Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuter stirbt nach einer Woche Betreuung im KH

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter stirbt nach einer Woche Betreuung im KH im Unterforum Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, das Thema ist sicher schon öfters behandelt worden, einiges habe ich auch bereits gelesen. Ich bin allerdings etwas unsicher, ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Todesfälle/Erb- und Bestattungsfragen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 12.09.2015, 18:50   #1
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard Betreuter stirbt nach einer Woche Betreuung im KH

Hallo,
das Thema ist sicher schon öfters behandelt worden, einiges habe ich auch bereits gelesen. Ich bin allerdings etwas unsicher, wie ich aktuell, sprich auch am WE, noch agieren soll/muss/kann.
Ich hatte die Betreuung nur eine Woche, während der der Betreute auch schon nicht mehr ansprechbar war. Angehörige sind nicht bei niemandem (Nachbarn, Hausarzt, KH) bekannt. Seine Wohnung ist total verwahrlost. Die Bank hat mich zwar eingetragen (Vermögenssorge und Postangelegenheiten wurden vor 3 Tagen nachbeschlossen auf meinen Antrag hin), aber bisher keine Auskünfte gegeben. Sie braucht entweder seinen Ausweis (nach ihren Unterlagen abgelaufen) oder eine Befreiung von der Ausweispflicht. Ich weiß also bisher nur wenig. Muss/Soll/Darf ich noch Sachen aus dem KH an mich nehmen (den Wohnungsschlüssel habe ich bereits zur Aufbewahrung). Sollte ich außer dem Gericht überhaupt jemanden informieren?
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.09.2015, 23:06   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Muss/Soll/Darf ich noch Sachen aus dem KH an mich nehmen (den Wohnungsschlüssel habe ich bereits zur Aufbewahrung). Sollte ich außer dem Gericht überhaupt jemanden informieren?
Hallo,

Der Betreute ist verstorben , die Betreuung damit beendet. Du solltest dich davor hüten irgendwelche Gegenstände entgegenzunehmen oder noch Entscheidungen zu treffen. Am Wochenende solltest du dir eh abgewöhnen arbeiten zu wollen oder erreichbar zu sein. Auf Dauer steht man eine ständige Erreichbarkeit nicht durch.
Es reicht völlig wenn du das Gericht am Montag informierst, der Vermieter kann ja einen Nachlaßpfleger beantragen wegen seiner Abwicklung der Wohnung. Teil der Bank den Tod mit, sie sollen dir die Anfangs und die Endsalden mitteilen.

Um die Bestattung kümmert sich ggfls. Das Ordnungsamt.


Genieß dein Wochenende,

Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2015, 03:56   #3
Someday
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das Thema interessiert mich auch aus aktuellem Anlass. Zwei meiner Betreuten sind 19 Tage nach Betreuungsübernahme im Krankenhaus verstorben. Nun habe ich mir bis zum Zeitpunkt des Todes keinen kompletten Überblick verschaffen können (Vermögen usw.).

Was mache ich denn nun mit dem Vermögensverzeichnis, dem Schlussbericht und der Schlussrechnungslegung? Habe da nicht alles zusammen, entsprechend kann ich es nicht an das Gericht schicken. Gibt es hierbei Erfahrungen was zu tun ist?
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 13.09.2015, 09:19   #4
Routinier
 
Benutzerbild von mimi91
 
Registriert seit: 17.07.2015
Ort: RLP
Beiträge: 1,057
Standard

Danke Andreas, du hast natürlich Recht. Aus irgendwelchen Gründen hatte mich das KH auf meiner Privatnummer erreicht und dann hatte ich es im Kopf, zumal es eine junge Ärztin war, die sich viel Gedanken gemacht hat.

Und Someday: Das Problem habe ich auch. Ich werde bei meiner Mitteilung an das Gericht gleichzeitig die Sachlage erklären und fragen, wie und was ich unter diesen Bedingungen erstellen soll.

Euch einen schönen Sonntag!
mimi91 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2015, 07:22   #5
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Hallo,

ich hatte auch eine Betreute, welche nach 7 Tagen im Heim verstorben ist.
Hatte zu dieser Zeit nur ein paar Unterlagen und den Wohnungsschlüssel um diese zu räumen, keine Kontoeinsicht.

Habe das Vermögensverzeichnis soweit ausgefüllt wie ich konnte, kurzer Schlussbericht dazu. Auflistung der Gegenstände, welche ich bis dahin an mich genommen hatte.
Wurde alles so akzeptiert und an das Nachlassgericht weitergeleitet.
Die haben mich dann lediglich informiert, dass ich den Wohnungsschlüssel an den Vermieter weiter geben darf.

Gruß

Zitat:
Zitat von Someday Beitrag anzeigen
Das Thema interessiert mich auch aus aktuellem Anlass. Zwei meiner Betreuten sind 19 Tage nach Betreuungsübernahme im Krankenhaus verstorben. Nun habe ich mir bis zum Zeitpunkt des Todes keinen kompletten Überblick verschaffen können (Vermögen usw.).

Was mache ich denn nun mit dem Vermögensverzeichnis, dem Schlussbericht und der Schlussrechnungslegung? Habe da nicht alles zusammen, entsprechend kann ich es nicht an das Gericht schicken. Gibt es hierbei Erfahrungen was zu tun ist?
Aiwala ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2015, 15:43   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.11.2013
Beiträge: 22
Standard

Ich hatte vor ein paar Wochen einen ähnlichen Fall. Habe das Amtsgericht über den Tod des Betreuten informiert und gleichzeitig dem zuständigen Rechtspfleger mitgeteilt, das ich weder ein Vermögensverzeichnis anfertigen kann, geschweige eine Rechnungslegung.
Die Dinge die mir bislang bekannt waren, sollte ich kurz darlegen und entsprechend ans Gericht weiterleiten.
Damit war meine Aufgabe erledigt.

Achja die Schlussrechnung musste ich noch schreiben
Noreia ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2019, 20:28   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.10.2018
Ort: Bayern
Beiträge: 212
Standard

so wie meine Vorrednerin habe ich das auch gemacht, bei gleichen Bedingungen.
Pfingstrose ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 10:57   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 20.03.2017
Beiträge: 54
Standard

Ich hatte in meiner einjährigen Tätigkeit bereits 3 solcher Fälle. Ich fordere immer eine Kopie des Totenscheins an. Ohne den oder die Sterbeurkunde (welche ich nicht hole, da ich dann bezahlen müsste) akzeptiert das Gericht keine Sterbefälle mehr. Da sind schon zu viele wieder auferstanden.
Mein Anfangsbericht ist dann auch Schlussbericht und auf das Vermögensverzeichnis verzichte ich. Warum erläutere ich kurz im Anschreiben zu meinem Bericht. Dann lege ich noch die Rechnung bei und bis jetzt habe ich von diesen Fällen nie wieder was gehört, außer dem Geldeingang auf meinem Konto :-)
torstenkarsten ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 12:35   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,786
Standard

Hallo Aiwala, Wohnungsschlüssel an den Vermieter? Der Mietvertrag endet doch nicht mit dem Tod des Mieters, im Zweifelsfall geht das an den Erben, § 564 BGB. Diesem müsste der Schlüssel zusammen mit allen anderen Unterlagen ausgehändigt werden, § 1890 BGB, § 667 BGB. Es ist schon interessant, welcher Blödsinn auch vom Gericht verzapft wird. Was ist denn, wenn der Vermieter die Wohnung leer räumt? Dann hat der Erbe gegen den Betreuer Schadenersatzansprüche.

Weiteres: https://www.bundesanzeiger-verlag.de..._des_Betreuten
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2019, 13:33   #10
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Aiwala
 
Registriert seit: 07.02.2014
Beiträge: 201
Standard

Hallo Herr Deinert,

ja so wurde mir das 2015 ( der Thread ist tatsächlich so alt,
weiß gar nicht mit welcher Frage er hier wieder hochgeholt
wurde) sogar schriftlich aufgetragen. Ich hätte ja eigentlich die Aufgabe gehabt die Wohnung räumen zu lassen , gekündigt war sie schon vorher durch die Betreute. Der Vermieter wollte zügig neu vermieten.
Aiwala ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39