Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf durch Betreuer - Ist ein Makler Pflicht? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebes Forum,
erst einmal wollte ich sagen wie angenehm ich den Umgangston in diesem Forum finde, soweit ich bisher ...
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06.08.2007, 13:56 | #1 |
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Hausverkauf durch Betreuer - Ist ein Makler Pflicht?
Hallo liebes Forum,
erst einmal wollte ich sagen wie angenehm ich den Umgangston in diesem Forum finde, soweit ich bisher lesen konnte. Leider habe ich für mein Thema über die Suche noch nicht genau die Antwort gefunden. Deshalb hier: Wir möchten gerne ein Endreihenhaus kaufen, dessen Besitzerin betreut wird. Der Betreuer sagte, er müsse zunächst den Wert des Hauses über einen Gutachter bestimmen lassen und dann das Haus über einen Makler verkaufen. Den ersten Punkt verstehe ich (Gutachten), den zweiten Punkt (Makler) verstehe ich nicht. Würde es nicht ausreichen, wenn wir ein Angebot in der Höhe des Gutachten machen würden, ohne dass ein Makler zwischengeschaltet wird? Mir geht es im Grunde darum, dass ich es gerne vermeiden würde, einem Makler unnötig Geld hinterherzuwerfen. Eher würde ich den Makleraufpreis direkt an die Betreute zahlen oder an eine gemeinnützige Organisation oder ähnliches. Kurzum: Ist der Makler Pflicht (so sagte es der Betreuer)? Oder reicht es, den Gutachtenwert anzubieten? Sollte man das Vormundschaftsgericht diesbezüglich ansprechen? Herzlicher Gruß, lacarpe |
06.08.2007, 16:09 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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hallo lacarpe,
nun ist es so, dass der Kaufvertrag vom Gericht genehmigt werden muss. Das Gericht entscheidet, in wie weit der Kauf gerechtfertigt ist. Es muss nicht das höchste Angebot sein. Es können Gründe berücksichtigt werden, die den Verkauf zu einem niedrigeren Kaufpreis, aber insgesamt als das für den Betreuten Günstigere zu erachten ist. Dabei ist das Gutachten eine Orientierung. Doch, wie wir alle wissen, können Gutachten so und so ausfallen. Mitunter können die wertsteigernden und wertmindernden Faktoren erheblich divergieren. Die Entscheidung, welcher Anbieter berücksichtigt wird, liegt im Ermessen des Betreuers. Einen Makler muss er nicht einschalten. Doch liegt es im leidlichen Pauschalierungssystem begründet, dass sich der Betreuer nicht mehr Arbeit macht, als vergütet wird. Was er an Arbeit deligieren kann, tut er. Die Maklergebühren sind ihm egal und dem Betreuten mehr oder weniger auch. Der Betreuer ist dem Gericht nur den Nachweis schuldig, sich bemüht zu haben, den bestmöglichen Kaufpreis oder den für den Betreuten günstigsten Vertrag erarbeitet zu haben. Diesen Nachweis kann er am Leichtesten führen, indem er gegenüber dem Gericht die Arbeit eines Maklers präsentiert. So einfach ist das. Es liegt nun an euch, heraus zu finden, wie und wie hoch die Liegenschaft geschätzt wird und wie begehrt das Objekt ist. Sodann wäre in Erfahrung zu bringen, wer die Courtage zu tragen hat: mitunter Verkäufer und Käufer je zu Hälfte. Möglich ist aber auch, dass der Betreuer denkt, die Courtage könnte komplett auf den Käufer abgeschoben werden. Je größer die wertmindernden Faktoren sind, je geringer die Attraktivität des Objekts, desto eher könnt ihr mit dem Betreuer oder auch mit dem Gericht einen günstigen Kaufpreis aushandeln. Denn je länger das Haus zum Verkauf steht, desto höher die Verluste. Je eher und schneller das Haus verkauft wird, desto eher hat der Betreute den Erlös und kann das Geld verzinsen lassen. Das heißt, ihr müsst taktieren und dem Betreuten ein schmackhaftes Angebot unterbreiten, dass Angelegenheit sowohl gegenüber dem Gericht wie aber auch für das Vermögen des Betreuten bestmöglich geklärt ist. Es kann aber auch sein, dass je nach Sachlage noch andere Interessen relevant sind, die aus welchen Gründen auch immer, den augenblicklichen und zügigen Verkauf als nicht opportun erscheinen lassen. So zum Beispiel Ansprüche anderer (Heim, Angehörige) oder die gesamte Vermögenslage des Betreuten. Je mehr ihr über den Betreuten und seine familiäre und finanzielle Situation in Erfahrung bringen könnt, desto eher habt ihr eine Chance, das Verfahren zu eurem Gunsten zu beeinflussen. Viel Erfolg Heinz |
06.08.2007, 16:24 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 06.08.2007
Beiträge: 2
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Hallo Heinz,
ich danke dir erst einmal für deine überaus ausführliche Antwort. Das was du schreibst, klingt sehr plausibel. Wenn der Betreuer sein Bemühen nachweisen muss den bestmöglichen Kaufpreis zu erzielen, dann ist er mit einem Makler vermutlich am ehesten auf der sicheren Seite. Vielleicht rufe ich mal beim Gericht an und Frage nach deren Kriterien. Ich werde berichten, wie es gelaufen ist. Herzlicher Gruß, lacarpe |
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hausverkauf |
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