Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer ist zuständig für neue Kleidung im Pflegeheim im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Was ist daran so schlimm, in begründeten Einzelfällen auch mal Bekleidung für eine/n zu Betreuenden zu besorgen?
Dieses Problem stellt ...
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25.07.2014, 15:08 | #21 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Was ist daran so schlimm, in begründeten Einzelfällen auch mal Bekleidung für eine/n zu Betreuenden zu besorgen?
Dieses Problem stellt sich m.E. aber ausschließlich in dem Zeitraum unmittelbar nach Heimaufnahme. Ich kenne kein Heim, in dem nicht mehrmals jährlich irgendeine Firma erscheint und Bekleidung verkauft. Was macht man aber, wenn der zu Betreuenden zum Zeitpunkt der Heimaufnahme nur noch Bekleidung hat, die man entsorgen muss, dass Konto entweder im Minus oder auf Null steht, der Sozialhilfeträger noch nicht über den Antrag auf Bekleidungsbeihilfe entschieden hat? Soll das Heim dann die Kosten für die Bekleidung erst mal vorstrecken oder verhandelt ihr mit der Bank, ob ihr das Konto trotz Betreuung überziehen dürft? In solchen Situationen muss man einfach improvizieren, und dazu kann auch gehören, dass der Betreuer in einem "Sozialen Kaufhaus" Bekleidung besorgt. Manchmal kann man auch Bekleidung aus dem Fundus des Heimes erhalten. |
25.07.2014, 17:07 | #22 | ||||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ne, ich bleibe pampig. Da steht unter Heimvertrag:
Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen. Die Bewältigung bestht darin, dass der Bewohner es im Heim so gut wie vorher zu Hause haben sollte. Und wenn er es auf Gund seiner Alters und der Pflegebedürftigkeit nicht mehr schafft für sich selbst einkaufen zu gehen dann ist es Sache des Heims dies zu tun. Zitat:
abgibt denn dann wäre er längstens rechtlicher Betreuer gewesen. Zitat:
Es ist mir ehrlich gesagt auch völlig wurscht ob Zitat:
Wenn ich immer die ganzen Dinge sehe die im Heim rumliegen, Hochglanzflyer, neue Sonnenjalousien, funkelnagelneue Kaffemaschienen im Stationszimmer uw. usw. dann weiss ich genau warum trotz sehr hoher Heimkosten nie einer da ist um die Bewohner umfassend zu versorgen. Das war nämlich der zu Grunde liegende Gedanke bei der Errichtung von Altersheimen, alten Menschen ein Leben mit Versorgung und Würde zu ermöglichen. Zitat:
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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25.07.2014, 19:45 | #23 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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Ich bin doch sehr erschrocken, in welcher Art und Weise hier argumentiert wird.
Unkonstruktiv, ohne jegliche Wertschätzung und immer schön stur. Weder zur Seite schauen, noch irgendwie vom "rechten Pfad" abrücken. Da wird einem der Verweis auf nicht vorhandene Gesetze als Typisches Argument unterstellt, in gleichem Atemzug aber betont, was ein Betreuer nicht machen muss ( etwa weil es das Gesetz nicht verlangt?) Das ist doch nur noch peinlich Anscheinend sind hier Denkmuster so vertieft, da hilft es einfach nicht, sich drüber aufzuregen. Wir könnten ja mal versuchen festzustellen was denn Hilfebedarf ist. Einfach mal im SGB11 §14 nachsehen. Aber hier noch weitere Energie reinzustecken ist Sinnlos. Ich bin gerne bereit für fachliche, sachliche und konstruktive Vorschläge. Nicht jedoch auf ständiges draufhauen, wie schlecht alle anderen sind. Meine Vorschläge habe ich genannt, vielleicht hilft das dem Fragesteller ja weiter. Manch anderen noch viel Spass beim Holzhacken.... |
25.07.2014, 22:43 | #24 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Ich verstehe nicht so ganz, warum letztendlich diese Diskussion entstanden ist. Jeder Berufsbetreuer hier hat zumindest einen Heimvertrag in den Akten liegen. Von diesem Berufsbetreuer persönlich unterschrieben. Und selbstverständlich hat auch jeder dieser Berufsbetreuer diesen Vertrag gelesen. Mit allen Anlagen, die dazugehören.
Es sollte daher kein Problem darstellen, die Heimverträge miteinander zu vergleichen und die Leistungen, die ein Heim vertraglich zu erbringen hat in Vergleich zu setzen. Man wird feststellen, daß diese Leistungen (hier in dieser Diskussion Einkauf von Kleidung) tatsächlich nicht enthalten sind. Traurig für den Bewohner, da sie auch nicht durch einen Berufsbetreuer zu erbringen sind. Aber es ist die Möglichkeit gegeben, zusätzliche Leistungen zu bezahlen. Hier ein Auszug aus dem Rahmenvertrag NRW: § 4 Zusatzleistungen Zusatzleistungen nach § 88 SGB IX sind individuell vom Pflegebedürftigen wählbare, über das Maß des notwendigen gemäß §§ 2 und 3 hinausgehende Leistungen der Pflege und Unterkunft und Verpflegung. Sie sind zwischen dem Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung schriftlich zu vereinbaren. Ich betone nochmals ausdrücklich, daß die meisten Heime, Pflegende und alle sonstigen Mitarbeiter des Heimes tatsächlich nur das Wohl unserer Bewohner im Sinn hat, auch über das Maß des normalen Arbeitsvertrages hinaus. Ein bißchen Reden hilft hier wirklich sehr viel. Trotzdem besteht zu jeder Zeit für jeden Bewohner die Möglichkeit, einem Heim zu kündigen, egal aus welchen Gründen. Genügend Konkurrenz-Heime sollte es doch geben?!? Habe ich als Heimleitung 15 Kündigungen in der Hand mit dem Hinweis, daß die Service-Leistungen in meinem Heim unzureichend sind, kann ich gegenüber meinem Geschäftsführer auch anders auftreten. Eine Belegungsminderung von 10 % ist durchaus ein schlecht zu widerlegendes Argument. Und auch nur redenden (rechtlichen) Betreuern kann geholfen werden. Ich kann sagen, daß von meinen Bewohnern 70 (in Worten: Siebzig! Ich habe gerade nachgezählt) unter beruflicher Betreuung stehen und ich noch nie vor dieser seltsamen Diskussion stand. Aber wenn jemand Wikipedia-Definitionen vor mir ausbreitet, bin ich durchaus imstande, Paragraphen zu reiten. Liebe Grüße, Velivar
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25.07.2014, 22:48 | #25 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Niemand hat gesagt, dass alle anderen schlecht sind aber ich erwarte dass jeder der Aufgabe nachkommt für die er verantwortlich ist. Wo ist dabei das Problem? Unser Job ist es nun mal die Leistung einzuforderen die den Betreuten Heimbewohnern zustehen. Dass wir dabei immer wieder auf Abwehr und Ausfllüchte stossen ist auch nicht neu aber auch immer noch kein Grund es trotzdem dann selbst zu erledigen. Wenn die Abwehr von unberechtigten Forderungen für dich Holzhacken gleichkommt dann weiss ich auch nicht weiter. Wann hast Du denn das letzte Mal als der Hausarzt der sowieso in`s Heim kommt gebeten doch noch schnell die Socken für Herrn Meier mitzubringen? Läge sicher am Weg und liesse sich schnell miterledigen wenn ihm das Wohl von Herrn Meier am Herzen liegt?
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25.07.2014, 23:51 | #26 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Sorry, hier wieder der Rahmenvertrag NRW mit den in meinem letzten Beitrag nicht genannten §§ 2 und 3:
§ 2 Leistungen (allgemeine Pflegeleistungen, soziale Betreuung, Behandlungspflege) ... Zu den allgemeinen Pflegeleistungen (Grundpflege) gehören je nach Einzelfall folgende Hilfen bei den nachfolgenden Verrichtungen: Körperpflege ... Ernährung ... Mobilität ... Durch Leistungen der sozialen Betreuung ... Vereinsamung, Apathie, Depression und Immobilität zu vermeiden ... ... Die Pflegeeinrichtung erbringt die medizinische Behandlungspflege ... ... Gegenstand der Pflegeleistungen ist auch der Schutz vor Selbst- und Fremdgefährdung § 3 Unterkunft und Verpflegung (1) Die Unterkunft und Verpflegung umfassen die Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2SGB XI zuzuordnen sind. Zur Verpflegung gehört insbesondere eine ausgewogene Ernährung sowie das Bereitstellen der Getränke und Speisen. ... Bleiben noch irgendwelche Fragen übrig? Im Übrigen verweise ich immer noch auf den unterschriebenen Heimvertrag. Und auch darauf, daß das Wort "Pflege" den medizinischen/pflegerischen Stellenwert innehat. Und ich kann immer noch sagen, daß ich bei meinen 70 rechtlich Betreuten noch nie in dieser Art mit einem rechtlichen Betreuer diskutieren mußte. Liebe Grüße, Velivar
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26.07.2014, 06:19 | #27 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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Zitat:
Das heißt eben auch für Einrichtunmgsmitarbeiter, das es nicht ihre Aufgabe ist Klamotten zu kaufen. Genauso wenig wie die Aufgabe des Betreuer. Hier wird sich im Kreis gedreht. Du redest hier von Abwehr unberechtigter Forderungen, stelltst diese aber selber gegenüber den Einrichtungen. Warum verlangst du von anderen Sachen, zu denen du selber nicht bereit bist? Und den Pflegebedarf ermittle ich übrigens über einen Hilfsbedarf an Pflege. da ist es wieder, das Wort Hilfe. |
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26.07.2014, 07:57 | #28 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Ein Heim hat neben allem anderen für Teilhabe am sozialen Leben zu sorgen! Sozialarbeiterstellen werden extra dafür von den Kostenträgern gezahlt (analog die Situation Betreutes Wohnen+ rechtlicher Betreuer) Soziales Leben ist nicht nur der Sing und Bastelkreis -denn bzw. und auch dort kann man nur mit Bekleidung hin. Es ist perfide und zynisch zu sagen, geh mal da hin, habe Kontakt, sei mobil, aber das nötige Rüstzeug um überhaupt teilnehmen zu können, nämlich grundsätzlich passende Bekleidung, da sieh mal schön alleine zu wo du das herkriegst. Heime sollen adäquaten Ersatz für das "alte" Leben in der eigenen Wohnung darstellen die Hilfen bei der Bewältigung auch von Alltagsproblemen anbieten. Im Übrigen sei nur mal angemerkt, dass es zu meinen Anfangszeiten als Betreuerin eigentlich nie zu solchen Problemen kam. Auch das gibt zu denken. Bei uns hier haben zum Glück die Heimleitungen ein anderes Verständnis von sozialer Teilhabe weshalb Kündigungen und Umzüge meiner Betreuten auch noch nie vorkommen musssten. Wenn man diese Diskussion hier mitverfolgt wird klar warum immer mehr alte Menschen berechtigte Angst vor ihrer Zukunft im Heim haben und warum die Kritik an solchen Einrichtungen nicht abreisst. PS: mit stillem Vergnügen konstatiere ich, dass einige Schreiber im Thread hier scheinbar wirklich noch nie den Hausarzt um Kleiderbesorgung gebeten haben. Erstaunlich oder gibts der Rahmenvertrag nicht her? Unfair, ich weiss aber ich bin echt sauer wenn ich mir überlege welchen Einstellungen und Bedingungen alte Menschen anscheinend teilweise unterworfen werden sollen.
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26.07.2014, 11:08 | #29 | |||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Das Heim? Letzendlich ja. Wer meint nein, sollte nach wie vor diese Frage von Imre beantworten: Zitat:
Zitat:
Aber, wie die Praxis zeigt: Das Gros der ehrenamtlichen Betreuer (zumeist Angehörige) wird wohl - auch ohne Regelwerk - auf Bitten des Heimes, solche Besorgungen - obwohl nicht zuständig - durchführen. Berufsbetreuer (das sind die, die grundsätzlich nur dann bestellt werden, wenn sich keine anderen geeigneten Personen finden) unterliegen strengen Zeitvorgaben und müssen - zum Wohle ihrer gesamten Klientel - zwangsläufig delegieren. Auch die meisten Heime werden wohl ihre Bewohner letztendlich nicht in ihren muffeldnen Klamotten vergammeln lassen, sondern die notwendigen Besorgungen erledigen. (Falls nicht, möchte ich nicht mal meinem größten Feind ein solches Heim zumuten). Und in der Tat. Die Bezeichnung "Betreuung bzw. Betreuer" (meist ohne dem Zusatz gesetzlich bzw. gerichtlich) stiftet bei solchen Diskussionen wohl etwas Verwirrung. Die alte Bezeichnung "Vormund" war hier unmißverständlicher. Ich denke nicht, dass ein Heim früher, einen zum Berufsvormund bestellten Rechtsanwalt angerufen und gesagt hätte: "Kaufen Sie mal bitte für Ihren Klienten Unterhosen und Socken ein". Ungeachtet dessen: Dieses Forum hat ja wohl auch den Sinn, solche Diskussionen zu führen bzw. solche berechtigte Fragen aufzugreifen. Betreute und Betreuer möchten ja wissen, woran sie sind. mfg |
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26.07.2014, 12:35 | #30 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Ja, ich werde tatsächlich mal einen unserer Hausärzte fragen, warum er Sauermilch vom Bauernhof für ein paar unserer Bewohner mitbringt ...
Ich werde unseren Physio fragen, warum er letztens wieder ein Portemonnaie für einen Bewohner gekauft hat ... Ich werde auch die Pflegeassistentin fragen, warum sie auf den Gedanken gekommen ist, Theaterkleidung für eine meiner Bewohnerinnen zu besorgen ... Ich frage mich gerade, warum ich mich in meiner Freizeit um seniorengerechte Handys gekümmert habe (samt den Karten dazu und ich hab einiges davon auch selbst bezahlt) ... Ich betone hier nochmals, es geht um den Menschen, nicht die vorhandene Lücke in den Paragraphen. Mit Reden und einer höflichen Nachfrage ist doch eigentlich fast alles geregelt. Ich bin bereit, bei einigen meiner Betreuer Bewohner aufzunehmen, bei denen eine Finanzierung noch nicht gesichert ist. Ich weiß, daß sich darum gekümmert wird. Und nicht nur um die Finanzierung, alles andere auch. Hier steht unser Fundus im Keller offen und wir haben auch beide schon von Pontius nach Pilatus gerufen um zu regeln, was nicht regelbar schien.. Geht es hier nicht um eine Zusammenarbeit? Tut ein kleines höfliches Telefonat soooo weh? Ist es nicht für alle Beteiligten und den Bewohner/Betreuten angenehmer zwei, drei Worte in diesem Sinne zu sprechen (man kann es ja als "persönlichen Kontakt" definieren und im Bericht einfließen lassen)? Wenn ich nicht mein unkompliziertes Verhältnis mit den Betreuern in meinem Heim hätte, würde ich an dem Berufsstand jetzt etwas zweifeln. Was mich aber gerade auf den Gedanken bringt, vielleicht engere Zusammenschlüsse zwischen Heim und evtl. einer Betreuergemeinschaft zu initiieren. Wenn bei uns eine Betreuung eines Bewohners angeregt wird, wird sehr oft der Berufsbetreuer genommen, den wir vorschlagen. Ich rufe auch vorher durch, wer noch Kapazitäten frei hat. Es wäre natürlich auch in meinem/unserem Sinne, hier die Anzahl der Berufsbetreuer weniger umfangreich zu gestalten. Gestern beim Durchzählen meiner Bewohner mit rechtlicher Betreuung ist mir doch die Gesamtanzahl erschreckend aufgefallen: ein Drittel wird durch Kanzleien übernommen, ein Viertel von drei Berufsbetreuer (mit denen wir sehr gut zusammenarbeiten) und der Rest sind wohl alles Einzelkämpfer. Ich werde hier, wenn ich wieder etwas Luft habe, in Gespräche gehen und auch mal unsere zuständigen Richter zu dieser Idee befragen. Heimleiter-Kollegen auch, vielleicht sind einige bereit, mir dazu auch Daten zu liefern. Liebe Grüße, Velivar
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