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Wohnortwechsel = Wechsel des zuständigen Gerichtes zwingend erforderlich?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnortwechsel = Wechsel des zuständigen Gerichtes zwingend erforderlich? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Leser des Forums, aus gesundheitlichen Gründen musste ich für meine Betreute eine neue Einrichtung suchen, die die aufwendigere ...


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Alt 05.06.2014, 20:37   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.10.2013
Ort: Großraum Darmstadt
Beiträge: 25
Standard Wohnortwechsel = Wechsel des zuständigen Gerichtes zwingend erforderlich?

Hallo liebe Leser des Forums,

aus gesundheitlichen Gründen musste ich für meine Betreute eine neue Einrichtung suchen, die die aufwendigere Pflege leisten konnte. Zunächst war es als 2. Wohnsitz angemeldet, aber gemeinsam mit den alten und neuen Bezugsbetreuer und meiner Betreuten beschlossen wir, dass meine Betreute für immer in der neuen Einrichtung bleiben soll.

Nun meine Frage: mit dem Wohnortwechsel wäre auch ein Wechsel des zuständigen Gerichtes notwendig. Muss das wirklich sein? Für mich ist das neue Betreuungsgericht zu weit entfernt. Ich führe diese Betreuung ehrenamtlich (seit 10 Jahren) und möchte sie nicht abgeben; zumal es für meine Betreute ein weiterer Verlust von bekannten Menschen wäre.
Das noch zuständige Gericht weiß über den 2. Wohnsitz Bescheid.

Für Eure Ratschläge bedanke ich mich und wünsche eine schöne Zeit
bebo
bebo ist offline  
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Alt 05.06.2014, 20:49   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo,

Die gerichtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §272 FamFG.

Es spielt doch eigentlich für dich keine Rolle wie weit das zuständige Gericht entfernt ist, du musst doch da nicht ständig persönlich hin. Wenn die Entfernung zu deinem Betreuten okay ist dann paßt das doch. Da brauchst du doch die Betreuung nicht aufzugeben.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 06.06.2014, 09:32   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 25.10.2013
Ort: Großraum Darmstadt
Beiträge: 25
Standard

Guten Morgen Andreas,

danke für Deine Antwort.
Für meine Frage gibt es auch einen persönlichen/privaten Grund, weshalb ich keinen Wechsel des zuständigen Gerichtes haben möchte: in einer Betreuungssache innerhalb der Familie hat sich das Gericht bei der Vergabe einer Betreuung nicht an die gängige Praxis gehalten und einen Betreuer (Familie) bestellt, der von Betreuungen überhaupt keine Ahnung hat, und die Alternative (ich, die damals bereits 4 ehrenamtliche Betreuungen führte) wurde ohne Prüfung (Gespräch mit Betreuungsstelle bzw. Richter) abgelehnt.

Ich weiß, dass persönliche Befindlichkeiten bei einer Betreuung aussen vor bleiben sollen, und werde wohl in den sauren Apfel beißen.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wird meine Bitte, die Betreuung beim jetzt zuständigen Gericht zu belassen, auf jeden Fall abgelehnt.

Schöne Pfingsten
Bebo
bebo ist offline  
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Alt 06.06.2014, 09:43   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Ein örtlich unzuständiges Gericht wird sich nicht unnötig Arbeit aufladen. Die einzelnen Gerichte haben ausreichend eigene Verfahren.
Zuständigkeit gem. FamFG und gut is'.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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