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Lastschriftabgänge & Sparbuchzugriff

Dies ist ein Beitrag zum Thema Lastschriftabgänge & Sparbuchzugriff im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe seit ein paar Tagen eine Neubetreuung - u.a. in den Bereichen Vermögen und Behörden, allerdings ohne Post ...


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Alt 30.04.2014, 02:55   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2013
Beiträge: 11
Standard Lastschriftabgänge & Sparbuchzugriff

Hallo,

ich habe seit ein paar Tagen eine Neubetreuung - u.a. in den Bereichen Vermögen und Behörden, allerdings ohne Post - welche sich mir in Handling noch nicht so ganz erschließt. Deshalb würde ich mich über entsprechende Anregungen und Tipps zur adäquaten Verfahrensweise freuen.

Folgende Situation liegt vor: Der zu Betreuende ist bei denkbar schlechter Gesundheit und vor ein paar Monaten ins Heim verzogen, während seine Ehefrau im gemeinsamen Eigenheim verblieben ist. Während er seinen Lebensunterhalt über eine gute Rente absichern kann, verfügt seine Ehefrau laut ihrer Aussage lediglich über ihre monatliche Rente in Höhe von ~ 300 € und hat Sparbuchzugang auf ein gemeinsam eingerichtetes Vermögenssparen des Ehepaares.
Weitere Informationen zur Absicherung der Ehefrau (z.B. etwaig weitere Sparbücher etc.) sind mir nicht zugänglich, da diese die Betreuung ablehnt und ein Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss anstrengen möchte.

Meine Probleme in diesem Zusammenhang: Die Verbrauchsabrechnungen des gemeinsamen Hauses belasten das Konto meines zu Betreuenden ebenso, wie Telefonrechnungen und Zeitschriftenabonnements, welche im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Da er im Heim wohnt, verursacht er diese Ausgaben jedoch nicht als Eigenkosten, wobei es durchaus denkbar ist, dass er die Verträge selbst vor seinem gesundheitsbedingten Umzug geschlossen haben könnte. Um die Situation gegenüber der Ehefrau nicht unnötig durch Rückforderungen zu belasten, bitte ich euch um Anregungen zu möglichen Verfahrensweisen.

Weiterhin habe ich heute festgestellt, dass die Ehefrau umgehend nach Zugang des Beschlusses (laut Beschluss sofortige Wirksamkeit - jedoch erst nach einer Woche zugegangen) auf das gemeinsame Sparbuch (Vermögenssparen - Stand meines Wissens ausgehend von ihrem Konto) zugegriffen hat um einen größeren Betrag abzuheben. Auch hierhingehend bin ich mir noch unsicher, wie ich die Situation rechtssicher und umsichtig händeln kann und würde mich über eure Anregungen sehr freuen.

Vielen Dank & liebe Grüße
Herminchen
Herminchen ist offline  
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Alt 30.04.2014, 08:34   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

gelten die beiden Eheleute als getrennt lebend? Wollen sie das oder halten sie an der Ehe fest?

Fast immer ist grundsätzlich derjenige mit dem höheren Einkommen dem anderen gegenüber unterhaltspflichtig.

Ich würde zu einem Anwalt für Familienrecht gehen der die Höhe der Unterhaltsverpflichtung deines Betreuten berechnet und die Ehefrau evtl. darauf hinweist, dass "Verarmungsbemühungen" rückabgewickelt werden müssen- wenn das so wäre. Die Heimkosten sind ja andererseits vorrrangig.

Zunächst hat die Ehefrau aber das Recht sich am gemeinsamen Spar- Vermögen zu bedienen, es ist ja gemeinsam. Du könntest auch hergehen und erst mal alles hälftig trennen und Zahlungen für das Haus stoppen. Rechtlich sicher ist diese Variante aber nicht.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.04.2014, 22:33   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.09.2013
Beiträge: 11
Standard

Hallo Michaela,

mein Ehepaar ist weiterhin vereint und es wäre mir nicht leicht gefallen, es (rein gütertechnisch gesehen) zu trennen. Die Kontenabgänge selbst schlagen auch nicht massiv ins Gewicht. Vielmehr war es die Sparbuchabhebung, die mich irritiert hat.

Vielen Dank und liebe Grüße
Herminchen
Herminchen ist offline  
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Alt 30.04.2014, 22:59   #4
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

dann würde ich erstmal den Rest vom Sparbuch umbuchen.
Zum Schutz des Vermögens des Betreuten würde ich für ihn ein neues Konto errichten und dann seine Einnahmen dort hinleten.
Von dem Konto könnte dann auch der Unterhalt überwiesen werden .
Es dürfte wohl sinnvoll sein, der Ehefrau mal zu zeigen, was Betreuung bedeutet. Muß ja wohl auch einen Grund geben, warum sie nicht bestellt worden ist.

fwu
fwu ist offline  
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Stichworte
ehe, haus, konto, sparbuch

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