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Hauskauf, Genehmigung Betreuungsgericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf, Genehmigung Betreuungsgericht im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, ich möchte mir ein Haus kaufen. Der Verkauf erfolgt durch den Sohn der Eigentümerin im Rahmen eines ...


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Alt 17.06.2014, 07:36   #1
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Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 3
Frage Hauskauf, Genehmigung Betreuungsgericht

Hallo an alle,

ich möchte mir ein Haus kaufen. Der Verkauf erfolgt durch den Sohn der Eigentümerin im Rahmen eines Betreuungsverfahrens. Der Sohn hat nun auch endlich die Bestallungsurkunde (nach 3 Monaten) erhalten und wir haben beim Notar einen Kaufpreisentwurf in Auftrag gegeben. Nun hat uns der Notar darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag nach Beurkundung erst noch vom Betreuungsgericht genehmigt werden muss, bevor er rechtskräftig wird.

Habt ihr Erfahrung, nach welchen Kriterien hier eine Genehmigung erfolgt? Kann es sein, dass das Gericht den Vertrag noch ablehnt, obwohl die Betreuung extra für den Hausverkauf eingerichtet wurde? Wie lange dauert so eine Genehmigung? Im Anschluss sind ja dann auch noch 4 WochenW iderrufsfrist abzuwarten.

Mein Problem ist die Zeit. Ich hatte mich mit dem Verkäufer(Betreuer) darauf verständigt, dass die Nutzen-Lasten-Übergabe mit Vertragsunterzeichnung erfolgt und nicht erst mit Kaufpreiszahlung (dieser erfolgt durch eine Bankfinanzierung). Durch den Umzug steht auch ein Schulwechsel an. Meine Tochter wird im September eingeschult und wir möchten sie gerne gleich in der neuen Schule einschulen lassen, müssen aber in dem Haus noch einige Umbaumaßnahmen durchführen, bevor wir einziehen können. Ich hatte mich jetzt schon gefreut, dass wir den Vertrag im Juli unterzeichnen und dann noch 6 Wochen Zeit für den Umbau haben. Wenn er nun aber erst nochmal zum Gericht geht und dort geprüft wird, dann vergehen ja wieder ein paar Wochen und dann wird es mit einem Umzug rechtzeitig vor Schulbeginn nichts mehr.

Weiß jemand, ob man trotzdem mit Vertragsunterzeichnung ins Haus kann, auch wenn die Genehmigung vom Gericht noch aussteht?

Danke und Grüße
acka ist offline  
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Alt 17.06.2014, 08:43   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Bitte nutze die Suchfunktion!
Eine ähnliche Frage wurde in diesem Monat schon mehr als ausführlich beantwortet.

Mit den Stichworten Haus Genehmigung wirst Du bestimmt mehr als ein Thema finden.
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Fara ist offline  
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Alt 17.06.2014, 09:29   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Weiß jemand, ob man trotzdem mit Vertragsunterzeichnung ins Haus kann, auch wenn die Genehmigung vom Gericht noch aussteht?
Hallo,

abgesehen von Faras Hinweis auf die Suchfunktion fände ich eine Hausübergabe direkt nach Vertragsunterzeichnung eher ungewöhnlich.
Abgesehen von der Betreuungsgerichtlichen Genehmigung ist ja gar nicht gewährleistet das der Kaufpreis auch fließt.
Im Extremfall hätte die Betreute Personen in ihrem Haus wohnen welche sie im schlechtesten Fall, bei Nichtgenehmigung des Vertrages etc., erst wieder dort raus bekommen müsste um das Haus zu verkaufen.
Am hiesigen Gericht würde ein solcher Vertrag nicht genehmigt werden.

Aber ansonsten schau mal in dem letzten Thread aus der letzten Woche, steht übrigens 5 Beiträge unter deinem.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 17.06.2014, 09:45   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 3
Standard

Also ich hatte bereits die älteren Beiträge durchgelesen, allerdings keine passende Antwort gefunden, was mein Problem anbelangt.

Mich würde ja interessieren, wonach das Gericht den KV prüft. Ist das eine rein formelle Sache oder hängen da dann noch Bedingungen dran? Die Bestallungsurkunde liegt ja vor.
Wie hoch ist also die Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Vertrag nicht genehmigt.

Und ein Einzug mit Vertragsunterzeichnung ist nicht unbedingt ungewöhnlich. Ok, die Gepflogenheiten in einem Betreuungsverfahren sind mir unbekannt, daher hatte ich ja auch gepostet.

Das Haus steht seit über einem Jahr leer. Die Betreute wohnt in einem Pflegeheim, ist über 90 Jahre alt und an Demenz erkrankt. Die Betreuung übernimmt ihr Sohn.
acka ist offline  
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Alt 17.06.2014, 09:48   #5
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Mit Verlaub, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, das ist genau das gleiche Problem wie hier.
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Fara ist offline  
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Alt 17.06.2014, 10:03   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 3
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Danke, ich schau nochmal. Habe gestern durch so viele Beiträge gelesen, vielleicht hab ich ja etwas übersehen.
acka ist offline  
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Alt 18.06.2014, 05:06   #7
Forums-Geselle
 
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Bei mir läuft auch gerade so ein Hausverkauf. Was mir Notar und Betreuungsgericht übereinstimmend und unabhängig voneinander gesagt haben, dass nach notarieller Beurkundung noch ca. 8 Wochen vergehen, bis alle Formalien abgearbeitet sind. Und wenn sich in der Zeit was ergibt, warum der Vertrag nicht rechtswirksam wird, schaut der Käufer "in die Röhre" falls er in der Zeit auf eigenes Risiko Umbaumaßnahmen gemacht hat. Die meisten Käufer haben Zeitdruck und wollen dann gleich rein, aber ein gewisses Restrisiko besteht und "gute" Notare weisen darauf hin.
__________________
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Habe keine Angst davor, etwas Neues auszuprobieren. Ein Amateur hat die Arche gebaut. Profis die Titanic.
Solarschiff ist offline  
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Alt 07.04.2019, 19:34   #8
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Registriert seit: 02.04.2019
Beiträge: 3
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Wie lange hat die Erteilung der Genehmigung bei Ihnen gedauert?
Junijulai ist offline  
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Alt 08.04.2019, 08:56   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sorry aber schau doch mal von wann dieser Beitrag ist Der ist 5 Jahre alt und der Teilnehmer schon lange nicht mehr hier


Davon ab nützte dir die Antwort eh nichts denn in jedem Bezirk sind die Gerichte unterschiedlich ausgelastet.



Unser ständiger Hinweis sich auch andere Beträge zum eigenen Thema durchzulesen hat schon einen Sinn und resultiert nicht aus Faulheit.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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