Dies ist ein Beitrag zum Thema Sterbeversicherung für Betreute im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
und gleich noch eine Frage, wenn ich schon mal dabei bin.
Da in 2-3 Monaten die Ausbezahlung der Erbschaft von ...
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04.08.2007, 13:01 | #1 |
Gesperrt
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Beiträge: 5
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Sterbeversicherung für Betreute
und gleich noch eine Frage, wenn ich schon mal dabei bin.
Da in 2-3 Monaten die Ausbezahlung der Erbschaft von ca. 2T € ansteht und der Vermögensfreibetrag der Betreuten A damit überschritten wird, wollte Betreuer-Schwester B mit dem Ersparten der Betreuten A eine Sterbe- und Bestattungsversicherung für A abschließen. Es heißt, eine solche Versicherung darf das Sozialamt nicht auf das Vermögen angerechnen und notwendig wäre es schon, weil die verstorbene Mutter keine Vorsorge in diese Richtung getroffen hat. Nun hat B aber gehört, dass das Sozialamt, das Versicherungsgeld nur dann nicht anrechnet, wenn die Versicherung in Raten gezahlt wird. D.H. die Einmalzahlung, wie B es vor hat, würde nicht den gewünschten Effekt haben. Stimmt das so? Wenn ja, gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Mir leuchtet es nämlich gar nicht ein, dass es für die Anrechnung einen Unterschied macht, ob eine Versicherung in Raten oder in einem Betrag bezahlt wird. Gruß, krumpirn |
06.08.2007, 13:18 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Krumpirn,
von einer Sterbeversicherung ist grundsätzlich abzuraten, da sie im Vergleich zur Bestattungsvorsorge über das Bestattungsinstitut mehr Verwaltungskosten verursacht. Zudem kann die Kommune verlangen, dass die Sterbeversicherung zurückgekauft wird, wenn der Vermögensschonbetrag überschritten ist. Doch ist das Geld ausgegeben, kann auch nichts zurückgefordert werden. Demnach empfehle ich den Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut ihres Vertrauens. Darin wird vorab geklärt, was wie gemacht werden soll. Und diese Bestattung wird hier und jetzt beglichen, als wenn man einen Fernseher kauft. Dann ist das Geld weg und kann auf die Sozialbedürftigkeit nicht mehr angerechnet werden. Sollte die Bestattung evtl. doch in ein paar Jahren mehr kosten, so könnt ihr beim dem ausgewählten Bestattungsinstitut einen Treuhandvertrag abschließen, so dass evtl. Mehrkosten abgesichert sind. Ansonsten ist die Bestattung immer Angelegenheit der Angehörigen, egal ob Vater oder Geschwister und wenn die Bestattung nicht vorgesorgt wurde, müssen die Angehörigen die Kosten selbst aufbringen. In diesem Sinn viele Erfolg Heinz |
06.08.2007, 16:29 | #3 |
Gesperrt
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
eine Sterbegeldversicherung könnte an ein Beerdigungsinstitut unwiderruflich abgetreten werden und gleichzeitig könnte man einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, wo alles genau festgehalten wird. Wie Heinz schon erwähnte, kann man auch in einen Treuhandvertrag (Geld wird verzinst) einzahlen und diesen mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kombinieren. Mit dem Treuhandvertrag ist es so, dass man immer wieder Geld einzahlen kann, wenn etwas übrig ist. Mit freundlichen Grüßen Tina |
06.08.2007, 17:14 | #4 |
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Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 5
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vielen herzlichen Dank für die Tipps!
LG, Krumpirn |
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beerdigung, beerdigungsintitut, bestattungsvertrag, bestattungsvorsorge, sterbegeldversicherung, treuhandvertrag, vermögensfreibetrag |
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