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Zwang zu Sozialhilfe oder EU-Rente?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwang zu Sozialhilfe oder EU-Rente? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, kann man jemanden zum Antrag auf Sozialhilfe ("Hartz IV") oder Erwerbsunfähigkeitsrente zwingen? Hintergrund: Der Jemand ist derzeit erkrankt ...


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Alt 03.11.2014, 12:09   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
Standard Zwang zu Sozialhilfe oder EU-Rente?

Hallo zusammen,
kann man jemanden zum Antrag auf Sozialhilfe ("Hartz IV") oder Erwerbsunfähigkeitsrente zwingen?
Hintergrund: Der Jemand ist derzeit erkrankt und in stationärer Behandlung. Er finanziert die Behandlung selbst und wir in einigen Monaten wieder arbeiten können. Nun wurde ihm der Hinweis gegeben, dass ein Antrag auf Sozialhilfe oder EU-Rente möglich wäre - aber er will das eben nicht. Also: Könnte man ihn zu Sozialhilfe-oder Rentenantrag zwingen?
Danke für kompetente Antworten und Tipps!
Absti ist offline  
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Alt 03.11.2014, 12:42   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
Standard

Hi!

Solange er jetzt keine Bezüge vom Amt hat "nein", und alles aus eigenem Vemögen bezahlt.

Wenn er jetzt H4 beziehen würde, dann hat er keinen Anspruch mehr auf Sozi-leistung, da er "vermittelbar" sein muss. Wenn dies der Fall, muss ein Antrag auf EM-Rente gestellt werden.

lg
der_andre
der_andre ist offline  
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Alt 03.11.2014, 14:25   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Der Jemand ist derzeit erkrankt und in stationärer Behandlung. Er finanziert die Behandlung selbst und wir in einigen Monaten wieder arbeiten können.
Hallo,

wenn jemand scheinbar die Mittel zur Verfügung hat seinen Krankenhausaufenthalt selber zu zahlen kommt Sozialhilfe ja wohl nicht in Betracht.

Bist du dir sicher das die Umstände so sind wie geschildert???

Gibt es derzeit eine Krankenversicherung ?

Zu deiner Frage: Bei vorhandenem Vermögen kann natürlich niemand dazu gezwungen werden Sozialhilfe zu beantragen.



Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 03.11.2014, 15:59   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
Standard

Danke erstmal für die Informationen.
Und zu deiner Frage, Andreas: Ja, es ist in der Tat alles wie geschildert. Eine Krankenversicherung besteht ebenfalls.
Absti ist offline  
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Stichworte
eu-rente, sozialhilfe


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