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Probleme mit Pflegeheim, medizinische Maßnahmen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit Pflegeheim, medizinische Maßnahmen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen. Heute lässt mich ein bestimmtes Problem nicht schlafen... Ich bin nun schon seit einigen Jahren als Betreuer für ...


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Alt 21.11.2014, 05:23   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.03.2013
Beiträge: 15
Unglücklich Probleme mit Pflegeheim, medizinische Maßnahmen

Hallo zusammen. Heute lässt mich ein bestimmtes Problem nicht schlafen...

Ich bin nun schon seit einigen Jahren als Betreuer für meine Mutter bestellt. Meine Mutter leidet seit einem Schlaganfall an Demenz. Da Sie die Angewohnheit hat sich beim Schlafen immer in art "Fötus-Lage" zu begeben mit stark angezogenen Beinen stellten sich sehr schnell Kontrakturen vor allem am linken Bein ein. Sie bekam demgemäß eine Beinschiene verschrieben.

Das Pflegepersonal legte ihr die Beinschiene nur selten an. Meist mit der Begründung dass meine Mutter das nicht wolle und der Patientenwille hier entscheidend sei. Hab ich meine Mutter darauf angesprochen sagte sie meist nur "die haben mich ja gar nicht gefragt". Nun sind die Kontrakturen auch am anderen Bein. Geändert hat sich bei den Pflegekräften leider nichts. Man redet gegen eine Wand. Sie berufen sich auf den Patientenwillen, nur meine Mutter sagte immer dass sie gar nicht gefragt werde.

Zwischenzeitlich hat sich die Demenz verschlechtert und meine Mutter spricht kaum mehr. Leider hat sie aber nun eine andere Angewohnheit entwickelt. Sie winkelt immer den Arm (in für mich fast schon schmerzhafter Weise) so an dass sie mit dem Kopf auf der flachen Hand liegt. Und das den ganzen Tag, außer wenn ich da bin und den Arm wieder nach unten biege und ihre Hand halte.

Nun beginnt die ganze Diskussion wieder von vorne. Der Hausarzt wollte Krankengymnastik verschreiben, das Pflegepersonal sagt: "Lassen sie mal, die will das sowieso nicht und wehrt sich". Fakt ist: Sie hat früher immer den Krankengymnasten des Heims abgelehnt weil der ihr zu grob war. Eine andere Krankengymnastin, die im selben Haus wie unser Hausarzt ist und Hausbesuche macht hat sie nie verweigert. Ich habe dem Arzt dann gesagt, dass er das Rezept direkt zu dieser Krankengymnastin geben soll und die mit mir die Termine abspricht (damit ich ggf. auch dabei bin). Es reicht schon dass die beiden Beine zwischenzeitlich fast schon mit der Ferse am Hintern ankleben. Ich will nicht zusehen wie durch Nichtstun jetzt vielleicht auch noch ähnliches mit dem Arm geschieht.

Es ist natürlich richtig dass ein dementer Mensch sich oftmals wehrt wenn eine Aktion ihm weh tut, einfach weil er nur merkt "Das tut aua" aber nicht registriert dass die Behandlung ja für ihn gut ist. Zudem merke ich bei den Besuchen immer wieder dass meine Mutter oftmals schon präventiv "Aua" schreit. Sprich man nähert sich z.B. ihrem Arm, hat ihn noch nicht mal berührt und schon kommt "Aua". Die Leute im Heim interpretieren dass einfach als "Sie will nicht". Ich sehe es jedoch anders. Weil sie schon schreit wenn man sich ihr nur nähert sind sie jetzt sogar dazu übergegangen dass sie gar nicht mehr vom Personal gelagert wird sondern haben ein Gerät angebracht dass zeitgesteuert Luft in verschiedene Kammern einer Unterlage im Bett punpt und dadurch die Lagerung "automatisiert" vorgenommen wird.

Wie würdet ihr in dem Fall nun vorgehen? Wo beginnt der Patientenwille und wo endet als Betreuer meine Entscheidungsgewalt.

Achja... im Betreuungsausweis steht "in allen Angelegenheiten inklusive Entgegennahme und Öffnen der Post" (weiss der Geier warum man letzteres nochmal extra aufführt wenn man "in allen Angelegenheiten schreibt).
Inspiratio ist offline  
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Alt 21.11.2014, 09:38   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Achja... im Betreuungsausweis steht "in allen Angelegenheiten inklusive Entgegennahme und Öffnen der Post" (weiss der Geier warum man letzteres nochmal extra aufführt wenn man "in allen Angelegenheiten schreibt).
Guten Morgen,

der von dir genannte Aufgabenkreis ist das was der alten Vormundschaft noch am nächsten kommt, hier würde er nur in absoluten Ausnahmefällen eingerichtet werden. Damit hat deine Mutter kein Wahlrecht mehr etc.
Die Kontrolle der Post eines Menschen ist jedoch ein so hohes Rechtsgut das es durch einen Richter extra beschlossen werden muss. Das ist also schon okay so.

Zitat:
Wo beginnt der Patientenwille und wo endet als Betreuer meine Entscheidungsgewalt.
Der Patientenwille ist grundsätzlich immer da und wird sich mit zunehmender Erkrankung in unterschiedlicher Ausprägung zeigen. Etwas gegen den Willen durchzusetzen ist halt für den Betreuer nur unter sehr engen Rahmenbedingungen möglich.
Wie deine Mutter sich bei den Pflegekräften verhält kannst du ja nicht sicher sagen da du nicht dabei warst. Oftmals ist das Verhalten dementer Personen sehr abhängig davon wer Ihnen gegenüber steht.


Wenn du die KG deines Vertrauens zu deiner Mutter schickst wirst du ja erfragen können inwieweit deine Mutter die Behandlung toleriert.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 22.11.2014, 15:50   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.03.2013
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Der Patientenwille ist grundsätzlich immer da und wird sich mit zunehmender Erkrankung in unterschiedlicher Ausprägung zeigen. Etwas gegen den Willen durchzusetzen ist halt für den Betreuer nur unter sehr engen Rahmenbedingungen möglich.
Wie deine Mutter sich bei den Pflegekräften verhält kannst du ja nicht sicher sagen da du nicht dabei warst. Oftmals ist das Verhalten dementer Personen sehr abhängig davon wer Ihnen gegenüber steht.

Wenn du die KG deines Vertrauens zu deiner Mutter schickst wirst du ja erfragen können inwieweit deine Mutter die Behandlung toleriert.

Gruß,
Andreas
Schon klar. Der Patientenwille ist immer da. Die Frage ist halt wie dieser mutmaßliche Patientenwille am ehesten festgestellt werden kann. Die Pfleger(innen) stellen sich halt auf den Standpunkt dass sie eine Behandlung sowieso ablehnen würde (allein die Formulierung zeigt ja schon dass sie gar nicht versucht haben das genau zu hinterfragen) weil sie ja schon Aua schreit wenn man sie irgendwo anfasst (z.B. beim Umbetten oder säubern). Meine Erfahrung ist aber die, dass sie zwar auch bei mir bereits präventiv "Aua" ruft wenn ich mich z.B. ihrem Arm nähere, sie aber zufrieden lächelt, wenn ich dann ihre Hand halte und sie streichle.

Mein Problem ist halt an dieser Stelle dass es eigentlich meine Aufgabe als Betreuer ist den mutmaßlichen Patientenwillen festzustellen und durchzusetzen. Natürlich muss ich hierbei andere Personen hinzuziehen wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Dabei habe ich aber eben den Verdacht dass hier seitens des Pflegepersonals die recht feststehende Meinung "die lehnt das ja sowieso ab" eher aus der Zeitnot - die in der Pflege leider halt nun mal vorherrscht - resultiert, als aus einer wirklichen Beschäftigung mit meiner Mutter. Zudem ist es auch recht schwer zu unterscheiden was der mutmaßliche Wille ist. Die instinktive Reaktion auf einen eventuell zu erwartenden Schmerz (z.B. bei Umlagerung oder Reinigung) als Patientenwillen zu interpretieren erscheint mir jedoch etwas fraglich. Zumindest macht man es sich damit zu einfach.

Für mich zählt halt eher, wie sie zu Zeiten vor der Demenz eingestellt war. Und da war es ihr eigentlich immer wichtig dass sich ihr körperlicher Zustand bessert oder zumindest erhalten wird. Lediglich lebensverlängernde Maßnahmen hat sie immer ablehnend betrachtet.

Leider ist es halt sehr schwer geworden, den Willen durch Gespräche zu ermitteln, da sie entweder gar nicht antwortet oder man die Antworten nur sehr schwer versteht. Ich weiss auch nicht ob das, was ich ihr sage überhaupt ankommt. Für mich stellt sich damit nun die Frage, wie kann ich den mutmaßlichen Patientenwillen am besten ermitteln so dass ich mit einiger Sicherheit (100%ige gibt es da vermutlich sowieso nie) in ihrem Sinne die richtigen Entscheidungen treffe und rechtlich einigermaßen auf der sicheren Seite bin.

@Admins. Ich hoffe das Unterforum hier ist die richtige Wahl für die Problematik. Ansonsten bitte ich darum das Thema ggf. zu verschieben.
Inspiratio ist offline  
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Alt 24.11.2014, 08:35   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 12.04.2013
Beiträge: 8
Standard Probleme mit dem Pflegeheim, medizinische Maßnahmen

Hallo zusammen,


ich bin selbst Krankenschwester, Sozialpädagogin und bin derzeit als rechtliche Betreuerin in einem Betreuungsverein tätig. Kontrakturen sind ein leidiges Thema und können oftmals trotz Prophylaxe auf lange Sicht nicht verhindert werden. Natürlich ist auch bei dementiell erkrankten Mensch wichtig, dass auch der Patientenwille beachtet wird. Als Angehöriger ist es natürlich nochmals leichter zu interpretieren, ob dies die betroffene Person auch wollte. Allerdings ist gerade bei Kontrakturen zu erwähnen, dass bei keinen durchgeführten Maßnahmen bei den Klienten massive Schmerzen bei Bewegung entstehen. Daher wird deine Mutter auch beim Anlegen der Schiene schreien und dagegen arbeiten. Für dich ist aus meiner Sicht wichtig - überprüfe zukünftig, ob deine Mutter regelmäßig und richtig gelagert und bei der Körperpflege die Extremitäten durchbewegt werden. (WICHTIG - du kannst dir als Betreuer die Doku zeigen lassen!)
Es müssen in der Pflegeplanung Maßnahmen für die Kontrakturprophylaxe aufgeführt sein. Eine Antidekubitusmatratze ersetzt nicht die regelmäßige Lagerung der Patienten. Ganz wichtig ist zudem, dass eine Krankengymnastik bestellt wird. Leider sind da auch oftmals die Ärzte ein Hindernis. Vielleicht kannst du selber, wenn du bei deiner Mutter bist, ihr immer wieder die Arme etc. bewegen. Vielleicht gibt es auch eine Ergo am Heim oder ehrenamtliche soziale Betreuer, die diese Aufgaben übernehmen können. Natürlich darf man auch nicht die Situation der Pflege derzeit außen vor lassen. Aber gerade da müssen wir als Angehörige und Betreuer vorgehen, damit es nicht zu Missständen in den Heimen kommt. Viel Erfolg dabei!
Ruth1983 ist offline  
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Alt 24.11.2014, 21:22   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 11.03.2013
Beiträge: 15
Standard

Hallo Ruth

Danke erstmal für Deine ausführliche Antwort. Ich bin mir da sicher dass es wirklich seitens des Pflegeheims hier ein wenig zu lasch gehandhabt wird. Wie oben schon geschrieben ist es meist so dass die Pfleger dort eine instinktive Gegenwehr als Ablehnung beim Patientenwillen betrachten. Gerade dass meine Mutter aber eine Verbesserung ihrer Situation bewusst verweigern würde, kann ich aus ihrer Lebensgeschichte und meinem Wissen über sie dementieren.

Der Arzt selbst ist hier gottseidank weniger das Problem. Ganz im Gegenteil hat er das Gespräch mit mir bewusst gesucht, nachdem von den Pflegern Sätze wie "Brauchen sie nicht aufschreiben, die will das sowieso nicht" kamen. Ich bin jetzt in der Sache erstmal hart geblieben, das Rezept ist ausgestellt und die Praxis hat mir auch die Termine für die Krankengymnastik mitgeteilt, so dass ich zumindest bei den ersten beiden Terminen mal anwesend sein werde um zu sehen wie meine Mutter darauf reagiert und sie gegebenenfalls auch zu beruhigen. Mal sehen was daraus dann wird.
Inspiratio ist offline  
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Stichworte
ärztliche maßnahmen, patientenwille, pflegeheim


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