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macht Betreuer Vermögensübertragung rückgängig

Dies ist ein Beitrag zum Thema macht Betreuer Vermögensübertragung rückgängig im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe da ein paar Fragen zur Betreuung - ja also, ich leg mal los. Meine Eltern haben ...


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Alt 10.07.2007, 22:53   #1
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Beiträge: 1
Standard macht Betreuer Vermögensübertragung rückgängig

Hallo zusammen,

ich habe da ein paar Fragen zur Betreuung - ja also, ich leg mal los.
Meine Eltern haben vor ca. 10 Jahren (Frist läuft im August ab) ihr Haus an 2 meiner Geschwister übertragen. Wohnrecht für meine Eltern wurde vereinbart und der Vertrag enthält eine Rücktrittsklausel für meine Eltern. Nun ist mein Vater im Frühjahr verstorben und meine Mutter hat Alzheimer im Anfangsstadium (Diagnose: Hausarzt) Meine Mutter überblickt Ihre finanzielle Situation nicht mehr. Sie weiß auch nicht mehr, daß das Haus in dem sie wohnt ihr nicht mehr gehört. Meine Mutter bekommt ca. 600.- € Rente. Das reicht nicht für Haus und Lebensunterhalt. Mein Vater hat meiner Mutter ein Wertpapierpaket in nicht unbeträchtlicher Höhe hinterlassen.
Nun das übliche: Die begünstigten Geschwister (mit Kontovollmacht) geben meiner Mutter nur sehr wenig Geld. Sie ist gezwungen sich Geld zu leihen von ihren Nachbarn - diese haben mich darüber informiert. Eine Wohnung für meine Mutter ist bereits ausgesucht, sie soll im Herbst das Haus verlassen. Die Existenz der Wertpapiere wird von meinen Geschwistern verleugnet (Wertpapiere waren oder sind im Ausland deponiert)
Jetzt die Frage: Wenn ich Betreuung beantrage, holt sich der Betreuer (wohl sinnvollerweise ein Berufsbetreuer) das Vermögen zurück, oder muß er das sogar ? Vom Konto meiner Mutter wurden private Ausgaben meiner Geschwister getätigt. Wie würde ein Betreuer dieses behandeln ?
Wie kann ich meiner Mutter helfen? Vielen Dank für Eure Antworten.

Diedrich
diedrich ist offline  
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Alt 11.07.2007, 18:50   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Diedrich,

dergleichen innerfamiliäre Probleme sind hier gängiges Thema.
Was hälst du davon, selbst die Betreuung deiner Mutter zu übernehmen und deinen Geschwistern die Finanzen vorzurechnen bzw. zurückzufordern?
Holt ihr euch einen Fremden als Betreuer ins Haus, wird es prikär. Die Rückforderung kommt nach Sozialrecht nur dann in Betracht, wenn für die Mutter Sozialhilfeantrag gestellt wird. Danach sieht es nicht aus. Ein Berufsbetreuer wird das Vermögen auflisten und den Verbleib recherieren und ggfls. fordern, sofern nicht rechtmäßig verfügt. Oft ist es jedoch so, dass das Argument nicht beweiskräftig widerlegt werden kann, dass über die Gelder zugunsten der Empfänger rechtswirksam verfügt wurde. Und solange keine Beweise belegen können, dass die Gelder innerfamiliär ohne oder gegen den Willen der Mutter transferiert wurden, solange hat auch ein Berufsbetreuer keine Chance. Und zum Friedensstifter eignen sich Berufsbetreuer in der Regel zu allerletzt. Und auch das Gericht wird sagen, macht den Streit untereinander aus oder prozessiert und fetzt euch. Dem Vormundschaftsgericht ist das reichlich egal. Zuständig wäre dann nämlich das Zivilgericht.

In diesem Sinne wollen die nächsten Schritte gegen die Geschwister wohl überlegt sein. In diesem Sinne
Heinz
 
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Stichworte
angehörige, einrichtung der betreuung, vermögen


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