Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Wer muss eine Betreuung bezahlen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muss eine Betreuung bezahlen im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Wenn ich eine Betreuung für ein Familienmitglied anrege und der Betroffene kein Geld hat wer muss dann die Kosten übernehmen? ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 06.05.2014, 07:09   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.04.2014
Beiträge: 6
Standard Wer muss eine Betreuung bezahlen

Wenn ich eine Betreuung für ein Familienmitglied anrege und der Betroffene kein Geld hat wer muss dann die Kosten übernehmen? Gerichtskosten des Betreuungsgericht und die Kosten für den Betreuer?
Laose ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2014, 08:16   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Bei vorhandenem Vermögen über 2.600,00 EUR zahlt der Betreute die Vergütung / Aufwandspauschale des Betreuers. Bei weniger Vermögen zahlt es die Solidargemeinschaft, sprich die Landeskasse.

Bei vorhandenem Vermögen über 25.000,00 EUR werden Gerichtskosten erhoben.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.05.2014, 11:36   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Bei vorhandenem Vermögen über 2.600,00 EUR zahlt der Betreute die Vergütung / Aufwandspauschale des Betreuers. Bei weniger Vermögen zahlt es die Solidargemeinschaft, sprich die Landeskasse.

Bei vorhandenem Vermögen über 25.000,00 EUR werden Gerichtskosten erhoben.
Nicht nur das Vermögen ist maßgebend, sondern natürlich auch das Einkommen - viel Spaß beim berechnen. Siehe hierzu:
§ 1836c BGB Einzusetzende Mittel des Mündels - dejure.org

Leute, die keine Sozialleistungen beziehen, dürften daher wohl häufig als "vermögend" eingestuft werden.
mfg
carlos ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.01.2016, 22:46   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.01.2016
Beiträge: 18
Standard

Und wie stark werden die Verwandten mit einbezogen?
ElaCorp ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2016, 20:45   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin moin

Schlimmstenfalls in dem Rahmen, wie es bei Sozialleistungen geschieht, wenn Kinder für ihre Eltern herangezogen werden.
Möglicherweise aber auch gar nicht.
Zumindest habe ich das trotz ordentlich reicher Kinder von Betreuten bisher noch nicht erlebt.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39