Dies ist ein Beitrag zum Thema Ab welchem Betrag für Reparaturen muss Betreuer bei Gericht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Frage: bei meinem schwerkranken Vater der durch einen Betreuer vertreten wird sollen in seiner Wohnung Reparaturen durchgeführt werden, nun ...
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22.07.2007, 03:35 | #1 |
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Beiträge: 2
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Ab welchem Betrag für Reparaturen muss Betreuer bei Gericht
Meine Frage: bei meinem schwerkranken Vater der durch einen Betreuer vertreten wird sollen in seiner Wohnung Reparaturen durchgeführt werden, nun sagte mir sein Betreuer da die Kosten über 1500.-€ liegen müsse er erstmal beim Vormundschaftsgericht eine Genehmigung einholen, ist das so üblich?
Gruß Hörmen. |
22.07.2007, 16:33 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Hörmen,
so pauschal kann man es nicht sagen, doch unüblich ist es nicht. Es kommt auf die finanzielle Lage des Betreuten an und auf die Notwendigkeit der Reparaturen. Es ist durchaus denkbar, vielleicht nicht in diesem Fall, dass für die Reparaturen der Vermieter oder Verwalter aufzukommen haben, oder wenn es die Behinderung betrifft, Gelder bei der Pflegekasse zu beantragen sind. Sollte dein Vater nicht vermögend sein (mehr als 2.600 Euro haben), kann es sein, dass für die Reparaturen, wenn er sie denn selbst finanzieren muss und will, ein Kredit aufgenommen werden muss. Dieser muss auf jeden Fall vom Gericht genehmigt werden. Also so einfach lässt sich die Frage nicht beantworten. Heinz |
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