen gelaufen, ich kenne den Pflegevertrag nicht (den habe ich jetzt angefordert) - den konnte ich beim Betreuten nirgendwo finden und ich muss schauen was die Pflegekasse schon geleistet hat. Vorher zahle ich da sowiso nichts. Aber das ist auch so ein bissel denkkniffelig für mich - ich muss jetzt erstmal die aktuelle Heimrechnung bezahlen, meine Rechnung steht auch aktuell aus - wenn ich diese erledigt habe und die Nachzahlung für das Kurzzeitpflegeding so passt werde ich noch einen kleinen Teil vom Geld meines Betreuten bezahlen können aber eben nicht alles. Sprich ich werde die Nachzahlungsforderung dem Sozialhilfeantrag beilegen damit diese wissen dass da noch etwas aussteht und bekannt geben dass ich die Rechnung aber erst prüfen werde? Für mich geht die Zahlung der aktuellen Dinge vor - also seine Unterbringung - da ist meine Denkweise doch rechtlich richtig, oder? Liebe Grüße und Danke Betty |
27.04.2014, 11:08 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Betty
Deine Denkweise ist völlig richtig: Die aktuellen Unterbringungskosten gehen vor. Was ist das für eine Rechnung von Dir, die da noch gezahlt werden muss? Doch hoffentlich keine Vergütung, oder? MfG Imre
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27.04.2014, 18:47 | #5 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 34
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Hallo Imre,
ja eine Vergütung die ich jetzt zum ersten Mal beantragt habe, ich habe aber noch keine Bestätigung von Gericht. Die kommt natürlich auch direkt dazwischen - ich hoffe die Bestätigung kommt noch bevor die Konten leer sind und ich sie über Gericht abrechnen muss - bisher bin ich ja von Selberzahler ausgegangen und habe den entsprechenden Satz berechnet. Wenn das nun genau im Schnittpunkt nicht mehr der Fall ist, was dann? LG Betty |
27.04.2014, 19:24 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Betty
Falls Dein Betreuter jetzt noch mehr als den Freibetrag auf seinem Konto haben sollte, dem aber schon Forderungen bzgl. der aktuellen Eigenanteile an den Heimkosten entgegenstehen, die ihn an die Grenze des Freibetrages oder darunter bringen, dann empfehle ich Dir - den zuständigen Rechtspfleger anrufen - den Sachverhalt mitteilen und fragen, - ob Du den Vergütungsantrag korrigieren und gegen die Staatskasse stellen kannst - oder ob er andere Möglichkeiten weiß, wie in Deinem speziellen Fall das Problem zu lösen ist. Lieber gleich anklingeln, als später, wenn das Geld weg aber der Vergütungsbeschluss da und das Problem akut ist. MfG Imre
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