Dies ist ein Beitrag zum Thema Entrümplung eines Hauses im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
tach hierzu habe ich auch mal eine kleine frage die wer
was ist wen die kosten fünr die entrüpelung so ...
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04.05.2015, 14:41 | #11 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 64
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tach hierzu habe ich auch mal eine kleine frage die wer
was ist wen die kosten fünr die entrüpelung so hoch ist das dass geld von betreuten nicht aussreich ,wer komt dan für die kosten auf und gib es die möglichkeit das man wegen die kosten an die sozialbehörde rantreten kann ? |
04.05.2015, 20:31 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,574
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Moin Opti
Wenn das Sozialamt nicht zahlt und Geld sonst auch nicht orgendwo herkommt, dann gibt es keine Entrümpelung. Den Auftrag sollte man dan besser nicht erteilen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
04.05.2015, 21:04 | #13 |
Forums-Geselle
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danke für die infos
wen ich das nun richtig verstanden habe gib es keine andere möglichkeit als ein antrag beim sozialamt auf kosten übernahme zustellen oder die geradline famielien mitglider zum zahlung zubewegen jedenfal prüfen ob die zuzahlung herangezogen werden kann ich hätte ehe nix gemacht befor die kosten für die entrüpelung nicht geregelt ist Geändert von optimusprime1977 (04.05.2015 um 21:11 Uhr) |
05.05.2015, 05:56 | #14 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Zitat:
Entweder jemand aus der Familie erbarmt sich freiwillig oder das Amt zahlt oder ....siehe Imres Antwort.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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05.05.2015, 18:08 | #15 |
Forums-Geselle
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geht es auch nicht in rarmen des eltern unterhalt?
Geändert von optimusprime1977 (05.05.2015 um 18:10 Uhr) |
06.05.2015, 07:11 | #16 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Nein.........
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
06.05.2015, 09:49 | #17 |
Forums-Geselle
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naja ok
dan ist es halt so trotzdem danke |
10.03.2018, 01:26 | #18 |
Neuer Gast
Registriert seit: 02.03.2018
Beiträge: 1
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Und die Qualität
Leider gibt es auch riesengroße Unterschiede in der Qualität. Wer billig kauft, bekommt auch billig. Ist der Entrümplet versichert? Sind seine Mitarbeiter geschult und tragen vernünftige schützende Arbeitskleidung?
Machen die Mitarbeiter mehr kaputt und dreckig? Gibt es kostenlose Besichtigung? Wertanrechnung? Festpreisangebote? Ich bin schon so oft „reingefallen“, dass ich ein Lied davon singen kann. Im Rheinland und im Bergischen Land nur: (Werbung ist hier nicht gestattet) Da stimmen Preis und Leistung. Sorry für die Werbung. Aber das musste an dieser Stelle mal sein. |
10.03.2018, 10:23 | #19 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
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Hallo,
auch WfbMs oder Integrationsfirmen bieten nach meiner Erfahrung sehr günstige Entrümpelungen an und rechnen auch gegen, was noch von denen ggf. veräußert werden kann. Ich würde immer die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einholen (s. Neffe, der plötzlich auftaucht und von Gerüchten weiß, dass angeblich ein Vermögen im Müll versteckt war, oder die Betreute meint plötzlich, dass das alles ein Vermögen wert war und der Betreuer sich nicht richtig gekümmert hat...). Da bin ich zu meiner eigenen Absicherung sehr vorsichtig. Ich mache auch immer viele Fotos, die ich auf CD abspeichere. LG |
10.03.2018, 10:43 | #20 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
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Zitat:
Gute aussagekräftige Fotos nüztzen eher etwas.
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