Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer hat das letzte Wort bei der Beendigung einer Unterbringung? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Der Betreute ist aufgrund von Verwahrlosung, Korsakov Verdacht, COPD, schwerem Trinken, fehlende Nahrungsaufnahme durch das Trinken ...
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06.06.2014, 18:10 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 38
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Wer hat das letzte Wort bei der Beendigung einer Unterbringung?
Hallo zusammen,
folgende Situation: Der Betreute ist aufgrund von Verwahrlosung, Korsakov Verdacht, COPD, schwerem Trinken, fehlende Nahrungsaufnahme durch das Trinken von mir per Antrag geschlossen untergebracht worden. Der Richter hat eine vorläufige U. für 21 Tage ohne Anhörung genehmigt, der Gutachter hat ein Jahr U. angeraten. Mein Ziel ist es, den Betreuten im U. Zeitraum in einer betreuten Einrichtung (offene Einrichtung, Termin Vorstellung in Kürze) vorzustellen, dort soll und will er auch dann nach einer Wartezeit von i.d.R. mehreren Monaten einziehen. Wenn er nüchtern ist, ist er sehr kooperativ. Ich hatte geplant den Betreuten auch solange unterzubringen, da die Rückkehr in seine Wohnung in kurzer Zeit erfahrungsgemäß wieder zum selben Zustand führt (der Mann liegt teilweise in eigenen Exkrementen und isst tagelang nichts, Gewichtsverlust in 3 Monaten 20 KG). Die Ärzte der Psychatrie geben an, ihn nach Ende der Entgiftung (10 Tage, da 2. mal dieses Jahr) entlassen zu wollen. FRAGE: Laut Gesetz ist die Unterbringung zu beenden, wenn die zu grunde liegenden Tatsachen nicht mehr vorhanden sind. Wer hat hier das letzte Wort, der Arzt oder der Betreuer? Können die Ärzte ihn einfach nun entlassen, da er ja de Fakto nicht mehr trinkt und wieder isst? Viele Grüße, Tom |
06.06.2014, 21:29 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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So isses. Sobald die Gründe für die Unterbringung wegfallen ist diese aufzuheben.
Wegen der Zwischenzeit bleibt dir wahrscheinlich nichts anderes übrig wie den Betreuten zu Hause zu lassen bis es nicht mehr geht, dann wieder Unterbringung, dann zu Hause - und das ganze solange bis der Platz in der Einrichtung frei ist. Bleibt nur zu hoffen dass dein Kandidat das unbeschadet übersteht. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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06.06.2014, 22:45 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Tom
Es kommt durchaus ab und zu vor, dass Ärzte und Betreuer bzgl. der Entlassungsfähigkeit unterschiedlicher Meinung sind. Du wirst Dich gegen die Entlassung eines Betreuten durch die Ärzte nicht wehren können, weil Du deren Stellungnahme für die Verlängerung der Unterbringung benötigst. Wenn die Ärzte sagen, dass kein Unterbringungsbedarf mehr besteht, bekommst Du keine Unterbringung vor Gericht durch. Wenn Du einer Entlassung nicht verantworten kannst, z.B. weil die weitere Versorgung und damit die Gesundheit des Betreuten nicht sichergestellt werden kann oder er Deiner Meinung nach stark selbstgefährdet ist, dann solltest Du dies den Ärzten und dem Gericht sofort mitteilen. Die Mediziner sind überhaupt nicht glücklich, wenn sie z.B. einen Patienten entlassen und dieser sich trotz Deiner Warnung vor einem befürchteten Suizid abräumt. Zu Deinem Betreuten: Hattest Du zuletzt einen Antrag auf eine langfristige Unterbringung gestellt, oder warum schlägt der Gutachter gleich ein ganzes Jahr vor? Auch die vorläufige Unterbringung für 21 Tage ohne Anhörung halte ich für reichlich gesetzesfern von dem Richter. Irgend etwas ist da faul. Ansonsten: So blöde und unangenehm wie es sich lesen mag: Der Betreute wird wohl noch das eine oder das andere mal wieder ins Krankenhaus gebracht werden müssen - bis er seinen Platz in der Einrichtung bekommen kann. Ob er den dann auch noch - oder zu dem Zeitpunkt, an dem er frei wird, überhaupt annehmen will, steht etwas in den Sternen. Ist er dann breit, wird er wohl kaum genommen werden. Daher solltest Du Dir zumindest im Hinterkopf auch die Möglichkeit eines geschlossenen Heimes behalten. Nach einigen weiteren Krankenhausaufenthalten wird das für die Genehmigung problemlos begründet werden können. Ich hatte mal einen ähnlichen Betreuten, der innerhalb eines Jahres insgesamt 40 mal stockbesoffen ins Krankenhaus getragen wurde. Dann ging es in das geschlossene Heim. Dort fand er eine neue Liebe (eine psychisch kranke Frau) und beide haben sich so stabilisiert, dass sie nach drei Jahren zunächst ins Betreute Wohnen ziehen und später ganz normal weiterleben konnten. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.06.2014, 07:56 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Wenn Richter z.B. ihre "Anhörungstage" am Gericht haben dann haben sie massenhaft Leute einbestellt und können nicht einfach wegrennen. Entweder macht das dann der Notrichter- falls der nicht auch heillos überlastet ist- oder die Anhörung des Untergebrachten findet am nächsten Tag statt. Da wird dann aber soweit ich das mitkriege immer auch zwischen Richter und Arzt nochmal telefoniert. Für die Zwischenzeit bis zur Einrichtungsaufnahme könnte man z.B. noch Betreutes Wohnen Sucht einschalten, vielleicht hilft das ja wenigstens ein bißchen weiter.
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