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Detaillierte Rechnungslegung als Tochter?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Detaillierte Rechnungslegung als Tochter? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig. Seit über einem Jahr bin ich die Betreuerin meines Vaters, er ist ...


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Alt 12.07.2014, 22:31   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 20.06.2014
Beiträge: 1
Standard Detaillierte Rechnungslegung als Tochter?

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig. Seit über einem Jahr bin ich die Betreuerin meines Vaters, er ist seitdem im Pflegeheim (Demenz). Und musste zum ersten mal Bericht beim Gericht abgeben. Ich habe sämtliche Kopien von Konten, Rentenbescheide und Ausgaben (Kleidung, Friseur, Hygieneartikel etc.) eingereicht. Nun habe ich all diese Kopien zurück bekommen mit dem Vermerk dass die Rechnungslegung nicht den Anforderungen entspricht, als Bekannte des Betroffenen würde ich nicht zum befreiten Personenkreis gehören und müsse eine detaillierte Rechnungslegung erstellen.
Bin ich als Tochter meines Vaters nur eine Bekannte? Ich dachte als Tochter müsse ich nicht über alles mögliche Rechnung erstellen?

Und meine zweite Frage ist: es heißt man müsse übrig gebliebenes Geld zinsbringend anlegen. Nun ist es so dass die Heimkosten von der Rente meines Vaters abgehen und davon noch ca. 200,- übrig sind. Diese behält allerdings meine Mutter da sie ohne das kaum überleben könnte. Sie haben schon immer zusammen von dem Geld gelebt und es war auch Wunsch meines Vaters (bevor die Demenz viel schlimmer wurde) dass seine Frau das restliche Geld zum Leben nutzen darf. Zudem brauch sie auch das Geld um zweimal die Woche ihren Mann im Heim besuchen zu können, was auch im Sinne meines Vaters ist (das Heim ist 20km entfernt). Jetzt habe ich nur Angst dass das Gericht fragt, wo die restlichen 200,- Euro jeden Monat sind. Ich werde dies wohl als "Unterhalt Ehefrau" angeben - hoffe aber das das ok ist? Was denkt ihr?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Biene
XxBienexX ist offline  
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Alt 13.07.2014, 09:40   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Als Tochter bist Du von der jährlichen Rechnungslegung befreit. Nicht aber von der Rechnungslwgung zum Schluss der Vermögensverwaltung (1892 BGB).
Ggfs. ist esbei Gericht gar nicht bekannt, dass Du die Tochter biast (kann auch mal vorkommen). Steht in Deinem Betreuuungsausweis drin, dass Du von einigen Pflichten befreit bist?
Wenn die Ehefrau kein oder nur geringes Einkommen hat, ist der Betreute sogar zum Unterhalt verpflichtet. Ruf bei Gericht an und kläre es mit dem Rechtspfleger.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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