Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilien im Ausland verkaufen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen Zusammen,
da Ihr hier im Forum immer so tolle Ratschläge habt, hier mal wieder eine Frage von mir ...
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03.08.2014, 08:37 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
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Immobilien im Ausland verkaufen
Guten Morgen Zusammen,
da Ihr hier im Forum immer so tolle Ratschläge habt, hier mal wieder eine Frage von mir (ich versuche mich kurz zu fassen Hab eine Betreuung von einer älteren Dame übernommen, die seit kurzem im Heim lebt. Angehörige sind vorhanden, die kümmern sich auch um alles, nur gibt's eine Wohnung in Deutschland, in der ein Sohn der Dame mietfrei wohnt. Sozialhilfe wurde beantragt, die Wohnung soll nun verkauft werden, Sohn will eher nicht ausziehen. Das ist der Angehörigen, die die Dame betreut jetzt zu heiß geworden, deshalb Berufsbetreuer (Wohnungs- und Grundstücksangelegenheiten) Soweit so gut. Nun habe ich mit der Angehörigen telefoniert und im Gespräch sagt sie plötzlich ,,es wäre dann ja auch noch zu klären, was man mit den Immobilien in Italien geschehen soll,,....... Ups Kurz und knapp: Die Dame hat noch 2 Immobilien in Italien, es gibt hier aber offensichtlich keine Unterlagen dazu. Es gibt zwar wohl ein Katasteramt in Italien, aber das ist halt nicht ganz so vollständig, wie es sein sollte. Eines der Gebäude ist ein Rohbau und wurde wohl auch eher ,,schwarz,, errichtet. Die Angehörige, die italienisch spricht, hat schon versucht, mit Hilfe des Konsulats etwas zu erfahren, bisher aber ergebnislos. Der Bezirk will aber nun ein Wertgutachten der Immobilien. Was tun? Ich kenn mich im italienischen Recht überhaupt nicht aus, spreche kein Wort italienisch und überhaupt! Die Dame verfügt auch über kein Barvermögen, wer sollte also das Wertgutachten bezahlen? Hätte ich gewusst, dass es auch Immobilien in Italien gibt, hätte ich die Betreuung niemals übernommen. Hab schon überlegt, ob ich dem Gericht mitteilen, sie sollen einen anderen Betreuer bestellen. LG dorisonline |
03.08.2014, 09:17 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Letztendlich könntest du dich beim italienischen Konsulat erkundigen wie in solchen Fällen verfahren werden kann, vielleicht weiss auch jemand vom Migrationsamt etwas, mit einem Beratungshilfeschein könntest du dir bei einem Anwalt Rat holen, evtl. einen Makler suchen der sich mit Immobilien im Ausland auskennt Mehr fällt mir nicht ein. Aber, nur Geduld, andere hier melden sich bestimmt auch noch.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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04.08.2014, 08:25 | #3 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Guten Morgen Dorisonline,
hatte leider auch schon zweimal das Vergnügen. Habe einen Notar und Anwalt meines Vertrauens mit Beratungsschein aufgesucht. Der hat versucht Kontakt zu Kollegen (deutschssprachig) im Ausland aufzunehmen. Fakt war aber, dass Geld erst für den von mir beauftragten Anwalt, sowie für den Kollegen im Ausland fliesst, wenn Immobilie verkauft. Einmal bei einer Immobilie in der Türkei hat es funktioniert. Nach über einem Jahr war die Wohnung verkauft. Allerdings ohne Wertgutachten, da so etwas in der Türkei nicht einzuholen ist. Es gibt dort keine Gutachter. Die Anwältin in der Türkei hat vergleichbare Immobilien im Wert gegenüber gestellt. Fand beim Betreuungsgericht Akzeptanz, da es andere Möglichkeiten eben über die Entfernung nicht gab. Zweite Immobilie in Bosnien- H. ist bis heute nicht verkauft, da der Anwalt vor Ort nicht mehr antwortete u. auch über die Botschaft keine Anwalt gefunden wurde, der vorab in Vorleistung gehen wollte. Wert konnte ebenfalls nicht ermittelt werden. Dem Gericht wurde Bericht erstattet. Was eben nicht geht, geht nicht! Gruß Christine |
04.08.2014, 11:05 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Ich würde mal die Bankunterlagen nach Beziehungen zu Italien überprüfen. vielleicht unterhält die Betreute dort ein Konto, von dem
Grundsteuer, Strom usw.für die Immobilien bezahlt werden. fwu |
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