Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer ist zuständig für neue Kleidung im Pflegeheim im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich hätte mal wieder eine praktische Frage an die erfahrenen Betreuer:
Ich habe einen Betreuten, der seit Anfang ...
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23.07.2014, 09:52 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
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Wer ist zuständig für neue Kleidung im Pflegeheim
Hallo Zusammen,
ich hätte mal wieder eine praktische Frage an die erfahrenen Betreuer: Ich habe einen Betreuten, der seit Anfang Juni nach einem Schlaganfall im Pflegeheim ist und dort wohl auch bleiben wird (er kann nicht mehr sprechen, gehen etc.). Die Stationsleitung hat mich nun angerufen und gesagt, er bräuchte dringend mehr Kleidund und ich solle mich darum kümmern. Da er Sozialhilfe bezieht, habe ich beim Bezirk nachgefragt, in welcher Höhe ihm die Bekleidungshilfe zusteht und wie das Ganze nun praktisch läuft. Der Sachbearbeiter hat mir die Höhe mitgeteilt und mir gesagt, dass die Sache normalerweise direkt mit dem Heim abgerechnet wird. Das hat mich jetzt ein bisschen stutzig gemacht, weil wenn ich die Sachen besorge, dann müssten die ja mit mir abrechnen. Deshalb meine konkrete Frage: Wer ist denn nun für den Kleiderkauf zuständig, wenn jemand vollstationär untergebracht ist, der Betreuer oder das Heim? Im Heimvertrag hab ich schon nachgeschaut, da steht jetzt nix zu dem Thema. Mir geht´s jetzt auch gar nicht darum, dass ich nicht bereit wäre, die Klamotten zu besorgen, ich möchte nur nicht, dass das Heim u.U. Aufgaben, für die sie eigentlich zuständig sind, auf die Betreuer abwälzen. Bereits jetzt vielen Dank für Eure Antworten. VG dorisonline |
23.07.2014, 10:02 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Wie es schon der Heimvertrag aussagt, das Heim ist eigentlich nicht dafür zuständig.
Bei mir (im Heim) ist es so, daß viele Mitarbeiter privat für die Bewohner einkaufen und dann mit dem Betreuer/Taschengeldkonto abrechnen. Zusätzlich kommt etwa 3 - 4 mal im Jahr je ein mobiler Kleidungs- und Schuhverkauf ins Haus (Aushänge beachten, Nachfrage beim Sozialen Dienst). Theoretisch wäre der Einkauf außerhalb des Heimes über "zusätzliche Leistungen" (= Begleitung durch z. B. einen Praktikanten) per Stundenlohn abrechenbar. Manchmal kann man dafür auch Ehrenamtler gewinnen, aber eher selten. Liebe Grüße, Velivar
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Liebe Grüße, Velivar __________________________________________________ ______ "Was Du nicht willst, daß man Dir tu, das füg auch keinem andern zu!" |
23.07.2014, 23:46 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich kenne es nur so, dass es die Heime machen oder Angehörige.
Ich genehmige auf Anfrage die Entnahme vom Taschengeldkonto. Alles andere sprengt meiner Meinung auch den Rahmen der Betreuung. Im Betreuungsverein haben wir ein Mitglied, dass Kleidung für die Betreuten im großen Stil bei einem Katalogversand kauft. Dort bekommt sie aufgrund des Bestellvolumens auf alles 10 % Rabatt. Sie hat aber auch das Problem, dass sie regelmäßig etwas zurücksenden muss weil zu groß/klein, zu unpraktisch etc. Das ganze funktioniert aber nur weil die Betreuten dieses Mitgliedes allesamt Heimbewohner sind, die geistig behindert sind. Gruß Lotte |
24.07.2014, 00:16 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Moin moin
Was macht denn ein Heim, wenn ein Bewohner keine Verwandten, Freunde, Bekannte und auch keinen Betreuer hat - aber neue Klamotten braucht? Na??? Läßt es ihn müffeln? Nein, es werden Klamotten gekauft. Es wird sogar bei Sozialhilfeempfängern ein Antrag auf Bekleidungsbeihilfe gestellt, den der Bewohner notfalls mit XXX unterschreibt. Ich habe noch nciht Klamotten für Betreute gekauft und werde es auch weiterhin schön lassen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
24.07.2014, 10:46 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Ist es denn sooo schlimm, einen guten Kontakt mit den Schwestern und Pflegern zu halten? Die machen doch wirklich viel für die alten Leute, auch ohne daß es extra bezahlt wird.
Auch Klamotten kaufen! Wenn mir, wie es im nächsten Jahr vorgesehen ist, 3 Stellen in der Verwaltung gekürzt werden, muß ich alles, was vorher von uns so "nebenbei" als Service gemacht wurde, tatsächlich an Betreuer abgeben. Auch Anträge für Kleidungsgeld, etc. Wenn es ganz eng wird, und ich sehe das kommen, wird das auch mit dem Taschengeldkonto ein Problem. Angedacht von den Kassen und Verbänden ist es schon, daß Service geboten wird, ist aber in keiner Pflegesatzverhandlung ausgewiesen und in keinem Heimvertrag enthalten, das heißt, es ist von meinem neuen Träger kürzbar ... Die nächsten Jahre werden nicht mehr schön ... Liebe Grüße, Velivar
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24.07.2014, 10:51 | #6 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
eben das halte ich für nicht zulässig. Betreuung nah §1896 BGB ff. ist "rechtliche Vertretung" und nicht Ausfallbürge für Einsparungen in Institutionen. Einen Kleidergeldantrag würde ich dann eher noch als Betreueraufgabe sehen aber sicherlich keine Einkaufsdienste. Gruß, Andreas
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24.07.2014, 11:36 | #7 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Zitat:
Kürzlich habe ich - nach langen Hin und Her - tatsächlich Socken für einen Betreuten besorgt (hab' dies auf dem Weg zum sowieso anstehehenden Heimbesuch beim Discounter erledigt). Ist zwar aus Betreuersicht grottenverkehrt, kostete mich aber weitaus weniger Zeit und Nerven, als mich noch mehr mit dem Heim rumzustreiten. Im übrigen: Siehe Beitrag von agw Gut formuliert (hänge ich mir an die Büro-Wand) Zitat:
mfg Geändert von carlos (24.07.2014 um 11:39 Uhr) |
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24.07.2014, 12:18 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 14.07.2014
Ort: Ennepetal
Beiträge: 23
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Egal wie man es sieht, es ist keine Leistung, die im Heimvertrag inkludiert ist, lediglich in den von Heim und Kassen/Verbänden verhandelten kostenpflichtigen Zusatzleistungen.
Bei uns 6€/Viertelstunde für eine Begleitung (Hilfskraft, Fachkraft für z. B. Arzt kostet das Doppelte). Ich werde nicht umsonst aus diesem Bereich aussteigen, ich kann es für mich nicht mehr verantworten. Was noch alles möglich ist, ist gesellschaftlich und politisch noch keinem wirklich klar. Zwei-Klassen-Gesellschaft in etwa 8 - 10 Jahren nach meinen Schätzungen. Liebe Grüße, Velivar
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24.07.2014, 12:56 | #9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Hallo,
ein "gutes Heim" sollte m.E. auch über einen Sozialdienst oder eine entsprechende Zuständigkeit verfügen, die solche Aufgaben - falls Andere nicht zur Verfügung stehen - erledigt. Das liegt doch in der Natur der Sache. mfg |
24.07.2014, 14:11 | #10 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
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Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich sehe es grds. auch so, dass der Betreuer für die ,,praktischen Sachen,, nicht zuständig ist. Ich will aber natürlich auch nicht, dass mein Betreuter unter unklaren ,,Zuständigkeiten,, leiden muss. Ich werd jetzt mal höflich beim Heim anfragen, ob sie das nicht übernehmen wollen und schaue dann mal, wie die Sache ausgeht. Mich hat halt nur ein bisschen geärgert, dass sie so getan haben, als wäre völlig klar, dass ich dafür zuständig bin. LG dorisonline |
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