Dies ist ein Beitrag zum Thema ehrenamtliche Betreuung abgelehnt?!? Bitte helft mir weiter! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen!
Ich bin neu in diesem Forum und habegleich mehrere Fragen, die mir sehr unter den Nägeln brennen.
Dazu ...
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15.05.2014, 14:03 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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ehrenamtliche Betreuung abgelehnt?!? Bitte helft mir weiter!
Hallo zusammen!
Ich bin neu in diesem Forum und habegleich mehrere Fragen, die mir sehr unter den Nägeln brennen. Dazu muss ich leider ein bisschenausholen. Ich bin staatlich anerkannte Erzieherinund arbeite in einem Heim für erwachsene Menschen mit Behinderung. Da ich mich sehr gerne ehrenamtlichengagieren wollte, meldete ich mich Anfang des Jahres in meinerzuständigen Betreuungsstelle als ehrenamtliche Betreuerin. Hierwurde ich mit offenen Armen empfangen. Als es dann nur noch darum gingabzuwarten, bis ich jemanden zur Übernahme bekomme. Kontaktiertemich aus heiterem Himmel ein ehemaliger Bewohner. Ich bekam schondamals mit, dass es mit seinem derzeitigen gesetzlichenBerufsbetreuer nicht so gut klappt und er sich jemand verlässlichenwünscht. Wir hatten zu der Zeit als er noch in „meiner“Wohngruppe wohnte ein starkes Vertrauensverhältnis, welches sich jascheinbar nicht veränderte. Er wusste wohl irgendwoher, dass ichehrenamtlich Betreuungen machen werde. Also bat er mich, seine zuübernehmen. Was ich natürlich auch sehr gerne tun würde. Ich binmir hier den vollen Umfang also bewusst. Nach mehreren Gesprächen mit derBetreuungsstelle kam es nun dazu, dass ich gemeinsam mit diesem„alten“ Bewohner einen Antrag auf Betreuerwechsel stellte. Da derderzeitige Betreuer nicht einstimmte, waren nun schriftlicheStellungnahmen nötig. Leider hatte der Bewohner niemanden, der diesemit ihm verfassen wollte, also machte ich dies (natürlich nachAbsprache mit der Betreuungsstelle) mit ihm gemeinsam, da er sichschriftlich nicht so gut ausdrücken kann. In dieser Stellungnahme haben wir esvermieden, den jetzigen Betreuer „schlecht“ zu machen undschrieben dies nur grob hinein. In diesem Augenblick, dachte ichauch, dass dies genüge, da ich ja als ehrenamtliche Person bzw.vorgeschlagene Person den Vorrang habe. Nun hörte man lange nichtsmehr und aufeinmal trudelt schon die Ablehnung vom Gericht bei derbetroffenen Person ein. Nun meine brennenden Fragen:
Vielen lieben Dank schon mal!!! Ich hoffe es kann mir jemandhelfen....ist wirklich eine Herzensangelegenheit! |
15.05.2014, 14:27 | #2 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
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Es besteht ja eine Betreuung und es soll ein Wechsel des Betreuer stattfinden. Demnach bedarf es keiner Anhörung. Die Strategie den gegenwärtigen Betreuer "schlecht zu machen" ist nicht so klug gewesen, weil es auch viel eleganter geht ohne jemanden mies zu machen.
Ist der derzeitige Betreuer ein Berufsbetreuer weise das Gericht in einem Schreiben darauf hin, dass du die Betreuung ehrenamtlich führen willst und der Betroffene dich als Betreuerin wünscht (§ 1897 Abs. 4 u. 6).
__________________
"Trockener Humor kann nie überflüssig sein." |
15.05.2014, 16:41 | #3 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo ram0805,
zum Betreuerwechsel findet du hier ganz gute Infos und auch Rechtsprechung dazu. Wenn deinem Betreuten der Beschluß des Betreuungsgerichts nicht passt, kann er sich natürlich dagegen beschweren ( innerhalb der Rechtsmittelfrist) . Gruß, Andreas
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15.05.2014, 18:18 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Hallo!
Ich habe mich evtl. falsch ausgedrückt und zwar meine ich, dass wir es vermieden haben, denjenigen schlecht zu machen, also nichts gegen den derzeitigen Betreuer geschrieben! Es steht im Gerichtsbeschluss, dass "aus sicht des Gerichts aktuell nichts vorliegt, was einen betreuerwechsel rechtfertigt. Er hat derzeit einen Berufsbetreuer. Danke |
15.05.2014, 18:38 | #5 | ||
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.12.2013
Beiträge: 38
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15.05.2014, 19:02 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Vielen Dank klingt sehr gut werde ich machen!!!
Da wäre noch eine Frage: und zwar hat der Betroffene in seiner Stellungnahme geschrieben, dass er sehr gerne persönlich vorsprechen möchte, da er sich schriftlich nicht so gut ausdrücken kann, was ja als Mensch mit Entwicklungsverzögerung halt mal sein kann, wird dem Wunsch dann nicht nachgegangen? Vielen lieben Dank für die Hilfe!!! |
15.05.2014, 19:11 | #7 | |
Forums-Azubi
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15.05.2014, 19:16 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Achso...denn der nette Herr auf der Betreuungsstelle meinte zu mir, dass entweder er oder der Richter oder Richterin dann dort hin fährt um sich einen Eindruck zu verschaffen...daher dachte ich, dass das so Gang und Gäbe wäre!
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15.05.2014, 19:22 | #9 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.05.2014
Beiträge: 14
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Also liegt es nun eher an mir, den Wunsch des Betroffenen zu verfolgen...oder?
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15.05.2014, 19:24 | #10 | ||
Forums-Azubi
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Beiträge: 38
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abgelehnt, ehrenamtliche betreuung, natürliche person |
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