Dies ist ein Beitrag zum Thema Zwang zu Sozialhilfe oder EU-Rente? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
kann man jemanden zum Antrag auf Sozialhilfe ("Hartz IV") oder Erwerbsunfähigkeitsrente zwingen?
Hintergrund: Der Jemand ist derzeit erkrankt ...
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03.11.2014, 12:09 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
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Zwang zu Sozialhilfe oder EU-Rente?
Hallo zusammen,
kann man jemanden zum Antrag auf Sozialhilfe ("Hartz IV") oder Erwerbsunfähigkeitsrente zwingen? Hintergrund: Der Jemand ist derzeit erkrankt und in stationärer Behandlung. Er finanziert die Behandlung selbst und wir in einigen Monaten wieder arbeiten können. Nun wurde ihm der Hinweis gegeben, dass ein Antrag auf Sozialhilfe oder EU-Rente möglich wäre - aber er will das eben nicht. Also: Könnte man ihn zu Sozialhilfe-oder Rentenantrag zwingen? Danke für kompetente Antworten und Tipps! |
03.11.2014, 12:42 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 213
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Hi!
Solange er jetzt keine Bezüge vom Amt hat "nein", und alles aus eigenem Vemögen bezahlt. Wenn er jetzt H4 beziehen würde, dann hat er keinen Anspruch mehr auf Sozi-leistung, da er "vermittelbar" sein muss. Wenn dies der Fall, muss ein Antrag auf EM-Rente gestellt werden. lg der_andre |
03.11.2014, 14:25 | #3 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
wenn jemand scheinbar die Mittel zur Verfügung hat seinen Krankenhausaufenthalt selber zu zahlen kommt Sozialhilfe ja wohl nicht in Betracht. Bist du dir sicher das die Umstände so sind wie geschildert??? Gibt es derzeit eine Krankenversicherung ? Zu deiner Frage: Bei vorhandenem Vermögen kann natürlich niemand dazu gezwungen werden Sozialhilfe zu beantragen. Gruß, Andreas
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03.11.2014, 15:59 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 26.09.2014
Beiträge: 11
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Danke erstmal für die Informationen.
Und zu deiner Frage, Andreas: Ja, es ist in der Tat alles wie geschildert. Eine Krankenversicherung besteht ebenfalls. |
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Stichworte |
eu-rente, sozialhilfe |
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