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Caspar 26.11.2014 10:42

Ärztliches Zeugnis
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

für meine Betreute steht nun die Verlängerung der Betreuung an. Dazu verlangt das Gericht das ärztliche Zeugnis vom behandelnden Arzt. Meine (vermutlich blöde) Frage: dabei handelt es sich um den Hausarzt? Oder muss dazu extra irgendein Spezialist gefunden werden? Ich finde dazu leider nirgendwo einen detaillierten Hinweis.

Viele Grüße,
Caspar

agw 26.11.2014 10:44

Hallo Caspar,

wenn der Betreute in fachärztlicher psychiatrischer Behandlung ist sollte es ein fachärztliches Attest sein. Ansonsten genügt hier erst einmal ein allgemeinärztliches Attest.

Gruß,
Andreas

Anni 26.11.2014 12:53

Die Ärzte berechnen dafür meist ein Honorar, diese Rechnung reiche ich bei mittellosen Betreuten zusammen mit dem Attest dem Betreuungsgericht zur Zahlung weiter oder ich zahle es und bitte das Gericht um Erstattung.



Viele Grüße,
Anni

Imre Holocher 26.11.2014 21:41

Moin Anni

Natürlich verlangen Ärzte ein Honorar für eine Stellungnahme. Das ist aber (zumindest in meinem Revier) kein Problem, da diese Kosten vom Gericht getragen werden.
Dafür faxe ich dem Arzt das Schreiben des Gerichtes mit der Anforderung der Stellungnahme zu. Entweder schicken sie die Stellungnahme nebst Rechnung an meine Adresse oder direkt ans Gericht.
Wenn ich die Stellungnahme und die Rechnung bekomme, wird beides ans Gericht weitergeleitet und gut ist's.

Hier ist derzeit das größere Problem, dass viele Ärzte einfach keine Stellungnahme schreiben oder mehrfach angemahnt werden müssen.
Das findet das Gericht überhaupt nicht lustig. (Ich auch nicht)

MfG

Imre

agw 27.11.2014 11:02

Zitat:

Hier ist derzeit das größere Problem, dass viele Ärzte einfach keine Stellungnahme schreiben oder mehrfach angemahnt werden müssen.
Genau dies ist hier auch das Problem. Von der Qualität der erstellten Atteste will ich lieber erst gar nicht reden. :d010:

Gruß,
Andreas

Määten 27.05.2020 16:43

Kosten des Attests
 
Hi,


mit der Qualität des ärztl. Attests - soweit ich die beurteilen kann - habe ich in einem aktuellen Fall zur Verlängerung der Betreuung keine Probleme und 37 € finde ich überhaupt nicht zuviel dafür. Aber vom Gericht höre ich, es seien nur 21 € angemessen (Verweise auf JVEG nebst Anlagen spare ich hier aus).


Bei Abholung des Attests habe ich bar beglichen und dann zur Erstattung bei Gericht eingereicht. Das Gericht wendet sich nun an den Arzt und fordert ihn auf, mir 16 € zu erstatten (die 21 € gibt's dann an mich direkt vom Gericht).


Ein bisschen peinlich, finde ich, ist das dem Arzt gegenüber ... Aber dessen ungeachtet: Wer wendet sich ans Gericht mit der Erinnerung, dass 37 € gem. JVEG angemessen sind (und hier noch nicht einmal die Honorargruppe M 1 für "einfache gutachtliche Beurteilungen, insbesondere ... zur Verlängerung einer Betreuung" in Anspruch genommen wurde)? Ich als Betreuer, der ich das Gutachten auf "Bitte" des Gerichts in Auftrag gegeben hatte? So meine Meinung.


Oder muss der Arzt sich wehren (falls er will), weil er vom Gericht wegen der an mich zu erstattenden Differenz angeschrieben worden ist?


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