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Stromversorgung wieder herstellen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Stromversorgung wieder herstellen im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ForenteilnehmerInnen! Seit ein paar Tagen habe ich einen neuen Betreuten. Aufgabenkreise: Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden. Es gibt jede Menge ...


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Alt 25.01.2015, 23:38   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard Stromversorgung wieder herstellen

Hallo ForenteilnehmerInnen!

Seit ein paar Tagen habe ich einen neuen Betreuten. Aufgabenkreise: Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden. Es gibt jede Menge Schulden, die ich noch nicht überschaue, vermutlich mehrere Zehntausend.
Der Mann bezieht ALG I (740 Euro), lebt zur Miete in einem kleinen Haus, Strom ist abgestellt. Heizung: Strom-Nachtspeicher, das Haus also völlig ausgekühlt. Er benötigt ausserdem Strom für sein Schleim-Absaug-Gerät. Stromschulden über 8000 Euro.

Der Kontakt mit dem Stromversorger ergab:
Bereits im Juli 2013 wurde ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Stromversorgung vom Amtsgericht abgewiesen, obwohl medizinische Notwendigkeit vorgebracht wurde.
Im Februar 2013 gab es ein Versäumnisurteil des Amtsgerichtes, in dem mein Betreuter verurteilt wurde, dem Netzbetreiber Zutritt zur Abnahmestelle zum Abklemmen des Stroms zu gestatten.
Bereits im März 2011 hat der Hausarzt eine Bescheinigung ausgestellt mit Hinweis auf die elektrische Absaugpumpe und der "Bitte" die Stromversorgung wiederherzustellen.

Mein Betreuter möchte wieder Strom haben.
Der Stromversorger möchte einen Vorschlag zur Schuldenregulierung und Vorkasse bei angenommenen Abschlägen von ca. 350 Euro.

Wie würdet ihr in dieser Situation handeln?

(Ich kann noch argumentieren mit drohenden Schäden durch einfrierende Wasserleitungen - aber es ist ja nicht der erste Winter ohne Strom... Einen neuen Lieferanten suchen... wird wohl schwierig)
(Das gleich Posting geht auch in das Forum Schuldnerberatung.)

Für Hinweise sehr dankbar grüßt
Volker Schmidt
VSchmidt ist offline  
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Alt 26.01.2015, 07:16   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
Standard Was hältst Du von...

neue Wohnung neues Glück?
Nachtspeicherheizung ist doch sowieso nicht zu empfehlen. Wahrscheinlich ist die Stromversorgung ja nicht wegen des Absauggerätes so teuer? Bevor Du hier die Versorgung wieder hergestellt hast, hast du vielleicht eher eine neue Wohnung?
Man kann leider nicht sehen, wo Du tätig bist, deshalb dieser "Schnellschuss" als erste Idee…
Wenn Absaugung nötig; hat der Mensch denn eine Pflegestufe? Dann mit ihm besprechen ob vorläufig Heimunterbringung machbar…
Weitere Ideen bei etwas genauerer Situationsschilderung…
Grüße
blindfisch
__________________
"Nun sieh mal was DU mich hast anrichten lassen"
der blindfisch ist offline  
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Alt 26.01.2015, 09:42   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
Standard

Nach einer Brandkatastophe in Saarbrücken ist es möglich, ähnlich wie die Miete auch den Energieversorger direkt vom Amt zahlen zu lassen ohne das es über das Girokonto des Betroffenen läuft. Möglicherweise ist der Energieversorger hierzu bereit. Die Altschuldenproblematik wird sich vermutlich nicht mehr lösen lassen, allenfalls über Darlehensbasis eines Kostenträgers.

Da Strom wegen der Schleimabsaugung lebensnotwendig ist, könnte es sein, dass das Abstellen des Strom widerrechtlich war. Er könnte also auch von gesetzteseite her gezwungen sein wieder einzuschalten.

Ich würde aber erstmal nochmals versuchen mit dem Energieversorger in Kontakt zu treten und die Sachlage schildern.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 26.01.2015, 16:15   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Der Mann, Jahrgang 56, muss regelmässig Schleim absaugen, da Kehlkopfkrebs und Stimmbandprothese. Er macht dies selbständig, glücklicherweise ist das Gerät akkubetrieben. Eine Pflegestufe gibt es nicht, ist auch nicht realistisch.
Er möchte am liebsten in dem Haus bleiben, einen Umzug möchte er nicht.
In kalten Tagen hat er bei seiner ehemaligen Lebensgefährtin gewohnt, die Situation ist aber für alle beteiligten mehr als unschön. Auch hat er schon mal Nächte im Vereinsheim des Musikvereins verbracht.
Miete hat er schon länger nicht mehr bezahlt, leider hat der Vermieter hier viel zu viel Verständnis und / oder Mitleid.
Sein spärliches Geld bringt er nach Angaben seines Umfeldes gerne in die Kneipe.
Zur zeit ist er im Krankenhaus nach einer BandscheibenOP, es folgt eine Reha, ich habe versucht auf einen nahtlosen Übergang hin zu wirken.
Ein Girokonto existiert nicht, die vierte von mir angefragte Bank scheint jetzt mitzuspielen und ein Konto einzurichten.

Ein Anruf bei der Agentur für Arbeit ergab, dass sie die Leistungen nicht, wie bei Grundsicherung, teilweise direkt an den Vermieter etc. überweisen.
Die Altschulden auf Darlehensbasis im Rahmen von Grundsicherung scheidet aus, da er ALG I bezieht. Das würde auch bei 8700 € Schulden, Leistungen in Höhe von 740 €, einer Kaltmiete von 350 € und vorr. ebensohohen Abschlägen für eventuellen künftigen Strom nicht funktionieren.

Wohngeld habe ich jetzt beantragt.
Einer der nächsten Schritte wird Schuldnerberatung und Insolvenz sein.

Zur rechtlichen Beurteilung: Es gibt eben dieses AG-Urteil mit dem der Antrag auf einstweilige Verfügung trotz Nachweis der medizinischen Notwendigkeit abgelehnt wurde.
Wenn jemand von Euch Urteile zu diesem Aspekt kennt, bitte her damit...

Der Energieversorger, RWE, stellt sich natürlich stur, nicht zuletzt, weil er sich mit dem Urteil im Rücken auf rechtlich abgesichertem Terrain sieht.

Wo ich tätig bin? : Vereinsbetreuer in der Eifel

Gruß,
Volker
VSchmidt ist offline  
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Alt 26.01.2015, 19:01   #5
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 05.07.2014
Beiträge: 492
Standard

Zitat:
Zitat von VSchmidt Beitrag anzeigen
Wie würdet ihr in dieser Situation handeln?
Ist es nicht sinnvoller, auf einen Umzug hinzuarbeiten?


Du schreibst, die Kaltmiete beträgt 350,00 EUR, für Strom u. Heizung soll ein Abschlag von 350,00 EUR gezahlt werden - Einkommen 780,00 EUR.


Selbst wenn du Wohngeld erhältst, wird dein zu Betreuender die lfd. Verpflichtungen weiterhin nicht erfüllen können.


Ich würde mein Handeln daher ausschließlich an der Frage ausrichten: Wie stelle ich sicher, dass der zu Betreuende seinen Lebensunterhalt - incl. Miete, Strom und Heizung - sicherstellen kann.


Wenn es richtig ist, dass er sein Geld überwiegend für Alkohol ausgibt und deshalb seine lfd. Verpflichtungen nicht erfüllen kann, solltest du umgehend einen Einwilligungsvorbehalt beantragen - dieser scheint ja offensichtlich erforderlich zu sein.


Wenn er mit dem EV nicht einverstanden ist und ein Gutachter im attestiert, zur freien Willensbildung in der Lage zu sein, müsste die Betreuung evtl. wieder aufgehoben werden.
Schnieder ist offline  
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Alt 27.01.2015, 20:16   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
Standard

Moin Volker

Aus Deinen Beschreibungen lese ich heraus, dass eine ganze Menge zu regeln ist, aber auch, dass der Betreute sich gerne waschen läßt, solange er dabei nicht nass wird.
Daher die Frage: Warum wird er überhaupt betreut?. Liegt da eine medizinische Voraussetzung vor????
Bisher hat er sich ja nicht nur gezielt in die Sch... hineingeritten, sondern auch im jeweiligen Moment eine Notlösung geschaffen.
Das kann er doch auch weiterhin alleine, wenn er einer großen Gesamtlösung nicht zustimmen mag.
Also wozu braucht er dann eine Betreuung?

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.02.2015, 22:32   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.01.2015
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 79
Standard

Wie schön, jetzt hab ich geschrieben und war gar nicht angemeldet...? Also noch mal (dient ja nur der Steigerung der Frustrationstoleranz).

Hallo zusammen

wochenlanges Schweigen gehört sich sicher nicht, aber ich hatte so viel um die Ohren (Einarbeitung neuer Job, Haus sanieren, Familie, krank, Auto geschrottet), dass ich mir nicht die Zeit genommen habe, den aktuellen Stand zurück zu geben.

Ich habe seit zwei Tagen Strom in dem Haus.

Ich habe mit den RWE folgende Vereinbarung ausgehandelt:
Erste Abschlagszahlung & erste Tilgungsrate vor dem Wiederanklemmen. Dann Abschlag i.H.v. 350 € als DA, dazu monatlich 50 € zur Tilgung der Altschulden (diese Rate wird nach 6 Monaten neu verhandelt).

Finanziell bildet sich das ganz natürlich nicht ab: 400 € ans RWE, 430 € Miete (lt. Mietbescheinigung), 740 € ALG I.
Also muss eine neue Wohnung her. Aber erst mal ist das Haus beheizt, wenn der Betreute aus der Reha kommt.

In der Zwischenzeit habe ich einen Berg Briefe geöffnet und arbeite an einer Aufstellung aller Verbindlichkeiten, die mehrere Zehntausend betragen. Hier liegt auch der Grund für die Einrichtung der Betreuung. Die Bewährungshelferin (Grund: Erschleichen von Leistungen) hatte Betreuung angeregt, Hausarzt Notwendigkeit nicht bestätigt, Gericht abgelehnt, Widerspruch, Gutachten und dann kam ich ins Spiel.
Ich denke der Betreute hat erkannt, dass er mit seinen Finessen nicht mehr wirklich weiter kommt. So ist er auf regelmässige Taxifahrten angewiesen, steht aber bei allen Unternehmen der Region mit Schulden in den Büchern, nicht nur wegen nicht geleisteter Zuzahlungen für Arztfahrten etc.

Ich bin gespannt wie's weiter geht.

Wichtig ist dem Betreuten jetzt erst mal, dass ich die Kühltruhe wieder in Betrieb nehme, damit er sich Lebensmittel einfrieren kann...

Ich danke für Eure Beiträge und grüße herzlich,
Volker

(...und jetzt besser erst mal copy&paste...)
VSchmidt ist offline  
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energie, schulden, strom, versorgung

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