Dies ist ein Beitrag zum Thema Krankenhausentlassung ohne Pflegestufe im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo allerseits,
und gleich eine Frage an Euch, da ich mit der Suchfunktion nicht die passende Antwort fand, bzw. gelesen ...
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30.01.2015, 21:34 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
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Krankenhausentlassung ohne Pflegestufe
Hallo allerseits,
und gleich eine Frage an Euch, da ich mit der Suchfunktion nicht die passende Antwort fand, bzw. gelesen (Bundesgesundheitsministerium 2012) habe, dass eigentlich das entlassende Krankenhaus zuständig ist. Ein dementer älterer Herr wird aus dem Krankenhaus entlassen und zur weiteren Versorgung zuhause organisiert das Entlassungsmanagement auch einen Pflegedienst und regt gleichzeitig eine Betreuung an. Soweit prima. Ca. 1 Woche später erfolgt die Anhörung/Betreuerbestellung und dann kommt umgehend die erste Rechnung vom Pflegedienst. Rechnung (mit div. Antrãgen Pflegestufe/Zuzahlungsbefreiung, weil Grundsicherungsempfänger) an die zust. Krankenkasse geschickt und die verweigert die Kostenübernahme, da bisher keine Pflegestufe besteht. Was mache ich jetzt mit der Rechnung - er kann sie nicht bezahlen, was würdet Ihr tun? Lieben Dank für Eure Antwort Susa
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31.01.2015, 14:37 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 8,592
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Moin Susa
ich würde ganz schnell - die Einstufung bzgl. der Pflegestufe beantragen. - einen Antrag auf HIlfe zur Pflege stellen (zur Sicherheit, falls das mit der PST nicht klappen sollte). - Dem Krankenhaus schon mal ankündigen, dass es ggf. in Regress genommen wird, weil von dort trotz des bekannten Pflegebedarfes des Patienten keine Eileinstufung beantragt wurde. (Ob Du damit Erfolg hast, steht zwar in den Sternen, aber Du machst dort schon mal Dampf, dass dies beim nächsten mal nicht so leicht vergessen wird) Über die Frage der Zuständigkeit des Krankenhauses bzgl. der Antragstellung: Vielleicht gibt es da sogar ein Gesetz oder eine Verordnung dazu. Die Realität sieht immer anders aus - und gegen ein Krankenhaus klagen? in den allermeisten Fällen wächst im wahrsten Sinne des Wortes Gras drüber... Die Sozialdienste der Krankenhäuser kommen gelegentlich auch von sich aus mal darauf eine PST zu beantragen. Sie sind sogar diejenigen, die das im Eilverfahren tun dürfen. Deshalb sollte man als Betreuer darauf dringen, dass eine PST auch von dort aus beantragt wird, wenn eine Betreute Person nach der Entlassung von einem Pflegedienst unterstützt oder in einem Pflegeheim untergebracht werden soll. Pflegebedürftige selber oder deren Betreuer können keinen Eilantrag stellen. MfG Imre
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31.01.2015, 22:20 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.07.2014
Ort: Hamburg
Beiträge: 12
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Hallo Imre,
danke für deine Antwort, die Anträge sind sofort gestellt worden - rückwirkend geht aber ja leider nix ... Und du hast recht, auf den Seiten des Bundesgesundheitsamt ist beschrieben, dass sich die Krankenhäuser darum kümmern sollen. Klar, kann ich jetzt Krach machen beim Krankenhaus; ob wir das Geld je sehen - wohl nicht und 'verderben' mit UNSEREM Krankenhaus will man es sich ja auch nicht. Hätte aber nicht vielleicht auch der Pflegedienst, der sich von einem so Dementen den Vertrag unterschreiben lässt, sich um Antrag Pflegestufe kümmern müssen?! Ich bin eigentlich gewillt, die Rechnung NICHT zu zahlen, was meinst du? Danke und schönes Wochenende SuSa
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01.02.2015, 10:06 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 15.07.2014
Beiträge: 156
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Die Frage für Dich lautet ja nun...
- da Du für die aktuelle Situation jetzt (nach Auflistung von Imre hoffentlich) alles getan hast:
Wer hat denn den Pflegedienst beauftragt? Da Du das hoffentlich nicht warst, sondern vielleicht Dein Betreuter oder sogar niemand - denn das passiert hier auf jeden Fall immer wieder - geht diese erste Rechnung erst einmal in den Bereich der Erfahrungen des Pflegedienstes im Umgang mit dem Krankenhaus ein… D.h. aus meiner Sicht hast Du wahrscheinlich garnichts zu erwarten, da der Pflegedienst wahrscheinlich nur auf mündlichen Zuruf (von wem, ist zu klären) tätig wurde. Der Rufer ist regresspflichtig, denn der hätte die Lage abchecken müssen (s. Imre) Die Summe bringt im Regelfall den Pflegedienst nicht in die Insolvenz und die wollen ja weiter für Dich arbeiten… Herzliche Grüße blindfisch
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entlassungsmanagement, krankenkasse, pflegedienst, pflegestufe, rechnung |
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