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Haus verkaufen oder vermieten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haus verkaufen oder vermieten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich weiß jetzt nicht ob das das richtige Unterforum ist, wenn nicht einfach verschieben! Ich bin der Enkel und Betreuer ...


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Alt 28.05.2014, 16:03   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard Haus verkaufen oder vermieten?

Ich weiß jetzt nicht ob das das richtige Unterforum ist, wenn nicht einfach verschieben!


Ich bin der Enkel und Betreuer meiner Großeltern. Beide wohnen seit kurzem in einem Pflegeheim. Da die Rente bei weitem nicht ausreicht um die Kosten zu decken, muss ja leider praktisch das gesamte Vermögen aufgebraucht werden. Das Kontoguthaben reicht noch wenige Jahre. In der Zwischenzeit müssen wir/ich entscheiden was mit dem kleinen Häuschen meiner Großeltern passieren soll. Da ich in Ba-Wü wohne, meinte der Notar, dass er eine Vermietung bevorzugt. Allerdings birgt eine Vermietung auch enorme Risiken (Mieter zahlt nicht, Messi, etc.). Zudem ist das Haus bereits 50 oder 60 Jahre alt. So kann es also passieren, dass früher oder später teure Reparaturen anstehen, was ja wiederum der Eigentümer bezahlen muss. Mögliche (geringe Mieteinnahmen da altes unrenoviertes Haus) stehen somit in Relation zu hohen finanziellen Risiken.

Jetzt frage ich mich wie wir uns am besten verhalten sollten. Hat der Notar überhaupt das Recht zu entscheiden ob vermietet oder verkauft werden soll?
Hans3000 ist offline  
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Alt 28.05.2014, 16:37   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo,

zuerst einmal haben deine Großeltern die Möglichkeit zu entscheiden was sie denn wollen. Falls sie es nicht mehr können musst du überlegen was die sinnvollste Verwertung ist.
Der Notar kann dir keine Weisung erteilen wie du die Betreuung zu führen hast.

Deine Bedenken bezüglich der Solvenz von Mietern und den Erhaltungskosten finde ich gut nachvollziehbar.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 28.05.2014, 17:26   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.04.2013
Beiträge: 50
Standard

Danke erstmal. Ich vermute aber, dass meine Großeltern dann für die jährlichen Notargebühren mehr Zahlen müssen. Denn diese richten sich ja nach dem Vermögen. Dabei werden aber Immobilien ausgeklammert. Gibt es eine Möglichkeit diese erhöhte Gebühr irgendwie zu umgehen, also indem ich das Geld wieder frisch anlege?
Hans3000 ist offline  
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Alt 28.05.2014, 18:45   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Dabei werden aber Immobilien ausgeklammert.
Da täuschst du dich.

Lediglich ein angemessenes selbstbewohntes Haus fällt nicht in die Vermögensberechnung. Wenn beide Eigentümer im Heim wohnen ist es kein geschütztes Vermögen mehr und wird zum 1.1. d.J. mit für die Jahresgebühr berechnet.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 28.05.2014, 19:07   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Der Notar, bzw. im restlichen Bundesgebiet das Betreuungsgericht kann dem Betreuer keine Anweisungen geben, aber es kann die Genehmigung zum Hausverkauf nicht erteilen, mit der Folge, daß auf die Beschwerde hin dann das Landgericht zu entscheiden hat.

Ich würde mal eine Rechnung aufmachen :

Was brauchen die Betreuten im Heim ?
neben Heimkosten, Zuzahlungen, rezeptfreie Arznei- und Hilfsmittel,
Kleidung,Kosmetik, Friseur, Mani-/Pediküre ..... sie müssen sich ja nicht mit der Höhe des Sozialhilfebarbetrages begnügen.

Bei den Heimkosten sind auch gewisse Steigerungen einzurechnen.

nach Abzug der Renten, Pensionen ergibt sich dann der offene Betrag.

Auf der anderen Seite :

Welche Einnahmen sind zu erzielen ? nach Abzug der durchlaufenden Kosten?

Welche Festkosten bestehen ?
Was kostet ne Vermieterrechtsschutzversicherung , nicht umlegbar
Welche Reparaturen sind in nächster Zeit nötig - da müssten jetzt schon Ersparnisse zur Seite gelegt werden?
Kaminkehrer mal zur Heizung und Kamin fragen ?
Installatuer wegen Wasserleitungen ?
Droht ne Dichtigkeitsuntersuchung der Abwasserleitung ?
Dacheindeckung ?
Modernisierungsbedarf bei der Elektrik ?
Zustand der Fenster ?

Das Problem ist , daß man bei einem Mietüberschuß von 500 € im Monat und Zahlungen für die Großeltern von 300 € alle 5 Monate dann mal ein Fenster für 1.000 € erneuern lassen kann, was dem Mieter sicher gefällt.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 29.05.2014, 09:56   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 02.01.2014
Beiträge: 13
Standard

Hallo,
ich möchte mich fwu anschließen; man sollte als Eigentümer eines nicht mehr ganz jungen Hauses finanzielle Reserven im fünfstelligen Bereich haben, das Risiko wollte ich an deiner Stelle auch loshaben, ich verkaufe gerade das Haus meiner pflegebedürftigen Eltern aus dem gleichen Grund! Und besser das Haus wird jetzt zu einem noch passablen Preis verkauft. Mit der Zeit wird sein Zustand nicht besser, und irgendwann können die Immobilienpreise auch wieder sinken je nach Lage. Liquidität ist das wichtigste für die Betreuten.
Gruß Anonymus
Anonymus ist offline  
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