Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann Betreuer Wonung vermieten? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mein Vater kommt wahrscheinlich in ein Pflegeheim, kann sein Betreuer einfach die Wohnung vermieten obwohl das Haus mir gehört (Schenkung ...
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02.08.2007, 00:28 | #1 |
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Beiträge: 2
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Kann Betreuer Wonung vermieten?
Mein Vater kommt wahrscheinlich in ein Pflegeheim, kann sein Betreuer einfach die Wohnung vermieten obwohl das Haus mir gehört (Schenkung meines Vaters vor 6 Jahren mit Wohnrecht) und die Wohnung meines Vaters und meine nicht seperat zugänglich sind?
Es wäre für mich ein Unding wenn fremde Leute in meinem Haus ein und ausgehen wie sie wollten. Gruß Hörmen. |
02.08.2007, 17:30 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Hörmen,
wenn das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, also eine sog. dingliche Forderung gegen dich, die einen geldwerten Vorteil bildet. Heißt, wenn das Vermögen deines Vaters berechnet wird z.B. wegen der Heimkosten, dann wird auch dieses Wohnrecht bewertet. Ist das Recht nicht im Grundbuch eingetragen, so ist es lediglich rechtsgeschäftlich. Sollten eine Sozialbedürftigkeit deinen Vater bestehen, so steht das ganze Haus zur Disposition, da Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre rückgängig gemacht werden können. Besteht keine Sozialbedürftigkeit und ist das Wohnrecht lediglich vertraglich gesichert, so kann der Betreuer aus diesen Vertrag dir gegenüber Ansprüche herleiten. Eventuell ist das Recht der Untermietung in diesem Vertrag geregelt und ob du dazu deine Zustimmung zu geben hast oder diese auch verweigern kannst. Oder ob er einen Ersatzanspruch gegen dich hat, wenn er das Wohnrecht nicht wahrnehmen kann und du die Untervermietung verweigerst. Also ist ein Blick in diesen Vertrag sicherlich aufschlussreich. Sollte ein solcher Vertrag solche Regelungen nicht enthalten, dann lass prüfen, ob du mit dem Einzug deines Vaters ins Altenheim noch an die Abmachung sprich Wohnrecht gebunden bist, oder ob hier nicht die Geschäftsgrundlage entfallen ist und du an die Abmachungen nicht mehr gebunden bist. Doch dazu benötigst du anwaltliche Beratung. Viel Erfolg Heinz |
Lesezeichen |
Stichworte |
angehörige, haus, heimaufnahme, schenkung, wohnrecht |
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