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Wohnungsauflösung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsauflösung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, stehe vor folgender Herausforderung: Muß die Wohnung meiner Betreuten auflösen. Von einer Tochter der Betreuten erhalte ich nun ...


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Alt 28.05.2007, 20:24   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 28.05.2007
Beiträge: 36
Standard Wohnungsauflösung

Hallo zusammen,
stehe vor folgender Herausforderung: Muß die Wohnung meiner Betreuten auflösen. Von einer Tochter der Betreuten erhalte ich nun eine Liste mit wertvollen Gegenständen, die sich in der Wohnung befinden, mit jeweiliger Wertangabe des Gegenstandes (insg. ca. 16 T€) und der Aufforderung, diese Gegenstände nicht unter diesen angegebenen Preisen zu verkaufen. Mehr oder weniger unterschwellig ist das verpackt mit der Drohung eines Haftungsanspruches.(Es handelt sich um ein paar antike Schränke, Gemälde, Zeichnungen und diverses andere . Insg. 70 Gegenstände von 10-1500,--€)
Das zweite Kind der Betreuten (mit der Schwester zerstritten), das in eher ärmlichen Verhältnissen lebt, bittet mich um ein paar Gegenstände aus dem Hausrat (Mikrowelle, Waschmaschine, Besteck, Küchenmaschine...).
Die Betreute leidet an Alzheimer und würde zu allem, was ich vorschlage ja sagen.
Hat jemand eine Idee, wie ich hier weiter vorzugehen sollte?
Eigene Wertgutachten? Auktion?
Für Tipps wäre ich sehr dankbar!
Herzlichen Danbk schon mal!
Uli
betruli ist offline  
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Alt 28.05.2007, 21:43   #2
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo!
Sofern die Betreute nicht auf das Geld aus dem Verkauf der Antiquitäten angewiesen ist und noch ein paar Euros auf dem Konto hat, würde ich die Sachen lediglich irgendwo einlagern. Möglicherweise kann Ihnen dazu eine Umzugsfirma ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Wenn die Betreute verstirbt sind Sie als Betreuer aus der Sache raus und die Erben sollen zu sehen, ob und zu welchem Preis die Antiquitäten verkauft werden. Da die Schwestern untereinander zerstritten sind würde ich den Hausrat der ärmlichen Schwester jedenfalls nicht kostenlos überlassen, denn auch eine gebrauchte Waschmaschine hat einen Restwert und als Betreuer dürfen Sie eh nichts verschenken. Ich würde die benötigten Dinge des Hausrates an die ärmliche Schwester zu angemessenem Preis verkaufen. Dazu könnten Sie sich doch ein AufkaufAngebot von einem An- und Verkauf-Händler holen und sodann in dieser preislichen Höhe an die ärmliche Schwester verkaufen.

Mit freundlichen Grüssen
Stracciatellamaus
 
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Alt 06.06.2007, 01:20   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Hallo, unsere Betreuerin hat nicht Wohnungsangelegenheiten im Aufgabenkreis. Allerdings Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge.

Und genau der Aufgabenkreis Wohnung ist derjenige, wo es bei uns Probleme gibt, nicht mit anderen Dingen. Und gerade da hält sich Betreuerin raus, weil eben nicht extra benannt im Ausweis. Ich find's echt zum Kotzen. Gerade da ist immer die K... am Dampfen und dann heißt, es, nicht mein Ding.

Wäre der § 1907 BGB anwendbar und die Genehmigung des VormG bei Kündigung der Whg. durch Vermieter zustimmungspflichtig?

Aber gerade der Zusammenhang Vermögenssorge und Aufenthalt müsste doch auch den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten mit begründen oder?

Angehörige sind mal wieder zur Räumung der Whg. aufgerufen (bisher aussergerichtlich, keine RK) und können die Renovierung veranlassen!! :evil: Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 06.06.2007, 08:53   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Mary,

"der Betreuer darf sich nicht darauf beschränken, die ihm zugewiesenen Aufgabenkreise zu erledigen und sich im übrigen um die Angelegenheiten des Betreuten nicht zu kümmern. Ihn trifft die gesetzliche Pflicht mit dafür zu sorgen, dass die Definition der Aufgabenkreise dem Wohl des Betreuten entspricht. BGB § 1901 ( 5) "

Ich weiß natürlich nicht was mit der Betreuerin vereinbart wurde, was ihre Beweggründe sind, dass ihr das bisher alles bzgl. der Wohnung in die Wege geleitet habt. Scheinbar hast Du bzw. ihr das so gut hinbekommen, dass die Betreuerin keine Notwendigkeit einer Erweiterung gesehen hat... Vielleicht besprichst Du das einfach mal mit ihr und erklärst, dass es Dir und den restlichen Angehörigen zuviel wird.

Mit freundlichen Grüßen
Tina L. ist offline  
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Alt 06.06.2007, 23:59   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Hallo Tina, die Betreuerin kümmerte sich bisher nicht um Wohnungsangelegenheiten, wenn es um Räumung ging. Ich habe mich auch nie vorgedrängelt und ihr klipp und klar im letzten Schreiben erklärt, dass ich mich hüten würde, die Whg. von ihr zu räumen, wenn keine andere Unterkunft von ihr besorgt würde in Absprache mit der Betreuten. Ihre Betreute kann nicht mehr in dieser Whg. alleine leben, es wurde bereits 2 x abgemahnt wegen Verhaltens und die fristlose Kündigung + Räumungsklage im Wiederholungsfalle und die Anfechtung des MV angekündigt. Es sollte eigentlich nicht hier schmutzige Wäche wegen Anfechtung des MV gewaschen werden (unzurechnugnsfähig bei Abschluss), denn sie war in einem guten Zustand und die Vermieterin sah sie 2 x. Angehörige sind nicht verpflichtet, Krankheiten der Betreuten offenzulegen. Allerdings hat die Betreute auch verschwiegen, dass sie eine Betreuerin hat. Denn da wären die neuen Vermieter hellhörig geworden, hätten nicht an sie vermietet. Fakt ist: Betreute ist derzeit total am Boden zerstört, fix und fertig, weil ihr die Schreiben der Vermieter zur Kenntnis gegeben wurden.

Sie befindet sich in psychiatrischer Behandlung in der Klinik mit Beschluss, nach drei Wochen langsam raus der aus total psychotischen Phase. Andererseits wollten wir hier nix Schönreden und was verschweigen. Wir haben sie jahrelang geschont.
In der Klinik lässt sie alles mitgehen, was nicht niet- und nagelfest ist. Vom Klopapier bis hin zu Geschirr, Klamotten anderer Mitpatienten, Dienstkleidung Klinikpersonal und Bettwäsche! Ich habe alles wieder zurückgebracht.

Die Betreute kann sich angeblich an keinerlei Vorkommnisse in ihrer Wohnung erinnern und es war heftig. Schon nach 10 Tg. Wohnen gab es Auffälligkeiten mit Polizei holen usw. Sie ist m.E. auch noch multipel, also ein besonders schwerer Fall + Borderline, Gruss mary und vielen Dank.
mary ist offline  
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Alt 25.07.2007, 11:34   #6
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Das würde mich auch sehr interessieren!

Da mein Vater ja mehr oder weniger von der Straße weg direkt ins Krankenhaus und anschließend ins Heim kam, er ja an Demenz leidet und ständig wegläuft oder sich verläuft wird er auch nicht mehr nach Hause kommen.
Jetzt wurde mir am Telefon gesagt dass die Wohnung meines Vaters in den nächsten 4 Wochen aufgelöst wird.

Bei dem ersten und einzigsten Gespräch mit dem Betreuer hat mir der am Telefon gesagt, daß alles nur wertloses Zeug wäre was in der Wohnung steht und er schon öfters Verteigerungen gemacht hat und dabei eh nichts rauskommt, also wird er das alles irgendwie entsorgen.
Ja auch das Auto wird er verkaufen, gehts eigentlich noch.
Soo und damit bin ich nicht einverstanden. Erstens mal hat mein Vater sehr teures Porzellan, Stilmöbel und Unmengen an Bleikristall, das waren mal 2 Verdiener, die bestimmt keinen Müll gekauft haben aber durch diesen sinnlosen Umzug meines Vaters an Ostern in eine Sozialgegend (lt. Auskunft von Bekannten) hält der Betreuer meinen Vater irgendwie für mittellos, er behauptet auch die Eigentumswohnung meines Vaters wäre Sozialbau gewesen obwohl er nie da war und weder das Haus noch die Wohnung jemals gesehen hat, absolut daneben.

Ich würde die Wohnung sofort räumen, ich habe 3 Truckerfahrer in der Familie und die haben auch Muckis..also ich bin kurz davor diese Betreuung abzubrechen, der macht uns bloß alles kaputt! :x
Akinci ist offline  
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Alt 01.08.2007, 01:13   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Ich würde sofort eine Einstweilige Anordnung übers Gericht über einen RA beantragen.

Ohne den kommst du da nicht weiter.

Wäre ja unmöglich, wenn gutes Geschirr, persönliche Dinge auf den Müll kämen. Da hättest du ja als Tochter/Sohn Interesse daran, weil es eben kein Müll ist. Und die Eigentumswohnung müsste Betreuer auch erst mal schätzen lassen, Gutachten, bevor er da verkauft.

Also sofort RA einschalten.

Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 17.08.2007, 10:49   #8
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Anwalt habe ich sowieso parallel eingeschaltet

Es ist zum heulen! Ein Gericht/Wohnort schickt die Betreuungsunterlagen an ein anderes Gericht/Heimaufenthalt! Jetzt können die seine Akte nicht finden....klar wollt ich eine einstweilige Verfügung machen aber es ist grad niemand zuständig....naja jetzt ist es eh zu spät...das ganze war gestern....

Da sagt der Betreuer rotzfrech noch zu mir: "Die Räumung wird eine teure Angelegenheit"! Kündigung der Wohnung mit 3-monatiger Frist..ich weiss nun wirklich nicht wozu die Eile! Der hat Lunte gerochen, die Familie wohnt :x mal schlappe 250 km weg da räumen wir kurz mal alles weg.
Also wenn ich gewußt hätte wie das läuft, hätt ich mich von meiner Schwägerin (Altenpflegerin) nicht belabern lassen dass Amt abzugeben, aber beim erben wollen halt alle die ersten sein und da werden dann die Probleme entstehen!
Akinci ist offline  
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Alt 23.08.2007, 01:12   #9
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Nun, so viel Veräppelung gibts doch nicht auf einen Haufen!

Geschirr gerade kaputt. Sollen die das kaputte Geschirr dir schicken.

Ich hätte mich ins Auto gesetzt und dem Treiben ein Ende bereitet. Sofort einen RA beauftragt tel. mit einstweiliger Anordnung (Verfügung?)! Ziehe die Akte des Vormundschaftsgericht bei durch RA. Dann wirst du (fast) alles erfahren, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 28.08.2007, 15:23   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.07.2007
Beiträge: 27
Standard Eigentlich hab ich keinen Nerv mehr...

..aber ich renn mir immer noch die Hacken ab für meinen Vater, weil ich mir denke er kann es halt nicht mehr selber, also muß ich für ihn laufen.

Da ich dem Betreuer mal was gemailt habe von meinen Geschäftsaccount worauf auch meine Firmenanschrift zu lesen war, hat der doch jetzt mir ein Schreiben am 3.8. ins Geschäft geschickt, dass habe ich dann am 27.8. bekommen....und da monkt der mich vor ca. einer Woche am tel. an ich würde das Geld meines Vaters unterschlagen. (dabei hatte ich gar keine Post erhalten)..ich war mir keiner Schuld bewußt da er wußte dass das Geld angelegt ist und mein Vater eigentlich noch einiges an Geld zu bekommen hat...ich hab ihm jetzt per mail zu verstehen gegeben dass er das bleiben lassen soll....wahrscheinlich versucht er jetzt auch noch an meinem Arbeitsplatz zu stänkern aber da hat er Pech...wenns dumm für ihn läuft werde ich hier noch die Sozialabteilung mit Anwälten einschalten.

Mein Vater will ja zu seinen Kindern in die Nähe kommen, jetzt telefonier ich heute mit der Pflegestation....das glaubt ihr nicht...jetzt ist die auch stinkig mit mir weil ich meinen Vater da wegholen will. Langsam glaube ich das "Selbstzahler" das non plus ultra sind...da reißen die sich drum.
Nächste Woche hab ich einen 2. Termin in meiner Heimatstadt (die steht nämlich hinter mir) und da wird ein Betreuungsteam mit eingeschaltet und wenn die denn Fall gleich übernehmen können würde ich 3 Kreuze machen. Ein superschönes Heim habe ich schon.

Gruß
Akinci :wink:
Akinci ist offline  
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