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Aufgabenkreis Post

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufgabenkreis Post im Unterforum sonstige Behördensachen - Versicherungen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Aufgabenkreis Post Hallo, ich habe eine neue Betreuung kürzlich übernommen, die auch den Aufgabenkreis Entgegennahme und Öffnen der Post beinhaltet, ...


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Alt 12.03.2015, 16:42   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.09.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 25
Standard Aufgabenkreis Post

Aufgabenkreis Post
Hallo,
ich habe eine neue Betreuung kürzlich übernommen, die auch den Aufgabenkreis Entgegennahme und Öffnen der Post beinhaltet, das Anhalten der Post ist nicht enthalten.
Welche Konsequenzen hat das für mich? Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich einen Nachsendeantrag auf meine Kosten stellen kann, obwohl der Passus Anhalten der Post nicht enthalten ist. Ist das so?
Vielen Dank für Eure Antworten
E.Jakoba
Jakoba ist offline  
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Alt 12.03.2015, 17:08   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Jakoba,

die Postkontrolle ist eigentlich kein eigener Aufgabenkreis des Betreuers , sondern eine gesondert anzuordnende richterliche Ermächtigung des Betreuers zum Eingriff in das grundrechtlich geschützte Briefgeheimnis des Betreuten.

Ohne Nachsendeantrag geht die gesondert angeordnete Entgegennahme der Post ja nicht. Ich würde einen Nachsendeantrag stellen und eine Kopie des Ausweises beilegen, mal schauen ob er der Post ausreicht.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 12.03.2015, 20:44   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Jakoba

Das Anhalten der Post bezieht sich auf die Post, die der Betreute abschicken will - und die Du anhalten kannst.
Also das Gegenteil der Entgegennahme der Post.

Allerdings habe ich den Eindruck, dass die Bezeichnung des Aufgabenkreises gelegentlich sehr improvisiert und dementsprechend unterschiedlich und manchmal auch undeutlich ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 12.03.2015, 22:23   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2014
Beiträge: 19
Standard Hallo Jakoba

Ich würde es so handhaben, dass ich Behörden, Versicherung, Bank und diverse andere Stellen, die für meine Aufgabenkreise relevant sind, darüber informiere, dass der Schriftverkehr ab jetzt über dein Büro läuft. Klappt nicht hundertpro aber dafür mußt du auch deinem Betreuten nicht regelmäßig die private Post hinterhertragen, wie du das bei einem Nachsendeauftrag tun müßtest. Und diese Info mit der Post, die über dein Büro zu laufen hat, erledigst du gleich mit deinem ersten Brief/Fax in dem du über das Bestehen einer Betreuung informierst in einem Rutsch.
Ich würde die Umleitung der Post nicht generell beauftragen wenn ich nicht den Aufgabenkreis dazu explizit hätte. Wenn der Betreute mir wichtige Post regelmäßig vorenthält würde ich eine Aufgabenkreiserweiterung beantragen
Aguillon1981 ist offline  
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Alt 12.03.2015, 23:01   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Aguillon1981,

wenn der Betreuer ohne entsprechende Anordnung des Betreuungsgerichts oder ohne Zustimmung des Betreuten(zB nach Umzug) einen Nachsendeantrag veranlasst und die Post öffnet, stellt das wahrscheinlich den strafrechtlichen Tatbestand der Verletzung des Briefgeheimnisses dar.

Von Interesse ist die Postkontrolle ja hauptsächlich, wenn der Betreute ständig irgend welche Geschäfte mit Dritten abschließt, die dem Betreuer vorab ja nicht bekannt sind.

Wenn mir die AOK in meiner Eigenschaft als Betreuer einen Brief schickt, hat das nix mit dem Briefgeheimnis des Betreuten zu tun.

fwu
fwu ist offline  
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Alt 13.03.2015, 07:54   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 10.07.2014
Beiträge: 19
Standard Postgeheimnis

Hallo FWU!

Warum erklärst du mir das Postgeheimnis? Ich habe ja eindeutig gesagt, dass ich das mit dem Nachsendeauftrag ohne entsprechenden Aufgabenkreis nicht handhaben würde. Da gabs über meinem Posting gaaaaaanz andere Aussagen
Ich habe nur nicht auf die strafrechtlichen Auswirkungen der Überinterpretation meiner Aufgabenkreise hingewiesen. Aber selbst dann wäre ich der falsche Adressat... Wir bewegen uns so oft auf dünnem Eis. Vielleicht gewöhnt man sich daran Haftungsrisiken vermeiden geht einem ja irgendwann in Fleisch und Blut über und da halte ich es für selbstverständlich nicht ständig darauf hinzuweisen.

Viele Grüße
Aguillon
Aguillon1981 ist offline  
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Alt 14.03.2015, 15:00   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.09.2014
Ort: Bremen
Beiträge: 25
Standard

Herzlichen Dank für Eure Beiträge,
mir war klar, das das Postgeheimnis ein hohes Grundrecht ist, daher meine Nachfrage. Die Unterschiede Entgegennahme, Öffnen und Anhalten sind mir jetzt klar geworden.
Ich halte es erstmal so, dass ich mich eh vorstelle bei Ämtern etc. und um Umleitung der Post an meine Adresse bitte und das in Absprache mit dem Betreuten. Ich warte erstmal ab, ob die Nachsendung nötig werden könnte, vom Gericht entschieden ist es ja bereits.
Ein schönes Wochenende
E.Jakoba
Jakoba ist offline  
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Alt 27.11.2015, 23:07   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.05.2015
Beiträge: 107
Standard

Zitat:
Zitat von Jakoba Beitrag anzeigen
Aufgabenkreis Post
Hallo,
ich habe eine neue Betreuung kürzlich übernommen, die auch den Aufgabenkreis Entgegennahme und Öffnen der Post beinhaltet.
Welche Konsequenzen hat das für mich? Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich einen Nachsendeantrag auf meine Kosten stellen kann,
Vielen Dank für Eure Antworten
E.Jakoba
Hallo ihr lieben,

Diese Frage beschäftigt mich derzeit auch.
Wenn ich den entsprechenden Aufgabenkreis habe und es definitiv notwendig ist, dass ein nachsende Antrag eingerichtet wird, muss ich die 20€ pro Fall übernehmen??? Ich habe in kürzester Zeit 3 Fälle bekommen, alle drei mit dem entsprechenden AK. Also sind schon mal 60€ weg?!
Oder, ist es rechtlich gesehen in Ordnung, wenn dies vom Konto des jeweiligen betreuten zu überweisen?

Danke im Voraus für die Antworten.
Liebe Grüße
Niler
???die Neue??? ist offline  
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Alt 27.11.2015, 23:28   #9
Club 300
 
Registriert seit: 19.01.2014
Beiträge: 331
Standard

Zitat:
Zitat von ???die Neue??? Beitrag anzeigen
muss ich die 20€ pro Fall übernehmen???
Nein, natürlich nicht, das muss der Betreute bezahlen.

Bei der Deutschen Post kann man bei Betreuungen online einen Nachsendeauftrag für 2 Jahre beauftragen. Kostet 34,90 Euro.

https://www.efiliale.de/efiliale/nac...?deeplink=true

"privat" anklicken, und dann Insolvenz- oder Betreuungsfall.

Und bitte die örtlichen Versender nicht vergessen
Miezekatze ist offline  
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Alt 28.11.2015, 07:59   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Oder, ist es rechtlich gesehen in Ordnung, wenn dies vom Konto des jeweiligen betreuten zu überweisen
Nein, die Kosten des Nachsendeauftrags hat eindeutig der Betreuer aus seiner Pauschale zu zahlen. Dazu gibts auch schon eine erquickliche Anzahl von Entscheidungen.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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