Dies ist ein Beitrag zum Thema Abhängige Persönlichkeitsstörung (volle) Geschäftsfähigkeit? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo, ich habe eine Frage . ich bin Psychisch erkrankt seit vielen Jahren (Beginn Kindheit), dependente (abhängige Persönlichkeitsstörung) und ängstlich ...
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16.01.2016, 17:33 | #1 |
Neuer Gast
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Abhängige Persönlichkeitsstörung (volle) Geschäftsfähigkeit?
hallo, ich habe eine Frage . ich bin Psychisch erkrankt seit vielen Jahren (Beginn Kindheit), dependente (abhängige Persönlichkeitsstörung) und ängstlich vermeidende, selbstunsichere Persönlichkeitsstörung.
Vor einem jahr unterschrieb ich eine außergerichtliche Abfindungserklärung, ich habe nicht richtig aufgefasst was ich unterschrieben habe und habe es auch nicht verstanden. Ist ein mensch mit dieser art von persönlichkeitsstörung insbesonder die abhängige Geschäftsfähig? Bei den Diagnosen der Geschäftsunfähigen findet man hauptsächlich Demenzen, Paranoiden etc. Aber wenn man sich das Bild der abhängigen Persönlichkeitsstörung ansieht bestehen bei mir große Zweifel. Habt ihr Rat? danke! |
16.01.2016, 19:06 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Beiträge: 8,600
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Moin Bernadett
Ich gehe mal davon aus, dass nur die wenigsten Krankheiten automatisch mit einer Geschäftsunfähigkeit einhergehen. Bei Behinderungen ist das bei schwerer und schwerster geistiger Einschränkung der Fall. Bei Deiner Diagnose müßte m.W. eine Geschäftsunfähigkeit zwar möglich sein, aber nicht zwangsläufig. Deshalb wäre ein Gutachten notwendig. MfG Imre
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