Verkehrswert - wie ermitteln?
Hallo,
ich hab gerade eine bzw. zwei (Mann und Frau) Betreuung (ehrenamtl.) übernommen, wo das Ehepaar ein Grundstück mit Haus besitzt. Nun will das VG im Vermögensverzeichnis den Einheitswert und den Verkehrswert wissen. Wo kann ich den erfragen und kostet dies etwas?? Die Betreuten sind mittellos und das Haus verwahrlost... Wie verhält es sich mit dem Brandversicherungswert? Es gibt keinerlei Unterlagen. LG tiffi |
Hallo Tiffi,
du schreibst, es gibt keinerlei Unterlagen. Also nicht einen Hinweis auf irgendeine Versicherung, wo du nachfragen könntest? Kein Kontoauszug von anno pief und dunnemals, wo die Versicherung abgebucht wurde? Nichts? Frag mal beim Grundbuchamt nach, welche Kriterien dieses Grundstück auszeichnen. Solltest du überhaupt keinen Anhaltspunkt bekommen und keine Möglichkeit erkennst, es bewerten zu lassen, dann musst du selbst dich kundig machen, dich beraten lassen hinsichtlich Lage und Alter und Zustand und dann die Kriterien zusammen stellen und dem Gericht mitteilen, dass nach Auskunft von ..... ein Haus in dieser Lage, in diesem Alter und in diesem Zustand vermutlich einen Wert von -bis hat . Heinz |
ohne
Hallo,
war das nicht immer so, dass das Finanzamt einen Einheitswertbescheid erstellt ? Ich würde es dort mal versuchen. Gruss Andreas |
Hallo,
@Heinz: Ja leider ist es so, ich hab außer der Grundbuchstelle keinerlei Unterlagen aus früherer Zeit. Das einzigeste was ich habe ist der Grundsteuerbescheid der Gemeinde, aber da steht auch nichts vom Einheitswert :roll: Das Haus ist nach meiner pers. Einschätzung unbewohnbar, aber in einer "normalen" Mietwohnung würden die Betreuten gar nicht klar kommen..Mit der Betreuungsbehörde habe ich vereinbart, die Betreuten erstmal dort wohnen zu lassen. Das Grundstück ist übrigens auch in der Zwangsversteigerung, aber leider der Verkehrswert noch nicht festgesetzt - wäre nächster Schritt gewesen, hat man nun aber erstmal aufgrund der Betreuung abgebrochen :twisted: LG tiffi |
Im Vermögensverzeichnis würde ich gar keinen Wert des Hauses angeben.
Ich würde lediglich angeben, dass ein Grundstück vorhanden ist und von den Betreuten allein bewohnt wird. Außerdem würde ich auf das anhängige Zwangsversteigerungsverfahren verweisen. Das Grundstück ist derzeit noch kein einsetzbares Vermögen zur Berechnung der Gerichtskosten (weil noch selber bewohnt) und für nichts anderes wird im Moment dieser Wert benötigt. Probiere es erstmal so, vielleicht gibt sich der Rechtspfleger damit zufrieden! Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
Super, vielen Dank!!! Das klingt gut und ich werd es auf jeden Fall ausprobieren. Etwas anderes bleibt mir auch gar nicht übrig :wink:
LG tiffi |
Zitat:
Danke |
Hallo Tibo,
du hast schon gesehen das der Beitrag 5 Jahre alt ist? Aber zu deiner Frage: Selbstbewohntes Wohneigentum in angemessener Größe wird nicht zur Berechnung der Gerichtskosten herangezogen. Das kann natürlich ein Haus oder eine ETW sein. Gruß, Andreas |
Hallo,
wie verhält es sich, wenn der Betreute in seinem Wohnhaus auf eigenem Grundstück eine Kellerwohnung vermietet hat? Wird diese Kellerwohnung zur Berechnung der Gerichtskosten hinzugezogen, oder ist das gesamte Haus ausgenommen? Vielen Dank |
Vermietung zählt als Einnahme.
Bißchen mehr Daten wäre nicht schlecht. |
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