Dies ist ein Beitrag zum Thema Kostenübernahme von Unterbringung in Einrichtung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen!
Meine Betreute ist 1956 geboren (=58 Jahre) und bezog die letzte Jahre ALG II.
Nach einer Entgiftung im ...
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05.08.2014, 16:22 | #1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 05.08.2014
Beiträge: 2
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Kostenübernahme von Unterbringung in Einrichtung
Hallo Zusammen!
Meine Betreute ist 1956 geboren (=58 Jahre) und bezog die letzte Jahre ALG II. Nach einer Entgiftung im Landeskrankenhaus lebt sie nun in einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtung, die sich auf suchtbedingte Folgeerkrankungen spezialisiert hat. Nun ist meine Frage wer die Unterbringung in der Einrichtung und die Entgiftung bezahlt? Die Pflegekasse, Rentenkasse oder das Sozialamt? Es wäre super, wenn ihr mir dort helfen könntet. |
05.08.2014, 16:38 | #2 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Die Einrichtungskosten wird der zuständige Sozialhilfeträger wohl tragen müssen - aber erst ab Antragstellung. Zum anderen prüft der Sozialhilfeträger, ob eine Unterbringung in einer Einrichtung - ich gehe davon us, dass es sich nicht um eine Langzeittherapie handelt - notwendig ist.
Die Pflegekasse würden dann leisten, wenn eine Pflegestufe festgestellt wird - ist bei Suchterkrankungen ohne massive körperliche Einschränkungen aber eher selten. Der Rententräger könnte nur dann zuständiger Träger sein, wenn es sich um eine Reha-Maßnahme handelt - scheint aber nicfht der Fall zu sein. Es wäre natürlich zu prüfen, ob ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden sollte - oder steht sie dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung? Als erstes noch heute einen Antrag beim Sozialhilfeträger stellen! |
05.08.2014, 18:45 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
vielleicht wäre es sinnvoll sich mit dem Sozialdienst des LKH in Verbindung zu setzen, welche Anträge auf Kostenübernahme bei wem gestellt wurden. Auch die aufnehmende Einrichtung kann dir sicherlich etwas zum Kostenträger sagen. Ich kann mir nicht vorstellen das die mal eben so ohne Kostenzusage deine Betreute aufgenommen haben. Gruß, Andreas
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06.08.2014, 09:29 | #4 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich kann mich Andreas nur anschliessen.
Die Entgiftung im KH zahlte die Krankenkasse, das hat mit Pflege nichts zu tun. Für alles weitere direkt die Einrichtung fragen, der dortige Sozaldienst bzw. die Verwaltung sollte wissen wo die Flocken herkommen. Zitat:
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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06.08.2014, 11:15 | #5 |
Stammgastanwärter
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
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Wer gibt Ihnen denn die Garantie dafür, dass ein Antrag beim Sozialhilfeträger (zustänidgen Kostenträger) gestellt wurde?
Da dem Fragesteller nicht bekannt ist, wer die Kosten der Einrichtung trägt, sollte er zunächst einmal einen Antrag beim Sozialamt stellen. Sollte der Antrag bereits vom Krankenhaus gestellt worden sein, erfährt das Sozialamt auf diese Weise zumindest, dass man zum Betreuer bestellt wurde. |
06.08.2014, 13:05 | #6 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Schnieder,
wenn die Betreute schon in der Einrichtung lebt liegt die Vermutung nahe das bereits eine Kostenzusage existiert. Bevor dann unnötige Anträge gestellt werden macht es doch erst einmal Sinn mit der Einrichtung zu klären ob die Finanzierung geklärt ist. Geht in der Regel telefonisch und sehr schnell. Damit wäre doch schon alles geklärt für StudentinNot.
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06.08.2014, 20:43 | #7 |
Neuer Gast
Registriert seit: 05.08.2014
Beiträge: 2
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Vielen lieben Dank für eure schnellen Rückmeldungen.
Hat sich jetzt auch alles geklärt |
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Stichworte |
kostenübernahme, pflegeeinrichtung, unterbringung |
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