Dies ist ein Beitrag zum Thema soziale Wohnhilfe in Berlin - Unterbringung in ASOG/Obdachlosenheim im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Ich führe Betreuungen in Berlin und hier wird die Situation auf dem Wohnungsmarkt zusehends angespannter. Dies führt u.a. dazu, ...
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28.07.2014, 13:10 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
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soziale Wohnhilfe in Berlin - Unterbringung in ASOG/Obdachlosenheim
Hallo!
Ich führe Betreuungen in Berlin und hier wird die Situation auf dem Wohnungsmarkt zusehends angespannter. Dies führt u.a. dazu, dass bei uns die Obdachlosenheime seit vergangenem Winter total ausgebucht sind. Wenn einE BetretuteR ein Heim verlässt oder sonst Obdachlos wird und nicht anders untergebracht werden kann, ist es mittlerweile beinahe unmöglich, sie in einem Obdachlosenheim unterzubringen. Die soziale Wohnhilfe schickt die Leute weg - freie Plätze im Buchungssystem sind binnen Sekunden gebucht - und verweist auf die Möglichkeit, die Kosten für eine selbstgesuchte Läusepension zu übernehmen - bis zu 25 € pro Nacht, wofür man auch nichts findet. Manchmal hat man Glück, wenn man schon mit Heimen zu tun hat oder herumtelefoniert, aber eigentlich ist es sowieso Aufgabe der Wohnhilfe, die Leuten unterzubringen, es gibt ja einen Rechtsanspruch darauf ( wobei ich für die Nennung der Rechtsgrundlage dankbar wäre! ). Daher meine Frage: Wo ist der Rechtsanspruch auf einen Wohnplatz im ASOG begründet und vor allem: Wie setzt man ihn durch? Hat jemand von Euch schon einmal versucht, dies etwa per einstweiligem Rechtsschutz durchzusetzen? Wahrscheinlich ist es mehr Arbeit, als weiter die Heime durchzutelefonieren, aber mittlerweile finde ich die Situation so unhaltbar, dass ich gern mit rechtlichen Schritten Druck aufbauen würde, das Amt macht nämlich entweder auf toter Hund oder schiebt die Zuständigkeit hin und her. Danke im voraus! c |
28.07.2014, 16:02 | #2 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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SGB 12 - Einzelnorm
+ SGB 12 - Einzelnorm wenn solche Schwierigkeiten bestehen würde ich mich an den zuständigen Senator und Sozialdezerneten wenden. Mit Kopie an eine überörtliche Zeitung. Es ist eine (soziale) Verpflichtung jeder Stadt ausreichend Notschlafplätze und Unterkünfte bereit zu stellen. Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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28.07.2014, 19:19 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 164
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Hallo xxl,
wie Michaela schon schrieb, selbst suchen, musst Du nicht. Eine Unterkunft wird zugewiesen. Siehe hier Fragen an die Soziale Wohnhilfe - Berlin.de. Natürlich ist das kein "schöner wohnen" und ist nur für den Notfall gedacht. Ich arbeite auch in Berlin und stelle für meine Betreuten, die von Obdachlosigkeit bedroht sind oder es schon sind, immer einen Eingliederungsantrag beim Sozialdienst mit dem Ziel betreutes Wohnen. Es gibt dann einigen Papierkrieg und Gespräche. Das Sozialamt bzw. der sozialpsychiatrische Dienst bestimmt dann einen Träger und der ist künftig für die Wohnungssuche zuständig. Der Betreute wird dann von den Mitarbeitern des Trägers unterstützt. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht. Auch wenn es fast unmöglich ist, für unsere Leute eine richtige Wohnung in Berlin zu finden ist es doch hilfreich, wenn es noch eine Institution gibt, die sich kümmert. Ich kenne wohl sehr einfache Unterkünfte aber "Läusepensionen" sind das nicht. Viel Erfolg Hanne |
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