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Unterbringung - Der Betreuer als Instrument von Behörden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung - Der Betreuer als Instrument von Behörden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Heinz, natürlich ist die Sitation irgendwie verlogen. Ich habe bei einem alkoholkranken Bekannten erlebt, wie sich das Gericht und ...


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Alt 21.11.2007, 15:21   #11
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo Heinz,

natürlich ist die Sitation irgendwie verlogen. Ich habe bei einem alkoholkranken Bekannten erlebt, wie sich das Gericht und der Betreuer mit Händen und Füßen gesträubt haben, eine Betreuung aufzuheben, obwohl schon eine ganze Zeit Trockenheit bestand. Mit seinem Betreuer war ich persönlich bekannt (jetzt nicht mehr), und trotzdem hat er Steine in den Weg gelegt, wo es nur ging.

Ebenso habe ich erlebt, dass eine Betreuung gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen eingerichtet wurde. Und so lange das nicht an Öffentlichkeit gelangt, evtl. durch Angehörige, passiert nichts.

Die Betreuer sollen den Willen der Betreuten erforschen/respektieren und danach handeln.

Das Gericht will wenig Arbeit. Wenig Arbeit bedeutet: Betreuer, die keinen Ärger machen.

Der (Berufs-)Betreuer lebt vom Gericht. Mit dem "Arbeitgeber" will man es sich aber nicht verscherzen, es muss alles in einem gewissen Rahmen bleiben.

Wer ist denn wohl das schwächste Glied in der Kette ? Der Betreute. Also gehen dessen Rechte oder Wünsche am ehesten den Bach runter.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.11.2007, 15:30   #12
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo nochmal,

ich möchte das Thema noch etwas erweitern um die Behandlungsmethoden bei Krankheit.

Warum wird uns allen vorgeschrieben, was wir zu wollen haben und was nicht ? Nachweislich gute homöpathische Medizin wird verweigert, chemischer Schrott zwangsverschrieben.

Bei sonst gesunden Menschen wird im akuten Gichtfall ein Medikament verschrieben, das Allopurinol enthält. Damit dauert es einige Tage, bis die Beschwerden verschwinden. Und diese Schmerzen sind nicht ohne, vergleichbar, als wenn man sich mit einem Hammer auf das Zehengelenk schlägt. Und dieser Schmerz ist ständig da.

Es gibt schon ewig lange das Mittel Colchicum. Mit diesem Mittel (man muss allerdings einen gesunden Magen haben) bekommt man im Normalfall den Gichtanfall innerhalb eines Tage weg. Warum wird das so selten verschrieben ?

Man kann diese Liste endlos fortsetzen. Ein Trauerspiel.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 21.11.2007, 15:46   #13
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard Re: ohne

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck
Hallo,

wieder eine Diskussion, aus der man zwar etwas lernen kann, die aber insgesamt nichts bringt. Jedenfalls nach meiner Meinung.

Es ist ja nach dem ersten Posting von Herr Carlos Gefahr im Verzug. Was wurde denn jetzt konkret getan ? In der geschilderten Situation ist doch eher schnelles Handeln gefragt, und nicht juristische Diskussionen im Internet.

Man muss sich die Situation vielleicht nüchtern vor Augen halten:

Es wurde ein Betreuer bestellt, weil schnell gehandelt werden muss. Dieser Betreuer ist sich der rechtlichen Seite nicht sicher und fängt hier eine seitenlange Diskussion an. Gleichzeitig schreibt er, dass er den Betreuten noch nie gesehen. Da würde ich mich doch im schlimmsten Fall erstmal vor dessen Haustür setzen, um mit ihm Kontakt aufzunehmen. Und wenn das Stunden dauert.
Dieses Lamentieren hier bringt doch weder den Betreuten noch die Nachbarn oder andere Beteiligte weiter. Und wenn es dem Betreuer gar nicht passt, dann kann er gegen die Bestellung als Betreuer Beschwerde einlegen, dann macht das eben jemand anders.

Meine Güte, eine Betreuung bekommt man doch nicht so einfach "auf's Auge gedrückt", wie man so schön sagt. Da weiß man doch in aller Regel, was auf einen zukommt, zumindest in solchen Fällen. Warum haben Sie denn die Betreuung übernommen, und dann noch als eilig ?

Gruss

Andreas
Hallo!

Nur zur Information: Die Zusage zu der betr. Betreuung habe ich vor einem halben Jahr gegeben und wurde jetzt unerwartet und in größerem Umfang damit konfrontiert.
Die notwendigen Schritte habe ich veranlasst - sofern es mir möglich war. Nur mit der mir von verschiedenen Seiten aufgedrängten Unterbringung (ein schwerwiegender Eingriff, den ich nicht vorschnell einleiten will) tue ich mir eben mal wg. den genannten Gründen schwer und habe diesbezüglich im Forum ein bißchen Dampf abgelassen und meine Gedankengänge als Betreuungsanfänger genannt. Man muß ja nicht kritiklos alles schlucken, was einem das Gericht bzw. die Behörde vorgibt. Da wäre ich ja auch ein schlechtes Vorbild für den Betreuten.

Sollte ich hier jemanden genervt haben, bitte ich um Nachsicht.

Im Übrigen: Wenn Gefahr im Verzug hinsichtlich einer Unterbringung besteht, kann ein Richter diese ja sofort - mit der Betreuerbestellung - anordnen. Also kann die Gefahr diesbezüglich ja nicht so groß sein, denn der Richter kann sich ja nicht darauf verlassen, dass der Betreuer den Freiheitsentzug auch beantragt.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 21.11.2007, 18:06   #14
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

genervt ? Jein. Wenn eine Sache wie diese für mich unlogisch ist, dann frage ich nach oder gehe von dem aus, was mir bekannt ist.

Unlogisch war für mich, dass jemand eine Betreuung übernimmt, die offenbar auch erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt, und dann in meinen Augen plötzlich eine Diskussion anfängt, wie hinsichtlich der Betreuung zu verfahren ist.

Okay, das ist ja jetzt geklärt. Ich hoffe, Heinz und Roy konnten etwas zur Hilfe beitragen.

Gruss und viel Erfolg,

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
eigengefährdung, fremdgefährdung, psychkg, unterbringungsbeschluss, zwangsweise unterbringung


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