Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterhalt für die Ex-Ehefrau im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
Mein Betreuter ist schwerstkrank und wird zu Hause von Pflegedienst und Ehefrau versorgt (Pflegestufe 3). Soweit so gut.
...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
10.09.2015, 12:39 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 08.01.2015
Ort: Rheinland
Beiträge: 50
|
Unterhalt für die Ex-Ehefrau
Hallo Zusammen,
Mein Betreuter ist schwerstkrank und wird zu Hause von Pflegedienst und Ehefrau versorgt (Pflegestufe 3). Soweit so gut. Seine erste Ehe wurde (nach 30 Jahren) 1993 geschieden und Rentenanwartschaften übertragen. Auch gut. Seit 2005 zahlt er monatlich Unterhalt an seine Ex-Frau i.H.v. 300,- bei einer eigenen monatlichen Rente von 1400,-. Habe mit seinem damaligen Anwalt gesprochen, der mir sagte, dass hier eine sog. "Halbalterseinkünfte"- Regelung greift (ich weiß nicht ob das das richtige Wort dafür ist), nach der die Renteneinkünfte der ehemaligen Eheleute quasi geteilt würden. "Was du mehr hast, kriege ich, dann haben wir beide gleich viel!" Eigentlich habe ich immer gedacht, dass mit der Übertragung der Anwartschaften die Sache erledigt ist. Der Anwalt gab mir den Rat, die geschiedene Frau anzuschreiben und um Offenlegung ihres Einkommens zu bitten (ggf. mit Androhung sonst die Zahlung einzustellen), da mein Betreuter durch die Pflegebedürftigkeit einen erhöhten Eigenbedarf habe. Sozialleistungen erhält er keine. Meine Fragen hierzu: Bin ich dazu verpflichtet und wenn ja welche Rechtslage und welche §§ greifen hier? Soll ich die Frau selbst anschreiben oder muss ich offiziell einen Anwalt einschalten um die Sache prüfen zu lassen? Wenn kein Anwalt, wie kann die Angelegenheit dann geprüft werden? Bedanke mich schonmal vorab für eure Hilfe! Gruß Gebbi |
Lesezeichen |
Stichworte |
ex-ehepartner, rente, unterhalt |
|
|