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Abhängige Persönlichkeitsstörung (volle) Geschäftsfähigkeit?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abhängige Persönlichkeitsstörung (volle) Geschäftsfähigkeit? im Unterforum Vermögensverwaltung/Geldangelegenheiten , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo, ich habe eine Frage . ich bin Psychisch erkrankt seit vielen Jahren (Beginn Kindheit), dependente (abhängige Persönlichkeitsstörung) und ängstlich ...


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Alt 16.01.2016, 17:33   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 15.01.2016
Beiträge: 1
Standard Abhängige Persönlichkeitsstörung (volle) Geschäftsfähigkeit?

hallo, ich habe eine Frage . ich bin Psychisch erkrankt seit vielen Jahren (Beginn Kindheit), dependente (abhängige Persönlichkeitsstörung) und ängstlich vermeidende, selbstunsichere Persönlichkeitsstörung.
Vor einem jahr unterschrieb ich eine außergerichtliche Abfindungserklärung, ich habe nicht richtig aufgefasst was ich unterschrieben habe und habe es auch nicht verstanden. Ist ein mensch mit dieser art von persönlichkeitsstörung insbesonder die abhängige Geschäftsfähig? Bei den Diagnosen der Geschäftsunfähigen findet man hauptsächlich Demenzen, Paranoiden etc.
Aber wenn man sich das Bild der abhängigen Persönlichkeitsstörung ansieht bestehen bei mir große Zweifel.
Habt ihr Rat? danke!
bernadett ist offline  
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Alt 16.01.2016, 19:06   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
Standard

Moin Bernadett

Ich gehe mal davon aus, dass nur die wenigsten Krankheiten automatisch mit einer Geschäftsunfähigkeit einhergehen.
Bei Behinderungen ist das bei schwerer und schwerster geistiger Einschränkung der Fall.
Bei Deiner Diagnose müßte m.W. eine Geschäftsunfähigkeit zwar möglich sein, aber nicht zwangsläufig. Deshalb wäre ein Gutachten notwendig.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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