Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer ist zuständig für neue Kleidung im Pflegeheim im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hier zeigen sich wieder mal die verschiedenen Ansichten ganz offen.
Ich finde es für niemandem zumutbar. Weder den Betreuer\in noch ...
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24.07.2014, 17:29 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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Hier zeigen sich wieder mal die verschiedenen Ansichten ganz offen.
Ich finde es für niemandem zumutbar. Weder den Betreuer\in noch den Heimangestellten. Das Problem ist ganz einfach nicht gelöst. @Dorisonline, vielleicht fällt deine Betreute ja unter §87b SGB11. Wenn das Heim eine Alltagsbegleitung hat, könnte man doch über die soziale Betreuung einen "Einkaufsbummel" organisieren. |
24.07.2014, 21:46 | #12 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
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Zitat:
Gute Nacht Hanne |
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25.07.2014, 08:24 | #13 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Da kann ich Hanne nur unterstützen
Ausserdem, und das geht an @Expfleger, was heisst in diesem Zusammenhang nicht zumutbar`Wieso bitte nicht? Heime haben die Funktion den alten Menschen das vorherige zu Hause leben zu ersetzen und die nötigen Hilfen dabei zu erbringen um Defizite auszugleichen. Wenn ich mir die Höhe der Heimkostenrechnungen ansehe dann gehen mir stellenweise nicht selten die Augen über. In Heimen werden Sozialdienste abgerechnet mit dem Träger. Worin besteht das Problem eins, zwei, drei vier Kataloge zum bestellen im Büro liegen zu haben und mit den Bewohnern Kleidung kommen zu lassen? Das emfinde ich als lustige Aussage: Zitat:
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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25.07.2014, 10:31 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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@ Michaela Mohr,
sollche Grundsatzdiskusionen nerven mich. Betrachten wir es doch ganz nüchtern. In welchem Gesetzestext steht, das Mitarbeiter einer Pflegeeinrichtung verpflichtet sind Einkäufe für ihre Klienten zu tätigen. Genauso anders rum, kein Betreuer ist verpflichtet loszurennen , um Einkaufstüten zu füllen. Ich könnte dies auch als Gegenfrage stellen: Was ist das Problem eines Betreuers, online was zu bestellen? Das führt hier halt bloß nicht zu irgendeiner Lösung. Meine Idee zur Problemlösung habe ist dargelegt. Anmerkung: Ich kenne keine Pflegekraft, die nicht mal in ihrer Freizeit irgend etwas für einen Bewohner privat gekauft hat. Aber das wird scheinbar ständig übersehen. Und wenn es dann nicht gemacht wird, folgt der große Aufschrei. Nochmal: die Problematik besteht immer. Und eine generelle Lösung wird es nicht geben. Hier sollten Betreuer und Pflegekräfte endlich mal zusammenrücken und sich nicht zu Prinziepienreiter entwickeln. Schließlich verfolgen beide das gleiche Ziel....einen zufriedenen und gut versorgten Bewohner\Betreuten. |
25.07.2014, 11:29 | #15 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 76
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Ich nochmal,
Michaela, du beschreibst den Heimvertrag völlig Korrekt. Und genau das ist doch der Punkt. ...erbringen von Pflege und Betreuungsleistungen. Der eigentliche Hilfebedarf besteht im An\Auskleiden von Kleidungsstücken, nicht in deren Beschaffung |
25.07.2014, 11:46 | #16 |
Berufsbetreuer
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Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
als gesetzlicher (Berufs)Betreuer steht man aber vor dem Problem, dass nicht nur einige Heime (nicht alle) sondern auch viele andere Institutionen versuchen, Arbeit "abzudrücken" (o.k. menschlich). Im übrigen kann ich Michaelas o.g. Beitrag nur voll zustimmen. Wenn ein Heim - in der Regel mit einem größeren Mitarbeiterstab ausgerüstet als ein Betreuungsbüro - für solche Fälle nicht gewappnet ist, erscheint dies bedenklich und kritikwürdig. Betreuer können auch weder Überstunden noch irgendwelche Extrapauschalen geltend machen. Ungeachtet dessen gilt mein größter Respekt den Pflegerinnen und Pflegern, die (für relativ wenig Entlohnung) harte und überwiegend sehr gute Arbeit verrichten. mfg |
25.07.2014, 11:47 | #17 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
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Das eigentliche Problem scheint mir die Berufsbezeichnung "Betreuer". Wenn die korrekte Bezeichnung das ausdrücken würde, was unsere wirkliche Aufgabe ist, nämlich "rechtliche Vertretung" sähe die Anspruchshaltung an uns wohl anders aus.
Rund um die Bewohner des Heimes gibt es eine Vielzahl von Menschen, die alle das Wohl der Menschen im Auge haben (sollten), Seelsorger, Physiotherapeuten usw. Würde jemand auf die Idee kommen diese Leute zum Einkaufen zu schicken - wohl kaum. Das ist keine Grundsatzdiskussion, Expfleger, sondern eine Diskussion, die keine Grundlage hat. Allen noch einen schönen Tag Hanne |
25.07.2014, 11:49 | #18 | ||
Berufsbetreuer
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Beiträge: 2,643
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Zitat:
Zitat:
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25.07.2014, 12:05 | #19 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 76
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Um es nochmal ganz klar zu machen:
das Problem ist nicht gelöst !!! In diesem Forum kann jetzt jeder die Verantwortung hin und her schieben wie er Lustig ist. Leidtragene sie die Personen, um die wir uns doch eigentlich kümmern sollen. Ich kann es nicht ertragen. Einige Betreuer versuchen generell die Verantwortung an die Heime weiterzuleiten und einige Heime ziehen ständig die Betreuer in die Verantwortung. Aber schön das jetzt mal darüber geredet wir. Nur konkrete Lösungsvorschläge lese ich hier nicht. Hier meine (nochmal): §87b SGB 11 ist immer sehr gut zu bedienen. Nachbarschaftshilfe ( kostet ca. 8€ die Stunde) mobiler Verkaufsservice ( bitte mit Einrichtungsleitung sprechen ob diese so etwas unterstützen) Onlinebestellung (hier zusammen mit Bewohner als Beschäftigung z.B. Technik früher und heute) Kataloge blättern ( der gute alte Katalog) Bewohnerpatenschaften ( ich kann noch, du nicht? O.K. ich brings dir mit ) mir fallen bestimmt noch andere Sachen ein.... ....außer Grundsatzdiskusionen Geändert von Expfleger (25.07.2014 um 12:21 Uhr) |
25.07.2014, 12:13 | #20 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 76
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Oje, ich tu mich schwer mit schnellem schreiben....
zu Carlos... bitte bitte vergleiche nicht den Personalbestand einer Pflegeeinrichtung mit dem eines Betreuerbüro. In Pflegeheimen gibt es Personalschlüssel, welche die Landesrahmverträge vorschreiben. Und jede zusätzliche Stelle wird davon abgezogen. Also egal Ob Pflegedienstleitung,QMB, Beschäftigungstherapeuten, Verwaltungsangestellte, alles wird vom Pflegepersonal abgezogen. Und ein Pflegeheim muss für solche Fälle nicht gewappnet sein. Ich betone...es sollte aber dringlichst dazu verpflichtet werden. Nur dann muss es die zusätzlichen Kosten abrechnen können und nicht wieder die Pflegenden am Bett die Leidtragenen sein, weil wieder was vom Personalschlüssel abgezogen wird. Puuuuh, kurze Pause |
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