Dies ist ein Beitrag zum Thema fehlende Energieversorgung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Teilnehmer,
ich bitte um Hilfe in folgendem Fall:
Betreuung für eine 53jährige Dame wurde vor wenigen Wochen eingerichtet. Ich ...
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03.06.2014, 10:32 | #1 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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fehlende Energieversorgung
Liebe Teilnehmer,
ich bitte um Hilfe in folgendem Fall: Betreuung für eine 53jährige Dame wurde vor wenigen Wochen eingerichtet. Ich besitze die AK´s Vermögen, Wohnung, Aufenthalt, Gesundheit, Post. Aufgrund unbezahlter Rechnungen konnte ich das Einstellen der Stromversorgung in der Wohnung, in der sie alleine lebt, nicht mehr stoppen. Sehr hohe Rechungen sind seit geraumer Zeit liegen geblieben, da die Gasversorgung (Heizung, Herd) schon letztes Jahr eingestellt wurde. Die Dame heizte nun den Winter über mit strombetriebenen Radiatoren. Entsprechend die Stromrechnung. In meiner Naivität beauftragte ich einen anderen Stromlieferanten, dieser lehnte nun jedoch mangels Bonität der Kundin ab. Die Damen erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und aufstockend Grundsicherung. Einen Antrag auf Kostenübernahme der Energierechnungen habe ich beim Sozialamt gestellt. MUSS denn das Sozialamt die Kosten kreditweise übernehmen? Angehängtes Problem: Die Gaslieferung sollte wieder hergestellt werden. Dazu ist es notwendig, dass ein Monteur die Leitung frei schaltet. Dieser kündigt sich an, er komme z.B. am 10. oder 11.06. Also innerhalb von 48 Stunden muss die Kundin zu Hause sein. Zu Hause ist meine Betreute, sie öffnet aber grundsäctzlich nicht die Tür und geht nicht ans Telefon. Zutritt hat lediglich der Pflegedienst, der einen Schlüssel besitzt und dreimal täglich kommt. Er kann aber nicht bis zu 48 Stunden auf den Monteur warten. (Der Gasversorger zeigte noch keine Bereitschaft, von seiner Regelung abzuweichen). Was tun? Schöne Grüße Klima |
03.06.2014, 16:35 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.05.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 77
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Zumindest in Bezug auf SGB II - Bezieher gibt es zwischenzeitlich eine gante Reihe von Entscheidungen, nach denen das Jobcenter den Rückstand per Darlehn zu übernehmen hat. Beispiel hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2014 - Az. L 7 AS 425/14 B ER, L 7 AS 426/14 B
In Hamburg funktioniert das auch recht problemlos (was Dir natürlich nicht viel weiterhilft). Notfalls auf die einschlägigen Urteile verweisen und mit einer Einstweiligen Anordnung drohen. Für SGB XII gilt das natürlich analog. Für das Verhalten der Gaswerke habe ich wenig Verständis. Es muss doch schon mal vorgekommen sein, dass jemand die Tür nicht öffnet weil er z.B. bettlägerig ist. Kann Du den Gasmann wirklich nicht davon überzeugen, dass er kurz bevor er kommt beim Pflegedienst anruft?! |
03.06.2014, 23:47 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Bei der angeführten Entscheidung des LSG NRW spielt offensichtlich ein erkranktes 4 Jähriges Kind eine Rolle.
In klimas Fall gibts kein Kind . Ich denk mir, daß die Lage eine andere ist. Offensichtlich ist die Kientin auch nicht mehr in der Lage, bzw willens die Haustüre zu öffnen oder ans Telefon zu gehen. Es stellt sich schon die Frage , ob sie eigentlich noch in der Lage ist, eigenständig in einer Wohnung zu leben ? Möglicherweise ist es eine Frage der Zeit, bis sie vielleicht auch den Sozialdienst nicht mehr in die Wohnung lässt. Vor dem Hintergrund stellt sich vielleicht auch die Frage der Wirtschaftlichkeit, wenn das Sozialamt darlehensweise vielleicht ein paar Tausender für die Stromrechnung berappen darf, und die Hilfeempfängerin über kurz oder lang doch stationär untergebracht werden darf. Wäre interessant, vielleicht zu erfahren , wie hoch die Stromrückstände sind ? Seit wann gibts denn die Betreuung ? Wurden bezüglich des Stroms wenigstens die normalen Abschlagszahlungen gezahlt ? Wäre da vielleicht nicht ein Einwilligungsvorbehalt erforderlich gewesen ? Warum wird erst jetzt ein Darlehen in Erwägung gezogen - es hätte ja schon in den letzten Monaten die Möglichkeit gegeben , monatlich zusätzlich zu den Abschlagszahlungen schon mal 30 - 40 € als freiwillige Rückzahlungen zu leisten . Wenn jetzt ein Darlehen gewährt wird, fallen ja auch zusätzlich zu den laufenden Stromkosten die Rückzahlungen bezüglich des Darlehens an. fwu |
04.06.2014, 09:58 | #4 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 467
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Hallo acmmh,
vielen Dank für Deinen link. Ich hoffe natülich auf den entsprechenden Kredit. Eine Lösung ist es dann, wenn ich die Gaslieferung wieder hergestellt bekomme. Hallo fwu, ich hatte geschrieben, dass die Betreuung neu eingerichtet worden ist: konkret Mitte April. Deine Ideen sind alle richtig, ich kam eben zu spät. Rückstand Strom: 1.600 €. Abschläge wurden die letzten Monate gar nicht mehr bezahlt. Ich hatte noch 3 Abschlagszahlungen sofort veranlasst, hatte aber keine Auswirkung mehr. Eiwi ist beantragt, Anhörung steht noch aus. Wie ich zu acmmh schon geschrieben habe, ist natürlich für eine Lösung der Problematik notwendig, die Gaslieferung wieder herzustellen. Ich danke Euch Klima |
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