Dies ist ein Beitrag zum Thema Taschengeldauszahlung an Nichte einer Betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle Leser,
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08.05.2014, 18:18 | #1 |
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Taschengeldauszahlung an Nichte einer Betreuten
Hallo an alle Leser,
ich bin für eine ältere demente Dame als gesetzliche Betreuerin bestellt worden. Sie lebt seit gestern kurzem im Heim, da sie auf Grund ihrer Erkrankung nicht mehr alleine leben kann. Die Nichte meiner Betreuten kümmert sich sehr und besucht sie jeden Tag im Heim. Das Pflegepersonal hat keinen Zugang zu der älteren Dame, sie ist aggressiv und lehnt bislang alles ab. Die Nichte sprach mich an, ob es möglich sei, dass ich ihr ein gewissen Teil des Taschengeldes auszahle. Sie würde dann mit ihr ins Kaffee gehen und ihr Süßigkeiten mitbringen (scheinbar noch die einzige Leidenschaft meiner Betreuten). Eine Auszahlung an meine Betreute selbst macht keinen Sinn, da sie keinen Bezug mehr zum Geld hat und die Situation nicht mehr erfassen kann. Meine Frage ist: Wie kann ich diese regelmäßige Auszahlung gegenüber dem Gericht rechtfertigen. Reicht eine Quittung, dass die Nichte das Geld erhalten hat oder ist das Sammeln von Belegen notwendig (also jeder Schokoriegel)? Und überhaupt ist es rechtens an Familienangehörige Geld auszuzahlen, wenn meine Betreute keine Zustimmung mehr darüber geben kann? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen... Leider fehlt mir in diesem Bereich einfach noch die Praxis und ich bin sehr vorsichtig. Danke fürs Lesen! Geändert von Fara (08.05.2014 um 20:14 Uhr) |
08.05.2014, 20:15 | #2 |
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Wenn die Nichte (pardon, ich habe alles berichtigt )mit der Dame ins Café geht, soll sie sich dort den Bon geben lassen und das Heim soll ihr den Betrag wieder auszahlen. Allerdings nur das, was Tantchen bestellt hat. Das ist kein Thema.
Bargeld vorab würde ich nicht machen.
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08.05.2014, 20:27 | #3 |
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Vielen lieben Dank für die Korrektur ;-) und die Antwort. Ich denke das wird der korrekte Weg sein.
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angehörige, auszahlung, taschengeld |
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