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Verkehrswert - wie ermitteln?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verkehrswert - wie ermitteln? im Unterforum Wohnungs- und Heimangelegenheiten - Immobilien , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich hab gerade eine bzw. zwei (Mann und Frau) Betreuung (ehrenamtl.) übernommen, wo das Ehepaar ein Grundstück mit Haus ...


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Alt 18.11.2007, 23:08   #1
tiffi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Verkehrswert - wie ermitteln?

Hallo,

ich hab gerade eine bzw. zwei (Mann und Frau) Betreuung (ehrenamtl.) übernommen, wo das Ehepaar ein Grundstück mit Haus besitzt.

Nun will das VG im Vermögensverzeichnis den Einheitswert und den Verkehrswert wissen. Wo kann ich den erfragen und kostet dies etwas?? Die Betreuten sind mittellos und das Haus verwahrlost...

Wie verhält es sich mit dem Brandversicherungswert?

Es gibt keinerlei Unterlagen.

LG tiffi
 
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Alt 19.11.2007, 09:36   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Tiffi,

du schreibst, es gibt keinerlei Unterlagen. Also nicht einen Hinweis auf irgendeine Versicherung, wo du nachfragen könntest? Kein Kontoauszug von anno pief und dunnemals, wo die Versicherung abgebucht wurde? Nichts?

Frag mal beim Grundbuchamt nach, welche Kriterien dieses Grundstück auszeichnen. Solltest du überhaupt keinen Anhaltspunkt bekommen und keine Möglichkeit erkennst, es bewerten zu lassen, dann musst du selbst dich kundig machen, dich beraten lassen hinsichtlich Lage und Alter und Zustand und dann die Kriterien zusammen stellen und dem Gericht mitteilen, dass nach Auskunft von ..... ein Haus in dieser Lage, in diesem Alter und in diesem Zustand vermutlich einen Wert von -bis hat .

Heinz
 
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Alt 19.11.2007, 09:45   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard ohne

Hallo,

war das nicht immer so, dass das Finanzamt einen Einheitswertbescheid erstellt ? Ich würde es dort mal versuchen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 19.11.2007, 10:24   #4
tiffi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

@Heinz: Ja leider ist es so, ich hab außer der Grundbuchstelle keinerlei Unterlagen aus früherer Zeit. Das einzigeste was ich habe ist der Grundsteuerbescheid der Gemeinde, aber da steht auch nichts vom Einheitswert :roll:

Das Haus ist nach meiner pers. Einschätzung unbewohnbar, aber in einer "normalen" Mietwohnung würden die Betreuten gar nicht klar kommen..Mit der Betreuungsbehörde habe ich vereinbart, die Betreuten erstmal dort wohnen zu lassen. Das Grundstück ist übrigens auch in der Zwangsversteigerung, aber leider der Verkehrswert noch nicht festgesetzt - wäre nächster Schritt gewesen, hat man nun aber erstmal aufgrund der Betreuung abgebrochen :twisted:

LG tiffi
 
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Alt 19.11.2007, 14:03   #5
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Im Vermögensverzeichnis würde ich gar keinen Wert des Hauses angeben.
Ich würde lediglich angeben, dass ein Grundstück vorhanden ist und von den Betreuten allein bewohnt wird. Außerdem würde ich auf das anhängige Zwangsversteigerungsverfahren verweisen.

Das Grundstück ist derzeit noch kein einsetzbares Vermögen zur Berechnung der Gerichtskosten (weil noch selber bewohnt) und für nichts anderes wird im Moment dieser Wert benötigt.

Probiere es erstmal so, vielleicht gibt sich der Rechtspfleger damit zufrieden!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 19.11.2007, 14:54   #6
tiffi
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Super, vielen Dank!!! Das klingt gut und ich werd es auf jeden Fall ausprobieren. Etwas anderes bleibt mir auch gar nicht übrig :wink:

LG tiffi
 
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Alt 18.01.2012, 22:18   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 29.11.2011
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
IDas Grundstück ist derzeit noch kein einsetzbares Vermögen zur Berechnung der Gerichtskosten (weil noch selber bewohnt) und für nichts anderes wird im Moment dieser Wert benötigt.
Wie ist das zu verstehen? Gilt das nur für Grundstücke, oder auch für Haus und ETW, wenn selber bewohnt wird, zählt dann der Wert nicht zur Berechnung der Gerichtskosten?

Danke
__________________
MfG, nun als familienangehöriger unbefristeter ehrenamtliche Betreuer
Tibo ist offline  
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Alt 19.01.2012, 00:22   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo Tibo,
du hast schon gesehen das der Beitrag 5 Jahre alt ist?

Aber zu deiner Frage: Selbstbewohntes Wohneigentum in angemessener Größe wird nicht zur Berechnung der Gerichtskosten herangezogen. Das kann natürlich ein Haus oder eine ETW sein.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 30.08.2020, 23:44   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 30.06.2020
Beiträge: 23
Standard

Hallo,

wie verhält es sich, wenn der Betreute in seinem Wohnhaus auf eigenem Grundstück eine Kellerwohnung vermietet hat? Wird diese Kellerwohnung zur Berechnung der Gerichtskosten hinzugezogen, oder ist das gesamte Haus ausgenommen?

Vielen Dank
HansDampfer ist offline  
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Alt 31.08.2020, 00:04   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Vermietung zählt als Einnahme.
Bißchen mehr Daten wäre nicht schlecht.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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einheitswert, grundbuch, grundstück, haus, vermögensverzeichnis

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