Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterbringung - Der Betreuer als Instrument von Behörden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Heinz,
natürlich ist die Sitation irgendwie verlogen. Ich habe bei einem alkoholkranken Bekannten erlebt, wie sich das Gericht und ...
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21.11.2007, 15:21 | #11 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo Heinz,
natürlich ist die Sitation irgendwie verlogen. Ich habe bei einem alkoholkranken Bekannten erlebt, wie sich das Gericht und der Betreuer mit Händen und Füßen gesträubt haben, eine Betreuung aufzuheben, obwohl schon eine ganze Zeit Trockenheit bestand. Mit seinem Betreuer war ich persönlich bekannt (jetzt nicht mehr), und trotzdem hat er Steine in den Weg gelegt, wo es nur ging. Ebenso habe ich erlebt, dass eine Betreuung gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen eingerichtet wurde. Und so lange das nicht an Öffentlichkeit gelangt, evtl. durch Angehörige, passiert nichts. Die Betreuer sollen den Willen der Betreuten erforschen/respektieren und danach handeln. Das Gericht will wenig Arbeit. Wenig Arbeit bedeutet: Betreuer, die keinen Ärger machen. Der (Berufs-)Betreuer lebt vom Gericht. Mit dem "Arbeitgeber" will man es sich aber nicht verscherzen, es muss alles in einem gewissen Rahmen bleiben. Wer ist denn wohl das schwächste Glied in der Kette ? Der Betreute. Also gehen dessen Rechte oder Wünsche am ehesten den Bach runter. Gruß Andreas |
21.11.2007, 15:30 | #12 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo nochmal,
ich möchte das Thema noch etwas erweitern um die Behandlungsmethoden bei Krankheit. Warum wird uns allen vorgeschrieben, was wir zu wollen haben und was nicht ? Nachweislich gute homöpathische Medizin wird verweigert, chemischer Schrott zwangsverschrieben. Bei sonst gesunden Menschen wird im akuten Gichtfall ein Medikament verschrieben, das Allopurinol enthält. Damit dauert es einige Tage, bis die Beschwerden verschwinden. Und diese Schmerzen sind nicht ohne, vergleichbar, als wenn man sich mit einem Hammer auf das Zehengelenk schlägt. Und dieser Schmerz ist ständig da. Es gibt schon ewig lange das Mittel Colchicum. Mit diesem Mittel (man muss allerdings einen gesunden Magen haben) bekommt man im Normalfall den Gichtanfall innerhalb eines Tage weg. Warum wird das so selten verschrieben ? Man kann diese Liste endlos fortsetzen. Ein Trauerspiel. Gruß Andreas |
21.11.2007, 15:46 | #13 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
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Re: ohne
Zitat:
Nur zur Information: Die Zusage zu der betr. Betreuung habe ich vor einem halben Jahr gegeben und wurde jetzt unerwartet und in größerem Umfang damit konfrontiert. Die notwendigen Schritte habe ich veranlasst - sofern es mir möglich war. Nur mit der mir von verschiedenen Seiten aufgedrängten Unterbringung (ein schwerwiegender Eingriff, den ich nicht vorschnell einleiten will) tue ich mir eben mal wg. den genannten Gründen schwer und habe diesbezüglich im Forum ein bißchen Dampf abgelassen und meine Gedankengänge als Betreuungsanfänger genannt. Man muß ja nicht kritiklos alles schlucken, was einem das Gericht bzw. die Behörde vorgibt. Da wäre ich ja auch ein schlechtes Vorbild für den Betreuten. Sollte ich hier jemanden genervt haben, bitte ich um Nachsicht. Im Übrigen: Wenn Gefahr im Verzug hinsichtlich einer Unterbringung besteht, kann ein Richter diese ja sofort - mit der Betreuerbestellung - anordnen. Also kann die Gefahr diesbezüglich ja nicht so groß sein, denn der Richter kann sich ja nicht darauf verlassen, dass der Betreuer den Freiheitsentzug auch beantragt. mfg |
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21.11.2007, 18:06 | #14 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
genervt ? Jein. Wenn eine Sache wie diese für mich unlogisch ist, dann frage ich nach oder gehe von dem aus, was mir bekannt ist. Unlogisch war für mich, dass jemand eine Betreuung übernimmt, die offenbar auch erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt, und dann in meinen Augen plötzlich eine Diskussion anfängt, wie hinsichtlich der Betreuung zu verfahren ist. Okay, das ist ja jetzt geklärt. Ich hoffe, Heinz und Roy konnten etwas zur Hilfe beitragen. Gruss und viel Erfolg, Andreas |
Lesezeichen |
Stichworte |
eigengefährdung, fremdgefährdung, psychkg, unterbringungsbeschluss, zwangsweise unterbringung |
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