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Sozialhilfe als Darlehen wg Wohnung (Grundschuld)

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialhilfe als Darlehen wg Wohnung (Grundschuld) im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Einen schönen Abend Zusammen, heute beschäftigt mich eine Frage aus dem SGB XII (ich fasse mich so kurz wie möglich): ...


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Alt 10.08.2014, 22:03   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
Standard Sozialhilfe als Darlehen wg Wohnung (Grundschuld)

Einen schönen Abend Zusammen,


heute beschäftigt mich eine Frage aus dem SGB XII (ich fasse mich so kurz wie möglich):


Älter Dame kommt ins Heim. Sozialhilfe wird beantragt, weil wenig Rente. Es ist eine Eigentumswohnung vorhanden, die aber nicht über Nacht verkauft werden kann. Bezirk hat nun erklärt, er wäre bereit die Sozialhilfe als Darlehen für zunächst ein Jahr zu gewähren. Voraussetzung wäre aber die Eintragung einer Grundschuld bzw. soll vorher auch noch durch Bankbestätigung nachgewiesen werden, dass eine Selbsthilfe durch Aufnahme eines Privatdarlehens (Immobilie als Sicherheit) nicht möglich ist.


Zunächst zu dem Privatdarlehen: Der Bezirk weiß, dass die Dame nur eine kleine Rente hat und diese ja auch für die Heimkosten einsetzen muss. Trotzdem soll sie versuchen (also in dem Fall ich), einen Kredit bei der Bank zu bekommen, von dem sie (also ich) von Anfang an weiß, dass er ja gar nicht zurückgezahlt werden kann . Da seh ich mich ja schon im Bereich der Betrugsabsicht... Für mich überhaupt nicht nachvollziehbar.


Das mit der Grundschuld zugunsten des Bezirkes leuchtet mir ein,
allerdings beschäftigen mich da praktische Fragen:
Über welchen Betrag soll denn die Grundschuld eingetragen werden, wenn ich noch gar nicht weiß, in welcher Höhe insgesamt überhaupt Sozialhilfe geleistet wird? Und wie läuft so eine Eintragung genau ab. Müssen da der Sachbearbeiter vom Bezirk und ich gemeinsam zum Notar ;-). Und wer übernimmt die Kosten der Eintragung (wird ja wohl nicht gratis sein), die Dame hat doch kein Einkommen mehr zur freien Verfügung?
Und was muss man sich in dieser Konstellation vom Betreuungsgericht alles genehmigen lassen, Darlehen u. Grundschuldbestellung?
Fragen über Fragen. Aber es gibt hier doch bestimmt einen erfahrenen Betreuer, der die Sache schon mal hatte. Müsste ja im Grunde öfters vorkommen.
Ich danke schon jetzt für Eure Hilfe


LG
dorisonline
dorisonline ist offline  
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Alt 10.08.2014, 22:55   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
einen Kredit bei der Bank zu bekommen, von dem sie (also ich) von Anfang an weiß, dass er ja gar nicht zurückgezahlt werden kann . Da seh ich mich ja schon im Bereich der Betrugsabsicht.
Es ginge dabei ja wohl eher um einen kurzfristigen Kredit bis zum Verkauf der Immobilie. Wenn die Immobilie als Sicherheit dient, wo soll da eine Betrugsabsicht sein. Insbesondere nicht wenn du mit der Bank mit offenen Karten über die Rückzahlunsmöglichkeiten spielst.

Zitat:
Und was muss man sich in dieser Konstellation vom Betreuungsgericht alles genehmigen lassen, Darlehen u. Grundschuldbestellung?
Es ist beides zu genehmigen. Ich würde dir im Vorfeld ein informatives Gespräch mit dem Rechtspfleger empfehlen, welche Grundlagen er für die Genehmigung braucht.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 11.08.2014, 06:03   #3
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass die Bank unter keinen Umständen einen Kredit gewährt. Dies muss sie dir dann schriftlich bestätigen.

Die Höhe der Grundschuldeintragung bestimmt das Sozialamt, die Kosten übernimmt es dann auch.
EFB ist offline  
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Alt 11.08.2014, 07:17   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
soll vorher auch noch durch Bankbestätigung nachgewiesen werden, dass eine Selbsthilfe durch Aufnahme eines Privatdarlehens (Immobilie als Sicherheit) nicht möglich ist.
das sollte man auf keinen Fall persönlich verstehen. Es gibt viele Gelegenheiten wo die Bank eine solche "Bescheinigung" ausstellt, z.B. wenn es wegen Finanzamtsschulden um Stundung geht. Auch da wird vorher gebraucht, dass eine Kreditaufnahme nicht möglich ist.
Damit hat das Amt wegen einer internen Überprüfung der geleisteten Zahlungen -denn die gibt es auch- dann den Nachweis, dass andere Lösungen nicht vorhanden sind oder waren.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 11.08.2014, 10:18   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.03.2014
Beiträge: 20
Standard

o.k., dann seh ich jetzt zumindest mit dem Darlehen schon mal klarer. Eine negative Bestätigung von der Sparkasse gibt es ja schon, der Bezirk will jetzt aber noch zwei weitere von anderen Banken. Scheint mir übertrieben zu sein, aber naja...

Dann nochmal kurz zur Grundschuldbestellung:
Nach meinem Verständnis geht´s jetzt so:
ich beantrage zunächst die Genehmigung beim BG für Darlehen
und Grundschuldbestellung. Wenn die da ist, geb ich das an den Bezirk. Der macht dann seinen Bescheid, wo drin steht, Darlehen nur gegen Grundschuld.
Das weitere Vorgehen ist mir dann nicht mehr so klar: Muss ich dann zum Notar und anschließend aufs Grundbuchamt? Und sag ich denen jeweils, die Rechnung bitte an den Bezirk?
Da dies mein erster Fall mit einer Immobilie ist, möcht ich halt nix falsch machen.
Und darf ich eigentlich mit dem Verkauf der Immobilie (was der Bezirk ja langfristig auch will) einen Immobilienmakler beauftragen, mir fehlen da ja die Fachkenntnisse. Die Kosten für den Makler wären dann ja wohl Kosten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie (kann der Bezirk ja eigentlich nix dagegen sagen)
Die Fragen hören einfach nicht auf ;-)
dorisonline ist offline  
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Alt 24.10.2014, 05:59   #6
Neuer Gast
 
Registriert seit: 19.10.2014
Beiträge: 1
Standard Betreuerstatus

Hallo Dorisonline,


In welcher Form besteht die Betreuung der alten Dame ?


Als freiwillige Betreuerin durch das Amtsgericht bestellt ?


Umfang - Inhalte der Betreuung - ?


Haftungsrechtschutz ?
Funky ist offline  
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