Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
wir wollen auch einen Betreuerwechsel und haben Beschwerde gegen die Betreuerbestellung eingelegt.
Die Entscheidung liegt momentan beim Landgericht und ...
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27.11.2007, 16:52 | #11 |
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Beiträge: 34
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Hallo,
wir wollen auch einen Betreuerwechsel und haben Beschwerde gegen die Betreuerbestellung eingelegt. Die Entscheidung liegt momentan beim Landgericht und wir warten und warten und warten.... Derweil läuft für den Betreuten nichts, da der jetzige Betreuer die Unterhaltsfrage nicht anpackt. Das Geld fehlt, aber das scheint niemanden zu interessieren. Wir werden notfalls wohl auch noch zum OLG gehen müssen! Dort werden solche Dinge anscheinend eher rechtskonform entschieden. siehe Entscheid: OLG Köln, Aktenzeichen 16 Wx 104/2002 erreichbar unter diesem Link: http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/in...4d22f3598881cc Gruß Marion |
30.11.2007, 10:55 | #12 |
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Registriert seit: 30.11.2007
Beiträge: 1
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Habe auch ein frage zu einem Betreuerwechsel
Ich bin zurzeit in einem Übergangsbetreutem wohnen untergebracht in einer anderen Stadt wo ich Niemanden kenne und zwei stunden von meinem Sohn entfernt .
Ich möchte das ein bekannter die Betreuung übernimmt . Nun habe ich schon gelesen das auch gegeben sein muss das keine Notwendigkeit mehr besteht das der Betreuer das Wissen eines Berufsbetreuers haben muss . Kann mir jemand helfen was relevante Gründe seon könnten bei der Begründung des Antrages auf den Wechsel oder guten Formulierungen oder wo ich solches finde . Vielen dank schon mal Florian Schramm |
30.11.2007, 18:21 | #13 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Florian,
das ist ferndiagnostisch nicht möglich. Wie du den Stellungnahmen hier ersehen kannst, solltest du dem Gericht deine persönliche Sicht schildern und weshalb dein Bekannter dazu in der Lage ist. Wenn du Schwierigkeiten damit hast, frag doch mal im betreuten Wohnen, ob jemand beim Formulieren nicht behilflich sein kann. Formulierungen, die genau auf dich und deine Situation zutreffen, wirst du so nicht finden. Und hier gibt es auch keine Einzelfallberatung. Heinz |
20.01.2008, 00:13 | #14 |
Gesperrt
Registriert seit: 26.03.2006
Beiträge: 4
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Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, ohne guten Anwalt hat man kaum Chancen, selbst wenn feststeht, dass das Amtsgericht, sprich Richter, einen Fehler gemacht hat bei der Betreuerbestellung.
In meiner Sache war es so, dass mein Vater durch einen Krankenhausaufenthalt unter Betreuung gestellt wurde. Trotz einer Absprache mit dem Sozialen Dienst des Krankenhauses wurde ein Berufsbetreuer eingesetzt. Dem Richter wurde mitgeteilt, dass ich nicht als Betreuer zur Verfügung stehe und schlimmer noch das ich nicht als Betreuer geeignet wäre. Der Richter machte nun den Fehler weder mich anzuhören, noch meinen Bruder oder meine Mutter. Ach ja, ich bin Jugend- und Heimerzieher, mein Bruder ist Bankvorstand einer großen Sparkasse. Das Krankenahaus wollte vermeiden, dass Angehörige dagegen vorgehen, wie mein Vater dort behandelt worden ist. Er ist ja faktisch durch das Krankenhaus zum schwerst Pflegefall geworden. Eine Beschwerde wurde abgelehnt. Der Richter hatte einen Termin im Kankenhaus angesetzt, Er wollte meinen Vater befragen, dass obwohl Ihm die Ärzte mitgeteilt haben, dass mein Vater faktisch im Coma liegt. Mit mir wollte der Richter im Krankenhaus nicht reden. Meine Anwältin beantragte nun eine einstweilige Verfügung beim Landgericht. Leider dauerte es fast 4 Monate, bis das Landgericht entschied. Das Landgericht entschied zu meinen Gunsten und hob die Bestellung des Berufsbetreuers auf. Grund, der Amtsrichter hätte meine Bruder oder mich anhören müssen, bevor Er die Betreuung veranlasste. Die Anhörung hätte sogar auch telefonisch erfolgen können. Ein riesen Problem bei Einrichtung einer Betreuung und nachfogenden Beschwerden ist, dass die Personen die Beschwerde einlegen, keine Akteneinsicht bekommen. Sie können also nicht feststellen, aus welchen Gründen ein Betreuer eingesetzt wurde und wieso Sie oder andere Angehörige ablehnt wurden. Wenn eine Betreuung eingerichtet wurde und keiner der Angehörigen ist vom zuständigen Richter oder Richterin befragt worden ohne das vorher feststand, dass sie nicht zur Verfügung stehen als Betreuer, dann liegt schon mal ein Fehler vor. |
20.01.2008, 18:10 | #15 |
Einsteiger
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 12
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Betreuerwechsel
Wenn irgend möglich sollte ein Sohn, eine Tochter, ein naher, vertrauter Angehöriger
die Betreuung übernehmen. Einen Fremden, der sich womöglich noch GEGEN die Angehörigen stellt, sie auch noch vors Gericht schleifen will, das sollte immer die allerletzte "Wahl" sein. Ich weiß aus eigener, erlebter Erfahrung nur zu gut, wovon ich da schreibe. Das Ganze ging auch über AG, Mediatorin, OLG. Kompliziert ist das Ganze dann noch mehr, wenn Sohn oder Tochter angeblich elternunterhaltspflichtig sind. DAZU siehe: Elternunterhalt in Deutschland ; Forum Elternunterhalt - Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern . Eine intakte, faire , gute F a m i l i e mit geregelter Patientenverfügung kann ein Schutz sein. Kühler Kopf, keine Schnell"schüsse" wichtig, wichtig, wichtig. HorstHessen
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HorstHessen, mein Themenkreis Pflege, Betreuung, Elternunterhalt |
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angehörige, betreuerwechsel, betreuung, einrichtung der betreuung |
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