Vermögensverzeichnis - Insolvenzverwalter
Hallo zusammen,
als Betreuer bin ich ja verpflichtet ein Vermögensverzeichnis bei Aufnahme der Tätigkeit zu stellen. Mein zu Betreuender befindet sich in der Privatinsolvenz. Reicht es da aus sich ein Vermögensverzeichnis vom Insolvenzverwalter geben zu lassen, denn der müsste ja eigentlich alles vorliegen haben. Oder muss man jetzt alles noch einmal machen? Würde mich über Antworten diesbezüglich freuen. Danke im Voraus Bella Pride |
Hallo Bella
Ich fürchte, um ein eigenes Vermögensverzeichnis kommst Du nicht herum. das Verzeichnis muss ja akurat den Stand am Tag des Inkrafttretens der Betreuung wiedergeben ( inkl. aller Kontostände ) und auch in der vom Gericht vorgesehen Form. Aber umso schöner, dass du wegen der Privatinsolvenz schon einen guten Überblick über die Lage hast und nicht mehr allzu viel recherchieren musst! |
Moin Bella
Der Insoverwalter hat zwar ein Vermögensverzeichnis, aber das mit Sicherheit nicht zu dem Stichtag, der von Dir verlangt wird. Ansonsten mußt Du ja auch in dem Vermögensverzeichnis noch andere Dinge angeben. Den Insoverwalter interessieren die Gold- und Silberfischen nur dann, wenn sie wirklich aus Metall und nicht lebendig sind. Ein teures Rassetier gehört in das VV fürs Gericht, nicht aber für die Inso. Eine Briefmarkensammlung wird der Insoverwalter auch nicht gleich schlucken, aber in das VV fürs Gericht gehört sie schon rein. Werkzeuge, Maschinen, Mofa oder Auto ebenfalls. MfG Imre |
Typische Anfängerfrage...
...muss ich das Vermögensverzeichnis zu Beginn einer jeden Betreuung anlegen, oder nur wenn ich auch die finanzielle Angelegenheiten übertragen bekommen habe?
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Rechtspfler sind ja soo neugierig
Da der Vermögensstand entscheidet, ob dein Betreuter Selbstzahler ist oder die Staatskasse dich entlohnt, muss das Gericht in jedem Fall etwas haben. Unseren Rechtspflegern reicht dann aber i.d.R. Einkommensnachweis und Kontostand.
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Zitat:
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Hallo Kölsche Jung,
da bist du aber von den falschen Vorraussetzungen ausgegangen. :d010: Du musst in deinem Vergütungsantrag angeben nach welcher Grundlage du deine Vergütung beantragst. Bei Betreuungsbeginn und der fehlenden Vermögenssorge frage ich den Betreuten nach seinen Vermögensverhältnissen. Diese Auskunft teile ich dem Gericht unbelegt mit. M.E. Steht dem Gericht keine Übersendung von Kontoauszügen durch den Betreuer zu wenn keine Vermögenssorge besteht, ggfls. Muss es diese beim Betreuten einholen. Gruß, Andreas |
Zitat:
Danke Dir. Ich habe kommende Woche ein Gespräch mit der örtlichen Betreuungsbehörde, wenn dies postiv verläuft werde ich mir so eine Checkliste erstellen, was man im Erstgespräch so abfragen und -klären sollte. Gibt es sowas eigentlich auch zum download? |
Checklisten für alle Gelegenheiten findest du z.B. beim Kollegen Buxbaum zum Download.
Organisationsbüro Buxbaum Falls du mit At Work arbeitest gibt es dort auch eine Checkliste zum Ausdrucken. |
Zitat:
Ich plane eigentlich mit BT-Prof. zu starten... |
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