Dies ist ein Beitrag zum Thema Persönliches Budget pfändbar? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin!
Meine Betreute bekommt jetzt ein persönliches Budget vom Sozialleistungsträger bewilligt, d.h. sie bekommt Geldleistung auf ein Konto und kann ...
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04.08.2014, 13:40 | #1 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
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Persönliches Budget pfändbar?
Moin!
Meine Betreute bekommt jetzt ein persönliches Budget vom Sozialleistungsträger bewilligt, d.h. sie bekommt Geldleistung auf ein Konto und kann Dienstleistung einkaufen. Das Sozialamt empfiehlt ein eigenes Konto, um die Mittel aus dem persönlichen Budget nachvollziehbar zu verwalten. Sie verfügt über ein P-Konto bei der örtlichen Sparkasse, auf das das Jobcenter einzahlt. Auf dem Konto liegt eine Pfändung, die sogar schon Restbeträge für den Gläubiger abgeworfen hat, wenn Geldbeträge liegen geblieben sind. Frage 1: Ist das Geld aus dem persönlichen Budget vor Pfändung geschützt? (Das Sozialamt glaubt das, kanns aber noch nicht belegen) Was müssen wir da berücksichtigen/veranlassen? Frage 2: Beisst sich das mit dem P-Konto, von dem man ja nur eins besitzen darf? Bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen.
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04.08.2014, 14:57 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
das Thema gab es auch schon mal u.a. im Rechtspflegerforum. Vielleicht findest du da brauchbare Infos bei den Links. Persönliches Budget
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