Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter stirbt nach einer Woche Betreuung im KH im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
das Thema ist sicher schon öfters behandelt worden, einiges habe ich auch bereits gelesen. Ich bin allerdings etwas unsicher, ...
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12.09.2015, 18:50 | #1 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Betreuter stirbt nach einer Woche Betreuung im KH
Hallo,
das Thema ist sicher schon öfters behandelt worden, einiges habe ich auch bereits gelesen. Ich bin allerdings etwas unsicher, wie ich aktuell, sprich auch am WE, noch agieren soll/muss/kann. Ich hatte die Betreuung nur eine Woche, während der der Betreute auch schon nicht mehr ansprechbar war. Angehörige sind nicht bei niemandem (Nachbarn, Hausarzt, KH) bekannt. Seine Wohnung ist total verwahrlost. Die Bank hat mich zwar eingetragen (Vermögenssorge und Postangelegenheiten wurden vor 3 Tagen nachbeschlossen auf meinen Antrag hin), aber bisher keine Auskünfte gegeben. Sie braucht entweder seinen Ausweis (nach ihren Unterlagen abgelaufen) oder eine Befreiung von der Ausweispflicht. Ich weiß also bisher nur wenig. Muss/Soll/Darf ich noch Sachen aus dem KH an mich nehmen (den Wohnungsschlüssel habe ich bereits zur Aufbewahrung). Sollte ich außer dem Gericht überhaupt jemanden informieren? |
12.09.2015, 23:06 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Der Betreute ist verstorben , die Betreuung damit beendet. Du solltest dich davor hüten irgendwelche Gegenstände entgegenzunehmen oder noch Entscheidungen zu treffen. Am Wochenende solltest du dir eh abgewöhnen arbeiten zu wollen oder erreichbar zu sein. Auf Dauer steht man eine ständige Erreichbarkeit nicht durch. Es reicht völlig wenn du das Gericht am Montag informierst, der Vermieter kann ja einen Nachlaßpfleger beantragen wegen seiner Abwicklung der Wohnung. Teil der Bank den Tod mit, sie sollen dir die Anfangs und die Endsalden mitteilen. Um die Bestattung kümmert sich ggfls. Das Ordnungsamt. Genieß dein Wochenende, Andreas
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13.09.2015, 03:56 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Das Thema interessiert mich auch aus aktuellem Anlass. Zwei meiner Betreuten sind 19 Tage nach Betreuungsübernahme im Krankenhaus verstorben. Nun habe ich mir bis zum Zeitpunkt des Todes keinen kompletten Überblick verschaffen können (Vermögen usw.).
Was mache ich denn nun mit dem Vermögensverzeichnis, dem Schlussbericht und der Schlussrechnungslegung? Habe da nicht alles zusammen, entsprechend kann ich es nicht an das Gericht schicken. Gibt es hierbei Erfahrungen was zu tun ist? |
13.09.2015, 09:19 | #4 |
Routinier
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
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Danke Andreas, du hast natürlich Recht. Aus irgendwelchen Gründen hatte mich das KH auf meiner Privatnummer erreicht und dann hatte ich es im Kopf, zumal es eine junge Ärztin war, die sich viel Gedanken gemacht hat.
Und Someday: Das Problem habe ich auch. Ich werde bei meiner Mitteilung an das Gericht gleichzeitig die Sachlage erklären und fragen, wie und was ich unter diesen Bedingungen erstellen soll. Euch einen schönen Sonntag! |
14.09.2015, 07:22 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Hallo,
ich hatte auch eine Betreute, welche nach 7 Tagen im Heim verstorben ist. Hatte zu dieser Zeit nur ein paar Unterlagen und den Wohnungsschlüssel um diese zu räumen, keine Kontoeinsicht. Habe das Vermögensverzeichnis soweit ausgefüllt wie ich konnte, kurzer Schlussbericht dazu. Auflistung der Gegenstände, welche ich bis dahin an mich genommen hatte. Wurde alles so akzeptiert und an das Nachlassgericht weitergeleitet. Die haben mich dann lediglich informiert, dass ich den Wohnungsschlüssel an den Vermieter weiter geben darf. Gruß Zitat:
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14.09.2015, 15:43 | #6 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.11.2013
Beiträge: 22
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Ich hatte vor ein paar Wochen einen ähnlichen Fall. Habe das Amtsgericht über den Tod des Betreuten informiert und gleichzeitig dem zuständigen Rechtspfleger mitgeteilt, das ich weder ein Vermögensverzeichnis anfertigen kann, geschweige eine Rechnungslegung.
Die Dinge die mir bislang bekannt waren, sollte ich kurz darlegen und entsprechend ans Gericht weiterleiten. Damit war meine Aufgabe erledigt. Achja die Schlussrechnung musste ich noch schreiben |
12.06.2019, 20:28 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
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so wie meine Vorrednerin habe ich das auch gemacht, bei gleichen Bedingungen.
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17.06.2019, 10:57 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 20.03.2017
Beiträge: 54
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Ich hatte in meiner einjährigen Tätigkeit bereits 3 solcher Fälle. Ich fordere immer eine Kopie des Totenscheins an. Ohne den oder die Sterbeurkunde (welche ich nicht hole, da ich dann bezahlen müsste) akzeptiert das Gericht keine Sterbefälle mehr. Da sind schon zu viele wieder auferstanden.
Mein Anfangsbericht ist dann auch Schlussbericht und auf das Vermögensverzeichnis verzichte ich. Warum erläutere ich kurz im Anschreiben zu meinem Bericht. Dann lege ich noch die Rechnung bei und bis jetzt habe ich von diesen Fällen nie wieder was gehört, außer dem Geldeingang auf meinem Konto :-) |
17.06.2019, 12:35 | #9 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,786
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Hallo Aiwala, Wohnungsschlüssel an den Vermieter? Der Mietvertrag endet doch nicht mit dem Tod des Mieters, im Zweifelsfall geht das an den Erben, § 564 BGB. Diesem müsste der Schlüssel zusammen mit allen anderen Unterlagen ausgehändigt werden, § 1890 BGB, § 667 BGB. Es ist schon interessant, welcher Blödsinn auch vom Gericht verzapft wird. Was ist denn, wenn der Vermieter die Wohnung leer räumt? Dann hat der Erbe gegen den Betreuer Schadenersatzansprüche.
Weiteres: https://www.bundesanzeiger-verlag.de..._des_Betreuten
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
17.06.2019, 13:33 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
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Hallo Herr Deinert,
ja so wurde mir das 2015 ( der Thread ist tatsächlich so alt, weiß gar nicht mit welcher Frage er hier wieder hochgeholt wurde) sogar schriftlich aufgetragen. Ich hätte ja eigentlich die Aufgabe gehabt die Wohnung räumen zu lassen , gekündigt war sie schon vorher durch die Betreute. Der Vermieter wollte zügig neu vermieten. |
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