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Vermögensverzeichnis - Insolvenzverwalter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis - Insolvenzverwalter im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, als Betreuer bin ich ja verpflichtet ein Vermögensverzeichnis bei Aufnahme der Tätigkeit zu stellen. Mein zu Betreuender befindet ...


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Alt 30.01.2015, 15:28   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.01.2015
Ort: OWL
Beiträge: 68
Frage Vermögensverzeichnis - Insolvenzverwalter

Hallo zusammen,

als Betreuer bin ich ja verpflichtet ein Vermögensverzeichnis bei Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.
Mein zu Betreuender befindet sich in der Privatinsolvenz.
Reicht es da aus sich ein Vermögensverzeichnis vom Insolvenzverwalter geben zu lassen, denn der müsste ja eigentlich alles vorliegen haben. Oder muss man jetzt alles noch einmal machen?
Würde mich über Antworten diesbezüglich freuen.

Danke im Voraus

Bella Pride
Bella Pride ist offline  
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Alt 30.01.2015, 18:05   #2
xxl
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 12.05.2012
Beiträge: 53
Standard

Hallo Bella

Ich fürchte, um ein eigenes Vermögensverzeichnis kommst Du nicht herum. das Verzeichnis muss ja akurat den Stand am Tag des Inkrafttretens der Betreuung wiedergeben ( inkl. aller Kontostände ) und auch in der vom Gericht vorgesehen Form.
Aber umso schöner, dass du wegen der Privatinsolvenz schon einen guten Überblick über die Lage hast und nicht mehr allzu viel recherchieren musst!
xxl ist offline  
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Alt 30.01.2015, 20:50   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Moin Bella

Der Insoverwalter hat zwar ein Vermögensverzeichnis, aber das mit Sicherheit nicht zu dem Stichtag, der von Dir verlangt wird.
Ansonsten mußt Du ja auch in dem Vermögensverzeichnis noch andere Dinge angeben.
Den Insoverwalter interessieren die Gold- und Silberfischen nur dann, wenn sie wirklich aus Metall und nicht lebendig sind. Ein teures Rassetier gehört in das VV fürs Gericht, nicht aber für die Inso.
Eine Briefmarkensammlung wird der Insoverwalter auch nicht gleich schlucken, aber in das VV fürs Gericht gehört sie schon rein.
Werkzeuge, Maschinen, Mofa oder Auto ebenfalls.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 31.01.2015, 08:55   #4
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard Typische Anfängerfrage...

...muss ich das Vermögensverzeichnis zu Beginn einer jeden Betreuung anlegen, oder nur wenn ich auch die finanzielle Angelegenheiten übertragen bekommen habe?
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 31.01.2015, 10:33   #5
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 03.07.2013
Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 404
Standard Rechtspfler sind ja soo neugierig

Da der Vermögensstand entscheidet, ob dein Betreuter Selbstzahler ist oder die Staatskasse dich entlohnt, muss das Gericht in jedem Fall etwas haben. Unseren Rechtspflegern reicht dann aber i.d.R. Einkommensnachweis und Kontostand.
__________________
--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 31.01.2015, 11:11   #6
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von K.Wagner Beitrag anzeigen
Da der Vermögensstand entscheidet, ob dein Betreuter Selbstzahler ist oder die Staatskasse dich entlohnt, muss das Gericht in jedem Fall etwas haben. Unseren Rechtspflegern reicht dann aber i.d.R. Einkommensnachweis und Kontostand.
Ich bin davon ausgegangen das dies vor der Einrichtung einer Betreuung geprüft wird...Danach richtet sich doch auch die Anzahl der vergüteten Stunden...
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 31.01.2015, 11:26   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Kölsche Jung,

da bist du aber von den falschen Vorraussetzungen ausgegangen.
Du musst in deinem Vergütungsantrag angeben nach welcher Grundlage du deine Vergütung beantragst.

Bei Betreuungsbeginn und der fehlenden Vermögenssorge frage ich den Betreuten nach seinen Vermögensverhältnissen. Diese Auskunft teile ich dem Gericht unbelegt mit.

M.E. Steht dem Gericht keine Übersendung von Kontoauszügen durch den Betreuer zu wenn keine Vermögenssorge besteht, ggfls. Muss es diese beim Betreuten einholen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 31.01.2015, 12:43   #8
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Kölsche Jung,

da bist du aber von den falschen Vorraussetzungen ausgegangen.
Du musst in deinem Vergütungsantrag angeben nach welcher Grundlage du deine Vergütung beantragst.

Bei Betreuungsbeginn und der fehlenden Vermögenssorge frage ich den Betreuten nach seinen Vermögensverhältnissen. Diese Auskunft teile ich dem Gericht unbelegt mit.

M.E. Steht dem Gericht keine Übersendung von Kontoauszügen durch den Betreuer zu wenn keine Vermögenssorge besteht, ggfls. Muss es diese beim Betreuten einholen.

Gruß,
Andreas
Deshalb bin ich doch(unter anderem) hier
Danke Dir. Ich habe kommende Woche ein Gespräch mit der örtlichen Betreuungsbehörde, wenn dies postiv verläuft werde ich mir so eine Checkliste erstellen, was man im Erstgespräch so abfragen und -klären sollte. Gibt es sowas eigentlich auch zum download?
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 31.01.2015, 12:48   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Checklisten für alle Gelegenheiten findest du z.B. beim Kollegen Buxbaum zum Download.
Organisationsbüro Buxbaum

Falls du mit At Work arbeitest gibt es dort auch eine Checkliste zum Ausdrucken.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 31.01.2015, 13:13   #10
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Checklisten für alle Gelegenheiten findest du z.B. beim Kollegen Buxbaum zum Download.
Organisationsbüro Buxbaum

Falls du mit At Work arbeitest gibt es dort auch eine Checkliste zum Ausdrucken.
Ah, danke... und wieder einen neues Lesezeichen :-) Ich hab zwar beim Weinsberger Forum auch solche checklisten bekommen, allerdings müsste ich mir diese noch einscannen.
Ich plane eigentlich mit BT-Prof. zu starten...
Kölsche Jung ist offline  
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Stichworte
insolvenz, insolvenzverwalter, vermögensaufstellung


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