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Ersatzbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ersatzbetreuer im Unterforum Betreuung: Bestellung - Abgabe - Wechsel - Ende , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich wurde als Ersatzbetreuerin meiner Kollegin bestellt. Ich habe bereits recherchiert und nicht wirklich etwas zum Thema gefunden. Welche ...


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Alt 16.09.2015, 07:49   #1
sonnenschein2015
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Ersatzbetreuer

Hallo,

ich wurde als Ersatzbetreuerin meiner Kollegin bestellt. Ich habe bereits recherchiert und nicht wirklich etwas zum Thema gefunden.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Ersatzbetreuer?

Wie wird das geregelt, wenn meine Kollegin für 3 Wochen in den Urlaub geht, welche Aufgbaben habe ich und wie wird die Vergütung geregelt?

Sie ist auch meine Vertretung.

Herzlichen Dank.

Lara
 
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Alt 16.09.2015, 08:01   #2
Schwaadlappe
 
Benutzerbild von Kölsche Jung
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: Köln
Beiträge: 316
Standard

Der Ersatzbetreuer hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der "original" Betreuer, aber nur im Fall der Verhinderung desselbigen.
Die Vergütung erfolgt dann nach Aufwand...


edit: siehe §3 und 4 VBVG

Geändert von Kölsche Jung (16.09.2015 um 08:03 Uhr)
Kölsche Jung ist offline  
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Alt 16.09.2015, 08:51   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Die Vergütung erfolgt dann nach Aufwand...
Nein.In der Zeit der offiziellen Abwesenheit stoppt der eigene pauschal Vergütungsanspruch und der Kollege bekommt diese Zeit pauschal gezahlt.

Bei uns kann man bei Gericht bekanntgeben, dass man auf diese Regelung verzichtet z.B. dann, wenn man sich gegenseitig vertritt und das privat untereinander ausgleicht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.09.2015, 10:14   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Die Vergütung erfolgt dann nach Aufwand...
Wie Michaela schon geschrieben hat ein ganz klares Nein!!!!

Eine Abrechnung nach Aufwand erfolgt lediglich bei der Bestellung wegen rechtlicher Verhinderung jedoch nicht bei dem Regelfall der persönlichen Verhinderung.
Die Vergütungsgrundlagen finden sich im § 6 VBVG mit Verweis auf §1899 BGB.

Hier noch eine Erklärung im Online-Lexikon:Verhinderungsbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon

Bei Vertretung wegen rechtlicher Verhinderung spricht man eben auch oft von einem Ergänzungs- oder Verhinderungsgetreuer.

Im Falle des Vertretungsbetreuers wegen tatsächlicher Verhinderung (Urlaub etc.) hat Michaela ja schon die Vorgehensweise beschrieben.
Falls eine gegenseitige Vertretung stattfindet kann man sich natürlich auch überlegen das alle Betreuer wie gewohnt abrechnen und sich intern einig werden.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 19.01.2023, 06:23   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2022
Beiträge: 127
Standard Rechte als Ersatzbetreuer

Hallo,
Wenn der Hauptbetreuer nicht verhindert ist, darf der Ersatzbetreuer der Betreuten dann mit vollen Rechten (ohne Vergütung) helfen, so als wenn der Hauptbetreuer verhindert wäre. Oder treten die Rechte vom Ersatzbetreuer nur für dem Zeitraum in Kraft wenn der Hauptbetreuer ausfällt.

Vielen Dank
Joni

Geändert von Joni24 (19.01.2023 um 06:47 Uhr)
Joni24 ist offline  
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Alt 19.01.2023, 09:24   #6
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard

Zitat:
Zitat von Joni24 Beitrag anzeigen
Hallo,
Wenn der Hauptbetreuer nicht verhindert ist, darf der Ersatzbetreuer der Betreuten dann mit vollen Rechten (ohne Vergütung) helfen, so als wenn der Hauptbetreuer verhindert wäre. Oder treten die Rechte vom Ersatzbetreuer nur für dem Zeitraum in Kraft wenn der Hauptbetreuer ausfällt.

Vielen Dank
Joni

Nur wenn der "Haupt"betreuer verhindert ist.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 19.01.2023, 09:32   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von Joni24 Beitrag anzeigen
Hallo,
Wenn der Hauptbetreuer nicht verhindert ist, darf der Ersatzbetreuer der Betreuten dann mit vollen Rechten (ohne Vergütung) helfen,

Was heißt denn "helfen"??


Rechtlich vertreten kann er eben nicht wenn der Hauptbetreuer nicht verhindert ist. Persönlich helfen (einkaufen, putzen,etc. ) kann er natürlich schon, aber das hat ja auch nichts mit rechtlicher Betreuung zu tun.
__________________
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agw ist offline  
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Alt 19.01.2023, 11:16   #8
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,807
Standard

Vielleicht mal zur Unterscheidung: es gibt den Mitbetreuer (das heißt, es sind mehrere Betreuer für einen Betreuten bestellt, entweder in der Variante unterschiedliche Aufgabenbereiche oder auch die gleichen (letztes zB bei Eltern als Betreuer), § 1817 Abs. 1 und 3 BGB

Dann gibt es den Ergänzungsbetreuer, § 1817 Abs. 5 BGB, wenn der eigentliche Betreuer ein Vertretungsverbot hat (vor allem Insichgeschäfte, gemeinsam in Erbengemeinschaft usw)

Und den Verhinderungsbetreuer, § 1817 Abs. 4 BGB, wenn der eigentliche Betreuer tatsächlich verhindert ist (Krankheit, Urlaub).

Den Begriff Ersatzbetreuer gibts nicht mehr.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 19.01.2023, 12:59   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von zwerg1978
 
Registriert seit: 22.11.2017
Beiträge: 757
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Den Begriff Ersatzbetreuer gibts nicht mehr.



Seit wann ist das denn so ? Grad noch ne Bestellung von Dezember 2022 nachgesehen und da steht ganz klar Ersatzbetreuer drin.
zwerg1978 ist offline  
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Alt 19.01.2023, 13:40   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.12.2022
Ort: Kreis Limburg-Weilburg
Beiträge: 77
Standard

Auch ich bin noch im Dezember mit Beschluss als „Ersatzbetreuer“ bestellt worden.
Clark ist offline  
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