Dies ist ein Beitrag zum Thema Weiteren Arbeitskreis beantragen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Ganz einfache Frage die sicher diverse unter Euch schon praktiziert haben.
Ich habe eine neue Betreute, eine junge Frau.
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09.05.2014, 08:30 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 34
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Weiteren Arbeitskreis beantragen
Hallo!
Ganz einfache Frage die sicher diverse unter Euch schon praktiziert haben. Ich habe eine neue Betreute, eine junge Frau. Wir haben beim ersten Gespräch schon festgestellt dass eigentlich ein Arbeitskreis fehlt, nämlich die Gesundheitssorge grade in psychologischen Belangen. Meine Betreute wäre einverstanden wenn ich diese beantrage. Schreibe ich diesbezüglich nun einfach einen formlosen Antrag mit kurzer Begründung ans Amtsgericht? Muss meine Betreute dann zu einer erneuten Anhörung oder bekommt sie einfach einen Wisch zum Unterschreiben? LG Betty |
09.05.2014, 09:12 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
"Wische" gibt es eher selten vom Gericht. Wenn deine Betreute damit einverstanden ist kann sie dir dies auch einfach kurz schriftlich geben. Dann schickst du das ganze ans Betreuungsgericht und dort wird vermutlich, bei Vorliegen des Einverständnisses, ohne erneute Anhörung entschieden werden können. Aber das hängt halt auch davon ab wann die letzte Anhörung war und ob das Gutachten schon etwas zu diesem Aufgabenkreis aussagt. Gruß, Andreas
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09.05.2014, 09:18 | #3 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Deine Betreute kann die Erweiterung des (bei uns heißt das) Aufgabenkreises selbst beantragen.
Damit erklärt sie dann schon so ihr Einverständnis. Und hinsichtlich Anhörung und Gutachten / ärztliches Attest (letzteres kann die Betreute mit Sicherheit schon mal beim Hausarzt besorgen und dem Antrag beifügen) hat agw ja schon geschrieben.
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