Dies ist ein Beitrag zum Thema Bekleidungsgeld 2014 im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin Betreuerin meiner Mutter die im Pflegeheim ist.
Sie erhält Sozialhilfe und somit auch jährlich 342,00 € Bekleidungsgeld.
Nunmehr ...
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01.06.2014, 09:27 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Bekleidungsgeld 2014
Ich bin Betreuerin meiner Mutter die im Pflegeheim ist.
Sie erhält Sozialhilfe und somit auch jährlich 342,00 € Bekleidungsgeld. Nunmehr habe ich eingekauft mit Ihr und die Rechnungen eingereicht. Der Bezirk Bayern teilte mir mit, das nun der "übernahmefähige Betrag" ermittelt wird. Leider finde ich nichts im Netz was denn nun eigentlich zur "Bekleidung" laut Bezirk gehört. Könnte mir jemand hier behilflich sein. Was müsste tun wenn z.b Mamas TV kaputt geht (27 JAhre alt) oder nee größere Anschaffung nötig wäre...... Ich bedanke mich im voraus für Tipps und Hilfe. Herzlichst Jesaya |
01.06.2014, 14:20 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Jesaya,
was der bayrische Bezirk anerkennt und was nicht kann ich dir so allgemeingültig nicht sagen. Falls etwas nicht anerkannt würde, könntest du es nochmals mit einer besonderen Begründung versehen neu einreichen. Z.B. wenn jemand in kurzer Zeit 15 Kilo zu oder abgenommen hat rechtfertigt dies eine Menge an neuer Bekleidung. Mit einem Fernseher wird das aber sehr schwer werden, das geht gar nicht übers Kleidergeld sondern müsste angespart werden. Was im Pflegeheim jetzt eine grössere Anschaffung sein könnte müsste du erklären bzw. ich wüsste nicht um was es sich dabei handeln sollte.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
01.06.2014, 14:55 | #3 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Eigentlich finde ich die Frage "Was gehört zur Bekleidung alles zu" selbsterklärend.
Dass ein TV NICHT dazu gehört, sollte Allgemeinbildung sein Ansonsten vom BH über die Mütze bis zum Schuh gehört alles, was angezogen wird, dazu. Oder hab ich da jetzte einen Denkfehler? Gruss, MurphysLaw |
01.06.2014, 18:25 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin moin zusammen
So ein Fernseher mag zwar anziehend wirken, wenn sonst kein Kulturprogramm läuft, aber Bekleidung ist er wirklich nicht. Aber darum geht es hier nicht. Mit 27 Jahren ist das Fernsehprogramm nicht anders als bei neuen Geräten, nur der Stromverbrauch ist deftiger... Die "Übernahmefähige" Bekleidung bezieht sich auf Sachen wie z.B. Jacke Hemd Hose etc.. Nichtübernahmefähig ist üblicherweise die Unterwäsche, die aus der regulären HLU oder dem Heim-TG gezahlt werden muss. Ob sich der Sozialhilfeträger denkt, dass die Kundschaft so erotisch ist, und sie einfach nichts zwischen sich und ihre Jeans läßt, weiß ich nicht - zumindest wird deshalb die Unterwäsche nicht bezahlt/übernommen. MfG Imre
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02.06.2014, 08:46 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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Na da habe ich ja für Verwirrung gesorgt.
Da ja nun alles was ich schreibe gespeichert wird;-) mach ich trotzdem weiter. Also klarer ist mir nun alles was "angezogen" werden kann gehört zur Bekleidung. Ein TV muss vom Taschengeld angespart werden. Das kann ich ihr nicht mehr erklären ,da sie dement ist. Mir ging es darum wenn er kaputt geht wo man Hilfe für eine Neuanschaffung bekommt. Ich weiss das ein neuer TV keine neues Programm bietet, aber wenn man neu auf diesem Betreuerfeld ist braucht man einfach Hilfe und deshalb habe ich mich hier angemeldet. Liebe Frau Mohr danke ihre Aussage war sehr hilfreich. Eine neu Anschaffung wäre zum Beispiel ein Sessel mit Aufstehhilfe. Etwas schade fand ich, das meine Art der Fragestellung dazu ermutigt hat sich lustig darüber zu machen. Für jemanden der NEU in diesem Bereich ist....ist eben nicht alles gleich selbterklärend....weil die Ämter oft eien andere Sprache sprechen. Herzlich Jesaya Im übrigen wir Unterwäsche übernommen |
02.06.2014, 09:12 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
wenn Dinge wie ein Fernseher anzuschaffen sind gibt es keine Hilfen mehr, sondern er ist aus dem Barbetrag zu zahlen den der Betreute im Heim erhält. Auch alle anderen Anschaffungen werden nicht übernommen, sofern keine medizinische Indikation besteht und es darüber einen Leistungsträger gibt. Eine Pflegeeinrichtung stellt ja bereits alle notwendigen Dinge zur Verfügung (auch einen Gemeinschaftsfernseher), wer Extras haben möchte muss diese auch selber bezahlen. Wieso bei Imre keine Unterwäsche übernommen wird kann ich auch nicht nachvollziehen, hier in Hessen ist sie Bestandteil der Bekleidungsbeihilfe. Für deinen Bezirk kannst du aber sicherlich bei der zuständigen Behörde erfragen, wo denn die übernahmefähige Bekleidung geregelt ist. Gruß, Andreas
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02.06.2014, 18:15 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Lieber Andreas,
danke das half mir wirklich. Herzlich Jesaya |
02.06.2014, 20:53 | #8 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Zitat:
Aber wenn ich Unterwäsche auf die Liste der Bekleidungsgeldanträge schreibe, wird das hier regelmäßig rausgestrichen. Warum weiß ich auch nicht. An den prall-erotischen Figuren der Sachbearbeiter liegt es zumindest nicht. MfG Imre
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