Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
So, war am Di beim Sozialamt. Der war ganz kleinlaut, denn die haben die Unterlagen verschlampt gehabt...Naja, haben jetzt einen ...
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26.09.2008, 14:55 | #21 |
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Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 10
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So, war am Di beim Sozialamt. Der war ganz kleinlaut, denn die haben die Unterlagen verschlampt gehabt...Naja, haben jetzt einen Darlehen Antrag gemacht und einen Sozalhilfeantrag, welchen wir zurückdatiert bekommen, wegen der "Schlamperei". Der vom Sozialamt meinte wir bräuchten eine Bescheinigung vom Amtsgericht, dass wir ein Darlehen mit Grundschuldeintragung aufnehmen dürfen. Die beim Amtsgericht meinten allerdings, dass das Sozialamt erst den Vertrag fertig machen muß, dann wird es genehmigt oder nicht. Hier weiß also auch mal wieder keiner genau was Sache ist...
Dann war ich bei der Bank und habe gefragt bezüglich Vekauf von Immobilie. Hier muß man einen Vetrag abschließen, der ein halbes Jahr bindend ist. Aber was passiert wenn in der Zeit meine Oma verstirbt und es zum Erbe kommt? Konnte mir beim Amtsgericht auch keiner was zu sagen, außer, dass dann die Betreuung endet... Wie macht man das, wenn man ein Haus verkaufen muß und dazu einen Makler einschalten will? Der Tipp von der Bank war: Solange warten bis Oma stirbt, dann das Haus verkaufen. Aber da beißt sich ja die Katz wieder in den Schwanz. Wenn ich nicht bemüht bin, das Haus zu verkaufen zu wollen, dann wollen die m ir natürlich auch kein Darlehen geben...und dann kann die Kündigung vom Heim nicht zurückgenommen werden...Ich will ja auch nix unterschreiben und dann der gelakmeierte sein Beim Amtsgericht heißt es nur..Ich meine...ich denke..mit gesundem Menschenverstand müßte das so sein...Keine Aussagen auf die ich bauen kann...puh das nervt! Hier wären mal wieder ein paar Tipps von Euch echt hilfreich! Danke an alle die mir echt gute Tipps geben! Gruß Skima |
28.09.2008, 13:06 | #22 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Skima,
Zitat:
Warum ruft der Sachbearbeiter des Sozialamtes nicht mal bei Gericht an? Genauso könnte auch der Rechtspfleger beim Sozialamt anrufen. Wenn die Kündigung des Heimplatzes ansteht, d.h. es droht Obdachlosigkeit, dann kann das Sozialamt nicht mit der Auszahlung des Darlehns warten. Es ist erstmal nicht entscheident, ob das Darlehn mit dem Grundstück abgesichert werden kann. Ein Darlehn kann auch ohne Sicherheiten gegeben werden. Hört sich blöd an, aber wenn das Heim den Heimvertrag kündigt, dann ist das Sozialamt in Zugzwang. Wie dann der Hausverkauf über die Bühne geht, über die Sparkasse, eine andere Bank oder einen Makler, ist eine andere Sache. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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28.09.2008, 18:35 | #23 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo allseits,
Transparenz ist alles und vom Sozialarbeiter erwarten, dass er beim Gericht anruft, ist doch reichlich illusorisch. Nein, die Reihenfolge ist, dem Gericht/der Rechtspflegerin die Situation schildern und um Stellungnahme bitten, wie zu verfahren sei. Eine Obdachlosigkeit droht nicht, vorher wird das Sozialamt Zwangsverfahren zur Versteigerung einleiten. Doch sie machen es ich bequem. Vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten, Erbkauf oder freihänderische Versteigerung. Will alles mal durchdacht sein und am besten mit dem Gericht. Denn letztlich werden die über die Maßnahme, egal welche entscheiden müssen. In diesem Sinne viel Erfolg Heinz |
30.09.2008, 15:21 | #24 |
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Registriert seit: 10.09.2007
Beiträge: 10
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Makler ?
Hi,
ich habe nochmal ein paar Fragen...Also, ich war bei einer Bank, von der ich denke, dass sie die Immobilie von meiner Oma gut verkaufen könnten. Allerdings muß man hier einen Vertrag abschließen, der 6 Monate bindend ist. In der Zeit kann man wohl nich aus dem Vertag austreten. Die Frage die sich jetzt auftut und auf die mir die Bank keine Antwort geben konnte: Was ist wenn meine Oma in der Vertragszeit verstirbt? Die Berteuung erlischt dann, aber was ist mit dem Vertag? Viel. kann mir hierzu nochmal Jemand ein paar Tipps geben. Gruß Skima |
06.10.2008, 21:40 | #25 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,714
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Hallo, wenn die Oma (also die Grundstückseigentümerin) stirbt, ist die Betreuung beendet (ohne, dass ein Aufhebungsbeschluss nötig ist). Also kannst Du als bisherige Betreuerin keine weiteren Verträge abschließen usw.
Vor dem Tod der Betreuten geschlossene Verträge bleiben wirksam. Sie binden dann aber nur den bzw. die Erben der Verstorbenen. Diese sind sog. Gesamtrechtsnachfolger, treten also in die Vertragsposition des Verstorbenen ein (können oder dürfen also genau das, was der Vertragspartner oder sein Betreuer zu Lebzeiten gedurft hätten).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
06.10.2008, 23:21 | #26 |
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Beiträge: 10
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Hallo HorstD, danke für Deine Antwort!
Wenn ich dich richtig verstanden habe, schließe ich zuerst den Vertag im Namen für meine Oma ab. Wenn die dann sterben sollte, bin ich diejenige die an den Vertag gebunden ist, da ich ja auch Erbin bin. Aber was passiert, wenn sich das Haus noch nicht in naher Zukunft nach dem möglichen Tode meiner Oma verkaufen läßt, der Vertrag aber z.B. noch 5 Monate bindend ist und die anderen Erben Ihren Anteil wollen? Gruß Skima |
09.10.2008, 12:51 | #27 |
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Beiträge: 10
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es geht weiter...und bleibt leider ungeklärt
Hi liebes Forum,
also, meiner Oma wurde jetzt gekündigt per Anwalt und uns steht jetzt eine Räumungsklage bevor Ich habe daher nochmal mit dem Beauftragten vom Sozialamt gesprochen um nochmal etwas Nachdruck zu verleihen, aber das Gespräch ist garnicht gut ausgegangen...Der Sachbarbeiter war wieder richtig scheiße drauf und meinte, dass ich ihn verarschen will. Ich hätte ja nicht den Maklervetrag unterschrieben und hätte damit keinen Makler beauftragt. Ja, das stimmt. Ich wollte mir noch einen anderen Makler anschauen, weil der alte Makler widersprüchliche Aussagen gemacht hat, und ich dem jetzt nicht mehr vertrauen kann. Morgen habe ich einen Termin mit dem neuen Makler...Das habe ich dem netten Herren versucht zu verklickern, aber er hat mir garnicht richtig zugehört und meinte nur, dass er Nachweiße braucht, die bestätigen, dass ich das Haus verkaufen will, bla, bla, bla. Da meinte ich, dass ich ihm doch die Maklerverträge gegeben hätte, ob er denn noch Bescheinigungen von potentiellen Käufern bräuchte, die sich für das Haus interessierten, aber denen das zu teuer war (Meistens ist das ja mündlich geschehen). Er gab mir dann nicht wirklich eine Antwort, meinte nur, dass wir das ja ausführlich besprochen hätten, dass er der Meinung war, dass ich alles verstanden hätte, und das er das Gespräch nicht unnötig in die Länge ziehen will, er könnte auch den Antrag ablehen...Naja, ich meinte dann, dass ich ja bemüht sei einem Makler meines Vertrauens zu finden, aber ich noch keinen gefunden habe. Dann meinte er, er wolle jetzt das Gespräch beenden, ich soll ihm die Nachweise geben, dann würde das Darlehn klargehen! Ich kann doch jetzt nicht aus der Not heraus einfach irgendeinen Makler beauftragen? Nur damit ich das Geld vom Amt bekomme, damit meine Oma nicht obdachlos wird! Ich meinte zu ihm, die Kündigung sei da un es sei jetzt Handlung geboten! Da meinte der gute Herr, das sei doch nicht seine Schuld. Er bräuchte die Nachweise! Und damit war dann das Gespräch beendet! Was meint ihr dazu? Was soll ich machen? Mit wem soll ich jetzt Kontakt aufnehmen, oder soll ich dem guten Herren sagen, dass er den Antrag ablehen soll, und ich gehe dann vor Gericht! Ich dreh bald durch! Bitte gebt mir noch ein paar gute Tipps! Gruß Skima Geändert von Skima (09.10.2008 um 12:54 Uhr) |
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angehörige, darlehn, ehrenamtliche betreuung, haus, hausverkauf, heim, heimgesetz, heimkosten, post, postzustellung, schulden, sgb12, sozialamt, sozialhilfe |
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