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Entrümplung eines Hauses

Dies ist ein Beitrag zum Thema Entrümplung eines Hauses im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
tach hierzu habe ich auch mal eine kleine frage die wer was ist wen die kosten fünr die entrüpelung so ...


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Alt 04.05.2015, 14:41   #11
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
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tach hierzu habe ich auch mal eine kleine frage die wer

was ist wen die kosten fünr die entrüpelung so hoch ist das dass geld von betreuten nicht aussreich ,wer komt dan für die kosten auf und gib es die möglichkeit das man wegen die kosten an die sozialbehörde rantreten kann ?
optimusprime1977 ist offline  
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Alt 04.05.2015, 20:31   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Opti

Wenn das Sozialamt nicht zahlt und Geld sonst auch nicht orgendwo herkommt, dann gibt es keine Entrümpelung. Den Auftrag sollte man dan besser nicht erteilen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.05.2015, 21:04   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
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danke für die infos

wen ich das nun richtig verstanden habe gib es keine andere möglichkeit als ein antrag beim sozialamt auf kosten übernahme zustellen oder die geradline famielien mitglider zum zahlung zubewegen jedenfal prüfen ob die zuzahlung herangezogen werden kann

ich hätte ehe nix gemacht befor die kosten für die entrüpelung nicht geregelt ist

Geändert von optimusprime1977 (04.05.2015 um 21:11 Uhr)
optimusprime1977 ist offline  
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Alt 05.05.2015, 05:56   #14
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
die geradline famielien mitglider zum zahlung zubewegen jedenfal prüfen ob die zuzahlung herangezogen werden kann
Nein da gibt es nichts zu "prüfen" von wegen Zuzahlungen.
Entweder jemand aus der Familie erbarmt sich freiwillig oder das Amt zahlt oder ....siehe Imres Antwort.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 05.05.2015, 18:08   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
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geht es auch nicht in rarmen des eltern unterhalt?

Geändert von optimusprime1977 (05.05.2015 um 18:10 Uhr)
optimusprime1977 ist offline  
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Alt 06.05.2015, 07:11   #16
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Nein.........
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 06.05.2015, 09:49   #17
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.11.2012
Ort: Delmenhorst bei Bremen
Beiträge: 64
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naja ok

dan ist es halt so

trotzdem danke
optimusprime1977 ist offline  
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Alt 10.03.2018, 01:26   #18
Neuer Gast
 
Registriert seit: 02.03.2018
Beiträge: 1
Daumen hoch Und die Qualität

Leider gibt es auch riesengroße Unterschiede in der Qualität. Wer billig kauft, bekommt auch billig. Ist der Entrümplet versichert? Sind seine Mitarbeiter geschult und tragen vernünftige schützende Arbeitskleidung?
Machen die Mitarbeiter mehr kaputt und dreckig? Gibt es kostenlose Besichtigung? Wertanrechnung? Festpreisangebote?
Ich bin schon so oft „reingefallen“, dass ich ein Lied davon singen kann.
Im Rheinland und im Bergischen Land nur: (Werbung ist hier nicht gestattet) Da stimmen Preis und Leistung. Sorry für die Werbung. Aber das musste an dieser Stelle mal sein.

Zitat:
Zitat von EFB Beitrag anzeigen
Ein Tipp, falls du es noch nicht gemacht hast, lass dir mehrere Entrümpler kommen, und du bist erstaunt darüber, wie weit die Angebote auseinandergehen....

lg
efb
johnwegener ist offline  
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Alt 10.03.2018, 10:23   #19
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.04.2010
Beiträge: 78
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Hallo,


auch WfbMs oder Integrationsfirmen bieten nach meiner Erfahrung sehr günstige Entrümpelungen an und rechnen auch gegen, was noch von denen ggf. veräußert werden kann.


Ich würde immer die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einholen (s. Neffe, der plötzlich auftaucht und von Gerüchten weiß, dass angeblich ein Vermögen im Müll versteckt war, oder die Betreute meint plötzlich, dass das alles ein Vermögen wert war und der Betreuer sich nicht richtig gekümmert hat...).
Da bin ich zu meiner eigenen Absicherung sehr vorsichtig. Ich mache auch immer viele Fotos, die ich auf CD abspeichere.


LG
Donna ist offline  
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Alt 10.03.2018, 10:43   #20
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ich würde immer die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einholen (s. Neffe, der plötzlich auftaucht und von Gerüchten weiß, dass angeblich ein Vermögen im Müll versteckt war, oder die Betreute meint plötzlich, dass das alles ein Vermögen wert war und der Betreuer sich nicht richtig gekümmert hat...).
Da nützt dir auch dann die gerichtliche Genehmigung nichts. Das Gericht geht zuvor doch nicht her und sieht alles selbst nochmal durch.
Gute aussagekräftige Fotos nüztzen eher etwas.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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