Dies ist ein Beitrag zum Thema ehrenamtliche Betreuung abgelehnt?!? Bitte helft mir weiter! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Kann ich eigentlich auch verlangen, dass ich auch eine Ausfertigung des Beschlusses bekomme? Bin ja schließlich auch beteiligt. Und sollte ...
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19.05.2014, 16:07 | #21 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Kann ich eigentlich auch verlangen, dass ich auch eine Ausfertigung des Beschlusses bekomme? Bin ja schließlich auch beteiligt. Und sollte ich mich persönlich auch noch an das Gericht wenden? Oder nur der Betroffene?
Kann mir außerdem jemand sagen, warum das Gericht überhaupt verlangt, dass man die ungeeignetheit des derzeitigen Betreuers begründet? Ich dachte die Tatsache, dass ich vorgeschlagen wurde und es ehrenamtlich machen würde reicht aus! Geändert von ram0805 (19.05.2014 um 16:10 Uhr) |
19.05.2014, 16:10 | #22 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Ach ja und....ist es in so einem Fall üblich, dass man nur 14 Tage frist hat...ich meine oft schon gelesen zu haben, dass es ein Monat ist!
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19.05.2014, 17:54 | #23 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo,
Zitat:
Die rechtliche Grundlage findest du hier : § 274 FamFG Beteiligte - dejure.org Zitat:
Zu den anderen Fristen etc. findest du alle rechtlichen Grundlagen im FamFG.Familienverfahrensgesetz ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruß, Andreas
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19.05.2014, 18:11 | #24 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Danke.
Gut ich sehe vielleicht, manches aus einem anderen Blickwinkel... da der Betroffene, ja diese ganzen schriftlichen Sachen nicht ohne Hilfe bewerkstelligen kann. Ich war eben der Meinung, da ich vorgeschlagen wurde und ich mich dazu bereit erklärt hatte, auch irgendeine Antwort erhalten würde. Sollte mich wohl daran gewöhnen, dass alles auch Auslegungssache ist. Also am Besten ist es wohl, wenn der Betroffene in einem Schreiben auf die bestehenden Paragraphen eingeht, welche ja schon angesprochen wurden. Und dann wartet dieser wieder ab, was denn dann vom Gericht so zurückkommt. Oder? Wie würde denn das ganze Procedere weitergehen? |
19.05.2014, 18:38 | #25 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Wenn an dem letzten Beschluss auch ein Rechtsmittelbelehrung dran ist dann stehen da ja schon die Beschwerdewege.
Wenn der Betreute der Meinung ist das ihm der Beschluss nicht passt muss er halt Beschwerde einlegen. Dann kann der Richter entweder der Beschwerde abhelfen oder das Landgericht wird entscheiden.
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19.05.2014, 20:02 | #26 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das wäre ja so, da sagt einer, den und den will ich jetzt als Betreuer und das Gericht folgt dem dann weil der Vorschlag auf dem Tisch ist und derjenige das ehrenamtlich machen würde. Na Danke bzw. eher gute Nacht. Egal ob BB oder Ehrenamtler, der "Fall" muss stimmen und zu demjenigen passen der übernehmen könnte/ wollte. Dabei gehen die Meinungen öfter auseinander und das Gericht hat das dann zu prüfen.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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Stichworte |
abgelehnt, ehrenamtliche betreuung, natürliche person |
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