Dies ist ein Beitrag zum Thema GEZ mal wieder im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
meines Wissens ist die Einrichtung "ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice" (formerly known as GEZ) keine Behörde; schreiben die ja auch ...
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10.08.2014, 18:40 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,181
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GEZ mal wieder
Hallo,
meines Wissens ist die Einrichtung "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (formerly known as GEZ) keine Behörde; schreiben die ja auch selbst so ("nicht rechtsfähige Gemeisnchaftseinrichtung"). Liege ich richtig, wenn ich mich ohne "Vermögenssorge" aber mit "Vertretung gegenüber Behörden" nicht für den Befreiungsantrag zuständig fühle? Oder fällt das vielleicht unter die Wohnungsangelegenheiten (die habe ich nämlich auch)? Da der Beitrag ja inzwischen an die Wohnung gebunden ist? Ich hoffe, Ihr lichtet mir das Dunkel. |
10.08.2014, 20:00 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 295
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Behörde im materiellen Sinn
Der Beitragsservice eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.
Damit dürfte deine Frage beantwortet sein. |
10.08.2014, 21:34 | #3 |
Berufsbetreuer
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