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Betreuter will nächste Woche nicht ins Heim

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter will nächste Woche nicht ins Heim im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter soll nächste Woche vom Krankenhaus in ein Hospiz entlassen werden. Obwohl wegen mangelnder medizinischer Versorgung seiner vielen ...


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Alt 29.05.2014, 10:10   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
Standard Betreuter will nächste Woche nicht ins Heim

Hallo,

mein Betreuter soll nächste Woche vom Krankenhaus in ein Hospiz entlassen werden.

Obwohl wegen mangelnder medizinischer Versorgung seiner vielen Krankheiten nicht möglich, will er wieder nach Hause.

Diagnose ist u.v.a. kognitive Einschränkungen nach Alkoholabusus (nicht durch Neurologen festgestellt).

Wie läuft das dann praktisch ab wenn er sich tatsächlich weigert in den Krankenwagen einzusteigen? Rufe ich dann das Amt für öffentliche Ordnung an? Oder kann ich jetzt schon was machen?

Danke für die Hilfe!
sonnenandrea ist offline  
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Alt 29.05.2014, 13:07   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Hallo,

wozu soll er denn ins Hospiz? Ist er unheilbar krank und hat evtl. nicht mehr kange zu leben? Dann sollte man darüber nachdenken, ob man ihm den Wunsch, die letzte Zeit zuhause zu verbringen nicht irgendwie ermöglichen kann. Ein größeres Unheil als das ohnehin bevorstehende kann ihm dann ja nicht mehr drohen....

Oder muss er einfach nur gepflegt werden, was zuhause nicht geleistet werden kann, auch nicht mit der intensiven Betreuung durch einen Pflegedienst?

"Kognitive Einschränkungen" sind eine sehr vage Diagnose und klingen jetzt nicht gleich danach, als sei jemand nicht mehr in der Lage, sich einen freien Willen zu bilden.

Es wäre besser, wenn Du die Sachlage erst mal etwa genauer schildern würdest. Dann wüsste man, worum es eigentlich geht. Also los
Flafluff ist offline  
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Alt 29.05.2014, 13:53   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

da kann ich mich dem hochverehrten Vorschreiber nur anschliessen.
Was hat er denn für "viele" Krankheiten? Und wieso sind die kognitiven Einschränkungen nicht klarer definiert? Das wäre auf jeden Fall auch Voraussetzung bei der Frage ob evtl. eine Heimunterbringung wirklich nötig ist.

Von beidem würde ich alles Weitere abhängig machen- und ohne näheres Wissen darüber auf keinen Fall einer Verlegung ins Hospiz????? zustimmen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 29.05.2014, 15:31   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von acmhh
 
Registriert seit: 13.05.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 77
Standard

Falls es hier tatsächlich um den letzten Lebensabschnitt geht, kann ich meinen Vorrednern nur anschließen.

Aber die Frage bezog sich doch eher auf die formalen Aspekte, oder?!

Zunächst benötigst Du die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitssorge (ggf. zu dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch einen Einwilligungsvorbehalt, offenbar handhaben das die Gerichte unterschiedlich). Falls Du diese Aufgabenkreise nicht hast, musst Du die entsprechende Erweiterung der Betreuung bei Gericht anregen. Sodann musst Du Dir vom Gericht die geschlossene Unterbringung Deines Betreuten nach § 1906 BGB genehmigen lassen - vorliegend wohl nach § 1906 Abs. 1 Var. 2 (Heilbehandlung).

Falls zu befürchten ist, dass Dein Betreuter renitent reagiert, kannst Du das "große Besteck" rausholen und bei Gericht beantragen, es möge die zuständige Behörde ermächtigen unmittelbaren Zwang anzuwenden und die Wohnung des Betroffenen zu betreten - § 326 FamFG (das Krankenhauszimmer ist im Sinne des Gestzes hier die "Wohnung").

Mit dem Beschluss in der Hand wendest Du Dich dann an die bei Euch zuständige Behörde. Welche das ist, sagt Dir das Gericht, die Betreuungsbehörde oder auch die Polizei.
acmhh ist offline  
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Alt 29.05.2014, 15:58   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Die etwas langfrisiger Variante wäre, bei Betreuungsgericht im Hinblick auf eine Heimbedürftigkeit den Antrag auf Wohnungskündigung stellen.
Der Inhalt müsste aber auch beinhalten, warum ambulante versorgung auf keinen Fall ausreicht.

Und wenn der da ist kündigen und Mietzahlungen einstellen. Vermieter wird dann fristlos kündigen und zwangsräumen, was problemlos laufen wird, falls die Heimunterbringung bereit steht.
zwischendrin müsste man dem Betreuten allerdings für zu Hause soweit möglich die ambulante (Not)Versorgung sicherstellen, sofern schon eine Pflegestufe besteht oder Sozialstation bezahlt werden kann.
Wegen der häuslichen Krankenpflege gibts möglicherweise vom Hausarzt die entsprechenden Verordnungen. Dann kommt wenigstens täglich die Sozialstation zur Medikamentengabe, wenn er sie reinlässt.
Nebenbei noch nen Antrag auf Hilfe zur Pflege wegen Hauswirtschaft stellen.

Geschlossene Unterbringung wohl erst dann, wenn wirklich akute Lebens- oder schwere Gesundheitsgefahr droht.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 29.05.2014, 17:10   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Stuttgart
Beiträge: 157
Standard

hallo,

danke für die mühe soweit mal.

1. die aufgabenkreise habe ich.

2. eine versorgung zuhause ist ausgeschlossen aus verschiedenen gründen, dies ist sorgfältig geprüft worden und nicht nur aber vor allem medizinisch begründet.

3. die langfristige variante mit BGB-Antrag geht nicht, weil er ja nächste woche aus dem KH entlassen wird.
sonnenandrea ist offline  
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Alt 29.05.2014, 18:01   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
Standard

Liebe Kollegen, eben find ich es ganz schön gruselig....

@acmhh Heilbehandlung im Hospiz und das auch noch im Rahmen einer Unterbingung? Wie und wo soll das denn gehen?

Und bei Betreuten grundsätzlich Renitenz anzunehmen, wenn Sie eine Maßnahme nicht wollen......starker Tobak. Sie widersetzen sich doch zumeist auch krankheitsbedingt einer Unterbringung.

Ich muss ja nun auch oft genug unterbringen und nicht selten auch mit Hilfe des 326 FamFg. Aber dieses Maßnahmen ergreife ich nicht gleich, nur weil einer grade mal nicht ins Pflegeheim will.

@fwu
das klingt so nach: einfach mal die Wohnung unterm A... wegkündigen, dann wird er schon ins Heim gehen. Vielleicht sollte ich am Vatertag einfach nicht nüchtern sein. Ich denke, ich muss da baldigst Abhilfe schaffen.....


Was wir nicht wissen, und was Sonnenandrea uns auch nicht verraten mag, ist, wie es mit der freien Willensbildung beim Betreuten aussieht. Hier und immer ein sehr entscheidendes Kriterium. Wenn die Fähigkeit hierzu noch gegeben ist -was wir ja nicht wissen- kann man sich die vorgeschlagenen Anträge fast schon sparen und vielleicht dann doch mal dazu übergehen, nach einer Lösung zu suchen, in welcher auch der Wille des Betreuten eine Rolle spielen kann.

@sonnenandrea

wenn die "verschiedenen Gründe" so gravierend sind, wie die "kognitiven Einschränkungen" diagnostisch präzise und aussagekräftig, solltest Du wirklich mal überlegen, ob Du hier nicht einfach einen allzu "einfachen" Weg einschlagen möchtest. Man möchte das fast annehmen, so wie Du mit Informationen zu Deiner eigenen Frage hinterm Berg hältst. Aber nichts für ungut, ich weiss es ja nicht.
Flafluff ist offline  
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Alt 29.05.2014, 18:46   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

...mir geht es wie.....- nicht dem Jesus dem sein Kreuz so weh tut- aber nochmal wie dem Vorschreiber. Vielleicht beachtet man auch mal den offenen Bereich. Gut ist anders.

Zum eigentlichen Thema:
Zitat:
eine versorgung zuhause ist ausgeschlossen aus verschiedenen gründen, dies ist sorgfältig geprüft worden und nicht nur aber vor allem medizinisch begründet.
und
Zitat:
Diagnose ist u.v.a. kognitive Einschränkungen nach Alkoholabusus (nicht durch Neurologen festgestellt).
ja wat denn nun? Gründlich ist auch anders.

Zitat:
die langfristige variante mit BGB-Antrag geht nicht, weil er ja nächste woche aus dem KH entlassen wird.
wenn das KH hinter einer langfristigen Unterbringung als Notwendigkeit stehen würde dann ginge das auch, dann hätte es nämlich ein Konsil zu der Frage gegegeben und er hätte auf den psychiatrischen Bereich verlegt werden müssen- nur mal so als Info.
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michaela mohr ist offline  
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Alt 29.05.2014, 23:16   #9
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von acmhh
 
Registriert seit: 13.05.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 77
Standard

@ flafluff und michaela:

Zitat:
Und bei Betreuten grundsätzlich Renitenz anzunehmen, wenn Sie eine Maßnahme nicht wollen......starker Tobak. Sie widersetzen sich doch zumeist auch krankheitsbedingt einer Unterbringung.

Ich muss ja nun auch oft genug unterbringen und nicht selten auch mit Hilfe des 326 FamFg. Aber dieses Maßnahmen ergreife ich nicht gleich, nur weil einer grade mal nicht ins Pflegeheim will.
Ich habe der Fragestellerin lediglich den formalen Weg aufgezeigt - man beachte auch bitte den einleitenden Satz meines Postings -, da ich aus dieser Frage:

Zitat:
Rufe ich dann das Amt für öffentliche Ordnung an? Oder kann ich jetzt schon was machen?
auf eine gewisse rechtliche (aber nicht ethische) Unsicherheit der TO geschlossen habe.

Ansonsten stehe ich 1.) hinter der Aussage in meinem Avatar und gehe 2.) davon aus, dass jeder, der hier als Betreuer postet, von den ihm durch Gericht und Gesetz gegebenen Möglichkeiten verantwortungsbewußt Gebrauch macht.
acmhh ist offline  
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Alt 29.05.2014, 23:39   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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Zitat:
Zitat von acmhh Beitrag anzeigen
Ansonsten stehe ich 1.) hinter der Aussage in meinem Avatar und gehe 2.) davon aus, dass jeder, der hier als Betreuer postet, von den ihm durch Gericht und Gesetz gegebenen Möglichkeiten verantwortungsbewußt Gebrauch macht.

Das tue ich auch und finde es erfreulich, dass Du hier nochmal klärend antwortest. Mir ging es auch darum, dass wir hier im offenen Bereich durchaus behutsamer formulieren sollten, als im geschlossenen, wo wir schon auch mal schnoddriger, aber selbstverständlich keineswegs abwertend unterwegs sind. Ich gehe nun davon aus, dass die Formulierung mit der Renitenz einfach leicht verunglückt und nicht im Wortsinn zu verstehen war.

So, jetzt aber Vadderdach
Flafluff ist offline  
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