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Krankenkasse droht mit Entzug Elektrorollstuhl

Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenkasse droht mit Entzug Elektrorollstuhl im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Sehr verehrte Mitbetreuer, ich habe einen Betreuten, der aufgrund seiner Erkrankungen (u.a. Parkinson mit einem Hirnschrittmacher und bisweilen manischen Verhalten, ...


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Alt 03.06.2014, 14:22   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.01.2013
Beiträge: 6
Standard Krankenkasse droht mit Entzug Elektrorollstuhl

Sehr verehrte Mitbetreuer,

ich habe einen Betreuten, der aufgrund seiner Erkrankungen (u.a. Parkinson mit einem Hirnschrittmacher und bisweilen manischen Verhalten, einer schweren Hüft-OP bei einer Körpergröße von 2 m und 110 Kg Gewicht) von seinem Elektrorollstuhl abhängig ist.
Nun hat er zum zweiten Mal und gegen alle Abspracheversuche im Rahmen seiner manischen Bastelleidenschaft dermaßen an diesem Rollstuhl herum manipuliert, dass die Herstellerfirma einen Reparaturversuch als zwecklos ablehnt.

Gibt es eine Rechtsgrundlage oder zumindest Argumentationshilfen gegenüber der Krankenkasse, damit diese ihm erneut einen Elektrorollstuhl zur Verfügung stellt?

In einem ersten Gespräch mit der Krankenkasse habe ich eine schriftliche Unterlassungserklärung (letzte Chance, nie wieder am Rollstuhl basteln) seinerseits angeboten.
Darüber hinaus könnte man ein Kostenargument anführen, wenn man ihm der Mobilität beraubt, dann würden auf die Krankenkasse zusätzliche Kosten in Form von Krankentransporten, Pflegediensten und möglicherweise therapeutischer Maßnahmen aufgrund einer Depression zukommen ...

Habt ihr ein paar gute Ideen oder Paragrafen für mich?

Beste Grüße
Jörg Neumann
Joerg Neumann ist offline  
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Alt 04.06.2014, 00:04   #2
fwu
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Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Jörg,


es gibt Hilfsmittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen (so auch zu googlen)
Am besten liest Du mal die Richtlinien durch.
Für die Stellung von Hilfsmitteln gilt auch der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz. Die Frage ist, ob ein manueller
Rollstuhl ausreicht ?

Ich kann mir gut vorstellen, daß es keinen Anspruch auf Weitergewährunung von Hilfsmitteln, wenn diese vom Versicherten fortwährend beschädigt werden .
Wenn das Basteln Ausdruck einer Zwangshandlung ist, macht die von Dir vorbereitete "Unterlassungserklärung" wohl wenig Sinn .

Kosten für einen Pflegedienst interessieren die Krankenkasse eher weniger, weil das dann Kosten der Pflegekasse sind. Führt denn der Wegfall des E-Rollstuhls zu einer Pflegestufe oder Erhöhung einer solchen ?

Wenn der gute Mann manisch rum bastelt, versteh ich die Notwendigkeit der Therapie wegen seiner Depression nicht so recht.

Wäre es vielleicht nicht sinnvoller , gegen das manische Verhalten
eventuell medikamentös vorzugehen .

Sollte ne medikamentöse Therapie greifen , könnte man es ja mit dem E-Rolli nochmals versuchen.

Es hat ja jeder auch das Recht auf seine psychische Erkrankung,
aber daraus ergibt sich kein Anspruch , daß die Auswirkungen dieser Erkrankung dann ohne Folgen bleiben.


fwu

Geändert von fwu (04.06.2014 um 00:08 Uhr)
fwu ist offline  
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Alt 04.06.2014, 11:18   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 23.01.2013
Beiträge: 6
Standard

Hallo fwu,

und erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Kurz zu der Erkrankung von B.
Ein Hirnschrittmacher hat einen riesigen Einfluss auf Psyche und Verhalten. Mit einem kleinen Steuergerät und minimalen Veränderungen der Steuerimpulse im Hirn wird der Betroffene innerhalb von kurzen Momenten vom Neurologen von einer Depression in eine Euphorie in Rage und Wut in unkontrollierbares Zittern der rechten Gesichtshälfte, der Hand, des Beines u.s.w. gejagt. Dieser Mensch hängt wie eine Marionette an den manipulativen Fäden seines Arztes.
Die sich unmittelbar einstellende Manipulationswirkung des Hirnschrittmachers kombiniert sich mit der mittelfristigen Manipulationswirkung der zahlreichen Medikamente, mit den Einflussgrößen seines sozialen Umfeldes und seiner eigenen Ursprungspersönlichkeit.
Eine Gleichung mit zahlreichen Unbekannten und die Neurologen tasten sich immer wieder nach dem Versuchundirrtums-Verfahren an eine gewünschte Persönlichkeit heran. Obendrein schreitet der Parkinson voran, soziale Umstände ändern sich und jedes mal bedarf es einer Neujustierung und wochenlanges Warten auf einen stationären Termin in der Neurologie.

Nun zu deinen Fragen:

Ein manueller Rollstuhl beschränkt des möglichen Aktionsradius auf kurze Distanzen. Mehr geht kräftemäßig nicht.

Herr B ist in Grenzen absprachefähig, wenn ihm die Konsequenzen seines Verhaltens deutlichst gemacht werden. Insofern ist die 'Unterlassungserklärung' bei ihm einen Versuch wert und soll als Lockangebot gegenüber der Krankenkasse dienen.

Der Wegfall des E-Rollstuhls wird keinen Einfluss auf die Pflegestufe haben. Zusätzliche Kosten entstehen der Krankenkasse durch alle Fahrten zum Arzt, die er zur Zeit alleine mit E-Rollstuhl bewältigt und dann einen Krankentransport benötigt würde. Zusätzlich müssten alle täglichen Einkäufe, die er selber machen könnte, dann von einem zu organisierenden Dienst übernommen werden.

Solange er täglich mobil ist und an irgendetwas basteln kann, fühlt er sich verhältnismäßig wohl. Sobald er immobil ist schlägt bei ihm dieser Motor Optimismus um in das Gegenteil. Ich befürchte, wenn diese Immobilität durch Entzug des E-Rollis ein dauerhafter Zustand sein soll, geht er mir ein. Und dies gilt es zu verhindern.

Grüße
Jörg Neumann
Joerg Neumann ist offline  
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elektrorollstuhl, krankenkasse

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